Arbeitsgruppe zum Verbot der IVF eingerichtet

30. April 2012, 10:29

ExpertInnenmeinungen werden abgeklopft: Verfassungsgerichtshof entscheidet über Diskriminierung Homosexueller in Fortpflanzungsmedizin neu

Wien - Im Vorfeld der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) über das Verbot der künstlichen Befruchtung für lesbische Paare und alleinstehende Frauen haben Gesundheits- und Justizministerium eine Arbeitsgruppe zur Fortpflanzungsmedizin eingerichtet. Das sagte Gesundheitsminister Alois Stöger der "Presse" (Sonntag-Ausgabe). Die Beratungen würden noch im Mai starten, sagte Stöger.

Weitreichende Reformen für Stöger denkbar

In der ÖVP sieht man bekanntermaßen keinen Bedarf für eine Änderung des Fortpflanzungsgesetzes. Die SPÖ hingegen hatte sich zuletzt erfreut darüber gezeigt, dass die Bioethikkommission sich in ihrer Stellungnahme an den VfGH für die Zulassung künstlicher Befruchtung für Homosexuelle ausgesprochen hatte. Justizministerin Beatrix Karl sei "immerhin bereit" gewesen, die genannte Arbeitsgruppe einzurichten, meint Stöger nun. Er kann sich weitreichende Reformen im Familienrecht vorstellen, um die Elternrolle von Homosexuellen zu stärken.

Verfassungswidrige Diskriminierung

Im Fortpflanzungsmedizingesetz wurde anlässlich der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft für homosexuelle Paare quasi sichergestellt, dass sich diese nicht per künstlicher Befruchtung Nachwuchs anschaffen: "Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts zulässig", heißt es dort.

Der OGH beantragte beim VfGH, dies als verfassungswidrig aufzuheben: Argumentiert wird mit mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser betont u.a., dass das Recht "ein Kind zu bekommen und sich zur Erfüllung des Kinderwunsches die Errungenschaft der Fortpflanzungsmedizin zunutze zu machen" zu den geschützten Rechten in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) zählt.

Die österreichische Bestimmung könnte eine mögliche Diskriminierung für gleichgeschlechtliche Paare sein, meint der OGH. (APA, 30.4.2012)


Link

Alois Stöger in der Presse: "Adoptionsrecht für homosexuelle Paare"

Die Berücksichtigung von den Kinderinteressen sollte schon Vorrang haben vor einer Berücksichtigung von Bedürfnissen und Rechten der Erwachsenen.

Daher wäre mMn vorallem zu diskutieren ob es nicht eine unzulässige Diskriminierung zukünftiger Kinder wäre, sollte der Staat entscheidend daran mitwirken, dass zukünftigen Kindern absichtlich die Vaterbeziehung gänzlich vorenthalten wird. Eine solche durch staatliche Mitwirkung erreichte weitreichende Einschränkung und Festlegung für das Leben bestimmter zukünftiger, freien Menschen wäre glaube ich einerseits ohne Präzendenz und andererseits diskriminierend da viele andere Kinder von eine solche Festlegung mit staatlicher Mitwirkung nicht betroffen wären.

Leider stehen bei diesem Thema bei der SPÖ und den Grünen die Bedürfnisse und Rechte der Erwachsenen im Vordergrund.

da ist es natürlich

für diese zukünftigen Kinder viel besser, sie existieren gar nie, dann sind alle ihre Rechte 100% gewahrt.

Bei der gemeinschaftlichen Adoption "fremder" Kinder durch gleichgeschlechtliche Paare, was der Stöger ja auch will, würde es sich mMn um Diskriminierung handeln, zumindest solange ausreichend verschiedengeschlechtliche Paare zur Verfügung stehen.

Bei der ivf für lesbische Paare mit staatlicher Unterstützung, würde ich es für zumindest moralisch bedenklich halten. Ich bin nicht dafür, dass der Staat Paare oder Einzelpersonen unterstützen sollte, die es für angemessen halten Kindern absichtlich von vornherein die Vaterbeziehung gänzlich vorzuenthalten. Sie wollen Kindern einerseits ausdrücklich Erzieher, Vorbilder, Identifikationsfiguren beider Geschlechter als enge Bezugspersonen nicht bieten, und wollen damit andererseits Kindern auch die Freiheit einen intimen, intensiven, vertrauensvollen Umgang mit Vertretern beider Geschlechter zu pflegen verwehren.

Interessant ist, finde ich,

die Frage welche rechtliche Möglichkeiten der VfGH hat um Interessen zukünftiger Kinder gebührend zu berücksichtigen. Z.B. inwieweit hat eine gerade befruchtete Eizelle überhaupt eine Rechtspersönlichkeit die der VfGH berücksichtigen muss? Ab welchem Entwicklungstadium gibt es für menschliches Leben umfassenden grundrechtlichen Schutz durch EMRK u KRK? Erst ab der Geburt? Inwieweit hat der Staat Vorkehrungen zu treffen um dass Wohl bzw. Berücksichtigung von Interessen zukünftiger Kinder - inkl noch nicht gezeugten - sicherzustellen? Vielleicht weiss ein Jurist mögliche Antworten

oder vielleicht recherchieren mal Journalisten vom derStandard oder dieStandard und schreiben mal einen interessanten Artikel dazu....

serie war

achtung: wertlose manipulation der erkenntnisfaehigkeit der kinder - es soll als "ausland" darueber gesprochen werden wenn die politiker den geist machanisch besamen!

na da wird wieder der gesamte övp parteivorstand bei der karl anrufen und fragen, warum sie ihr ressort so gar nicht unter kontrolle hat

bitte es ist ja so einfach...

in-vitro-fertilisation für alle frauen aöffenen - und gleichzeitig sicherstellen, dass die kinder anspruch auf namensnennung der biologischen vaters haben.

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