Geburtstag eines Meilensteins

Sandra Ernst Kaiser, 27. April 2012, 17:39
  • Gewalt ist kein geschlechtsneutrales Problem, denn Frauen sind überproportional von Gewalt durch Männer betroffen.
    foto: apa/jörg lange

    Gewalt ist kein geschlechtsneutrales Problem, denn Frauen sind überproportional von Gewalt durch Männer betroffen.

Am 1. Mai 1997 trat nach intensiver Vorarbeit das Österreichische Gewaltschutzgesetz in Kraft - Seither wurden mehr als 73.000 Wegweisungen durchgeführt

Gewalt an Frauen war lange Zeit tabu. Erst durch die unermüdliche Thematisierung einiger engagierter Frauen wurde Gewalt nicht mehr als Privatangelegenheit verharmlost. Vor 15 Jahren, am 1. Mail 1997, trat das erste österreichische Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie in Kraft und wurde seither mehrmals durch Novellierungen verbessert. Dieses Gesetz war richtungsweisend und wurde in vielen europäischen Ländern zum Modell.

Ein Kernpunkt und gleichzeitig die Besonderheit des Gesetzes ist die sogenannte Wegweisung der Täter. Es müssen also nicht die Opfer flüchten, sondern die Gefährder werden von der Polizei der Wohnung verwiesen. Seit Bestehen des Gesetzes hat die Polizei mehr als 73.900 Wegweisungen durchgeführt - allein in Wien wurden 28.469 Gefährder der Wohnung verwiesen. Das Ausmaß von Männergewalt an Frauen zeigt, wie notwendig die Etablierung dieses Gesetzes war: Eine von zehn Frauen wird Opfer sexueller Gewalt; zwölf bis 15 Prozent aller Frauen über 16 Jahren erleben Gewalt in der Familie oder in einer Beziehung.

Abhängigkeiten

Da Frauen sehr oft finanziell vom Täter abhängig waren oder nicht im Mietvertrag standen, blieb ihnen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nur die Flucht in die dafür vorgesehenen Einrichtungen wie das Frauenhaus. Das Gewaltschutzgesetz sieht vor, dass der Täter gehen muss, ohne Rücksichtnahme darauf, wem die Wohnung gehört oder wer im Mietvertrag steht. Selbstverständlich betrifft das auch Täterinnen - aber Gewalt ist kein geschlechtsneutrales Problem, denn Frauen sind überproportional von Gewalt durch Männer betroffen.

Langwierige Vorarbeiten

Um dieses Gesetz zum Schutz der Frauen durchzubringen, war lange Vorarbeit, Sensibilisierung und Lobbying notwendig. 1978 begann der Aufbau des ersten Frauenhauses in Österreich. In der Folge kam es zu aktiver Lobby-Arbeit der Frauenhausmitarbeiterinnen gegen Gewalt an Frauen. Bei der Menschenrechtskonferenz der UNO in Wien im Juni 1993 konnte durchgesetzt werden, dass Gewalt an Frauen als Menschenrechtsverletzung anerkannt wird. Im gleichen Jahr folgten eine Enquete mit dem Titel "Frauen § Recht" und die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe.

Die Infostellen der Frauenhäuser erarbeiteten unterdessen ein erstes Konzept für die geplanten Interventionsstellen. 1994 wurde durch einen Ministerratsvortrag der Auftrag erteilt, ein Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen zu erarbeiten. Von da an arbeiteten Polizei, Ziviljustiz, Strafjustiz und die Frauen der Interventionsstellen einen Gesetzesentwurf aus, der 1995 erstmals in Begutachtung ging. Von Jänner bis Mai 1996 wurde an weiteren Entwürfen gearbeitet, ehe es im November zur Beschlussfassung im Parlament durch die Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und Liberalen kam. Am 1. Mai 1997 trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft.

Kein "Kavaliersdelikt"

In den folgenden Jahren wurden neun Interventionsstellen zur Unterstützung der Opfer und zur Vernetzung eingerichtet. "Gewalt in der Familie wird seither nicht mehr als 'Kavaliersdelikt' behandelt, sondern ernst genommen", erklärt eine der Initiatorinnen des Gesetzes, Rosa Logar. Das sei deshalb wichtig, weil Gewalt leicht eskaliere, besonders in Zeiten der Trennung und Scheidung. "In diesen gefährlichen Situationen brauchen Opfer daher besonderen Schutz. Die Behörden sind nach nationalen und internationalen Gesetzen dazu verpflichtet", so Logar, Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser, via Aussendung.

Die Opfer durch Interventionsstellen und Gewaltschutzzentren aufzufangen sei ein wesentlicher Schritt in der Unterstützung. "Sich aus einer Gewaltbeziehung zu befreien ist nicht leicht. Wir bieten den Opfern aktive professionelle Hilfe an und begleiten sie", erklärt die Sozialarbeiterin. Finanziert werden die Einrichtungen durch Subventionen des Frauenministeriums, des Innen- und des Justizministeriums sowie über Spenden.

Schutz der Kinder hinkt hinterher

Der Fortbestand und Ausbau dieser Einrichtungen, die sich bewährt haben, sei auch notwendig, um das Ziel der Gewaltprävention zu erreichen. Allein im Jahr 2011 wurden von den Gewaltschutzzentren in Österreich mehr als 15.500 Opfer betreut. Insgesamt ist seit Beginn der Wirtschaftskrise und der damit einhergehenden höheren Männerarbeitslosigkeit auch ein Anstieg in den Gewaltschutzeinrichtungen zu verzeichnen. Logar verweist darauf, dass es "auch wichtig ist, dass Kinder, die in der Familie Gewalt erleben, Hilfe erhalten". Derzeit sei diese Versorgung noch nicht ausreichend, da die personellen Ressourcen fehlen würden, beklagt Logar. (eks, dieStandard.at, 27.4.2012)

Links

Autonome Österreichische Frauenhäuser

Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen

Beratung bei häuslicher Gewalt

Info

Österreichweite Hotline für gewaltbetroffene Kinder: 0800/240 268 (anonym und kostenlos täglich von 8 bis 20 Uhr)

Rat auf Draht: Telefonnummer 147  (anonym und kostenlos)

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19 Postings
Anzeige reicht. Aber schützt das Gesetz auch?

Für eine Wegweisung reicht eine Anzeige, ob diese berechtigt war oder nicht stellt sich immer erst später heraus. Deswegen ist die Zahl der Wegweisungen nur ein sehr grober Anhaltspunkt.

Ich kenne einerseits einen Fall, indem eine Frau aus dem Umfeld einer Verwandten trotz Wegweisung von ihrem Mann ermordet wurde, als auch einen Fall eines Mannes, der unschuldig weggewiesen wurde und schwer um seine Rehabilitierung kämpfen musste.

M.E. ist deswegen ein Hinterfragen des Gesetzes hinsichtlich Missbrauch und Schutz im Ernstfall nötig, statt es plump zu feiern.

ich kenne auch Fälle, in denen die - inszenierte - Wegweisung nur der geschickte Auftakt für das nachfolgende Scheidungsverfahren war.

und zuletzt:

Aufhebung der Wehrpflicht

Ich verhehle nicht, dass Mich Österreicherinnen die Mich während er Zeit meines Zivildienstes ausbildeten und verwalteten, angegangen sind.

Finden diese Frauen etwas besonderes daran ?

Wo zu sein und drüber zu sein, wo Männer nicht auskönnen ?

Solange allen Männer in Österreich angedroht ist eingesperrt zu werden wie Verbrecher, wenn Sie nicht zum Bundesheer oder Zivieldienst gehen, sind Sie teilweise auch zu entrschuldigen, wenn Sie gegen Frauen tätlich sind.

Georg

was macht eine Frau beim Bundesherr ?
stalken ?

Haben Frauen über Zivildienern einen sexuellen Thrill ?
Ich habe Sie einfach nicht gemocht.

Sie persönlich sind das Problem und sollten sich in psychatrische Behandlung begeben.

gut so - und jetzt der nächste schritt bitte

die weibliche form der gewalt ist die psychische..

und die ist ungleich effektiver, sehr subtil und nicht so offensichtlich

Lassen Sie doch endlich Ihr psychisches Gewalttrauma therapieren.

gibts eigentlich zahlen dafür welches geschlecht die opfer bzw. weg-geweisten hatten?

klar, frauen wahrscheinlich klar in der mehrzahl, aber gibts details?

Traurig wie sich unsere Gesellschaft entwickelt...

... beide Geschlechter sind gleichermaßen schützenswert. Das Frauen und Männer die ein traumatisches Erlebnis mit dem jeweils anderen Gesschlecht hatten vllt nicht unmittelbar mit dem anderen Geschlecht in Kontakt treten will ist bis zu einem Gewissen Grad verständlich was nicht verständlich ist ist das sowohl die relative finanzielle Aufwendung als auch die absolute im ein Zigfaches für Frauenschutz höher ist als Männer Schutz. Wann besinnt sich die Welt und erkennt in der Frau den selben widerwertigen Charakter Mensch der auch der Mann von Natur aus ist. Es ist doch traurig dass die Hälfte der Menschheit in den Medien entmenschlicht wird und der andere Teil erhöht wird..

das bild ist tendenziös.

Ihr Gesicht erkennt man auf dem Bild eh nicht und ich verrate auch niemandem, dass Sie das sind.

Und das auf diesen sonst der Neutralität verpflichteten Seiten! Ich bin schockiert!

eigentlich schockierend, dass dieses gesetz erst 1997 in kraft getreten ist...

...

Physische und psychische Gewalt wird nicht ausnahmslos von Männern verübt. Auch Frauen "nutzen" diese Form der Auseinandersetzung. Anders als Männer mißbrauchen bzw. können Frauen Wegweisungen für ihre Zwecke und Ziele mißbrauchen, indem sie diese veranlassen oder auch "nur" androhen. Wo ein solcher Mißbrauch aufgedeckt wird sollte dann die Politik bzw. in Folge das Strafrecht nicht verschämt wegsehen.

Bin damals von dem Schufterei früher nach hause gekommen
glücklich das ich mir endlich Schul nachhilfe für unsere zwei süße Kinder leisten kann.
und da lag sie schon nackt in bet
mit diesem Sozialschmarotzer mit viell Freizeit.
Als ich angefangen zu schreien "Hey !was soll das"
sagt sie "wenn du nicht sofort aufhörst zu schreien,rufe ich dir Polizei"
"Na ruff doch an" ist mir ausgerutscht.
Nach dem ich deswegen aus meinen Wohnung
Rausgeschmissen wurde.Hat Frau eine Unterhalt angesucht für SIE !
Ich war noch der Ehemann,aber die Richterin hat gemeint das ich zahlen soll, weil ich derzeit wo anders lebe (leben muss),somit eine gemeinsame Wirtschaft nicht exestiert und sie Arm ist,hat keine Einkommen,aber Miete und derzeit Depression

ist das die gschicht mit dem waffenverbot?

Schöner Fortschritt

Die Zahl der missbräuchlichen Verwendung der Wegweisung gegen Männer zum Zweck wurde wohl eher nicht erhoben.

"Allein 2011 ... 15.500 Opfer betreut."

Sind das alle gemeldeten Fälle? Und wie viele davon lehnt Frau Logar ab zu betreuen?

die beratungsstelle "männerwelten" wird finanziell gekürzt?

beratung für gewalttätige männer soll also nicht stattfinden. obgleich es mehr klienten als berater gibt. danke salzburg.

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