Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
New York - Ein US-Gericht in New York hat am Dienstag bestimmt, dass es zu einem Zivilprozess gegen Dominique Strauss-Kahn wegen Vergewaltigungsvorwürfen kommen wird. Richter Douglas McKeon lehnte einen Antrag der Verteidiger auf Einstellung des Verfahrens ab, der sich auf die diplomatische Immunität des ehemaligen IWF-Chefs und französischen Sozialisten berief.
Strafverfahren ausgesetzt
Die Angestellte in Strauss-Kahns New Yorker Hotel, Nafissatou Diallo, hatte Strauss-Kahn vorgeworfen, sie im Mai 2011 zum Oralsex gezwungen zu haben. Er war kurz darauf am New Yorker Flughafen verhaftet worden. Der Politiker selbst sagte, der Sexualkontakt sei einvernehmlich gewesen. Ein Strafverfahren am Supreme Court in Manhattan kam im vergangenen Jahr wegen Zweifeln an den Aussagen der Frau nicht zustande.
Nach US-Recht kann die Diallo nach der Einstellung des Strafverfahrens zivilrechtlich klagen. Die 33-Jährige fordert Schadenersatz in nicht genannter Höhe. Angesichts der Affäre verlor der Franzose sein Amt als Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) und musste seine Ambitionen auf eine Präsidentschaftskandidatur begraben.
Immunität soll nicht gelten
Richter McKeon entschied am Dienstag, dass Strauss-Kahn den Schutz vor juristischer Verfolgung mit seinem Rücktritt als IWF-Chef verloren habe. Außerdem verwies er darauf, dass sich der Franzose im Strafverfahren nicht auf seine Immunität berufen habe, um seinen Ruf wiederherzustellen. Nun könne er nicht plötzlich doch Immunität geltend machen, um einen Zivilprozess zu vermeiden. Der Antrag auf Immunität sei ein "verzweifelter Spielzug" gewesen, sagte McKeon.
Strauss-Kahns Anwälte hatten Ende März in einem fast eineinhalbstündigen Rechtsgespräch mit dem Richter bezweifelt, dass der Prozess überhaupt zulässig sei. Schließlich sei Strauss-Kahn Diplomat. Die Anwälte der Gegenseite argumentierten dagegen, Immunität genössen DiplomatInnen nur, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. "Was wir Herrn Strauss-Kahn vorwerfen, hat nichts mit seiner Arbeit zu tun", hieß es damals aus Kenneth Thompsons Büro.
Ermittlungsverfahren in Frankreich
Strauss-Kahn ist auch im Visier der französischen Justiz. Die Staatsanwaltschaft im nordfranzösischen Lille wirft ihm "organisierte Zuhälterei" vor und eröffnete Ende März ein Ermittlungsverfahren. Dabei geht es um Sex-Partys, an denen Strauss-Kahn in Paris, Brüssel und Washington teilnahm. Der Beschuldigte gibt an, nicht gewusst zu haben, dass die Teilnehmerinnen Prostituierte waren. (APA, 1.5.2012)
Demokratische Republik Kongo: UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay will Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen
Offenbar erstmals öffentliche Stellungnahme zu dem Fall - In einem Blog bezeichnete sie sich als "Opfer eines Angriffs" vor drei Jahren
Präsident Obama fordert Konsequenzen: "Ich toleriere so etwas nicht"
Fünfeinhalb Jahre Haft für Beamten, der Sita Rai vergewaltigte - Anwalt und Familie des Opfers von Urteil enttäuscht
Polizei nahm 81-jährigen William Roache fest - Im März entschuldigte er sich für die Aussage, Missbrauchsopfer würden für Sünden aus einem "früheren Leben" bestraft
Die Vergewaltigung einer Schülerin in der US-Stadt Steubenville entfacht eine Debatte über eine Kultur, die "Vergewaltigung duldet, fördert und feiert"
ErmittlerInnen im Bundeskriminalamt: "Die Ausbeutungsspanne ist relativ hoch"
Grüne fordern Rücktritt von blauem Mandatar Lausch
Die Schauspielerin wird durch den Kongo sowie nach Ruanda reisen, um sich mit Opfern von Vergewaltigungen durch Soldaten zu treffen
Jugendliche hatten Fotos des Opfers im Internet verbreitet
Zahl beruht auf Schätzungen - Untersuchte Opfer zwischen sechs und 14 Jahre alt
Justizsprecher Jarolim: Analog zu Delikten gegen die Ehre - Justizministerin Beatrix Karl: Es gibt bereits jetzt rechtliche Konsequenzen fürs "Po-Grapschen"
Der Tahrir-Platz gilt als der derzeit gefährlichste Ort für Frauen - Antisexistische Initiativen versuchen, vor sexuellen Übergriffen zu schützen
Verbrechen an 23-jähriger Inderin hatte weltweit Empörung ausgelöst - Der Jugendliche wird der kriminellen Verschwörung, der Vergewaltigung und des Mordes beschuldigt
In Flüchtlingslagern nehmen sexuelle Übergriffe stark zu - Ärzte ohne Grenzen fordert Zuständige auf, die prekäre Lage der Frauen zu verbessern
23-Jährige Frau wurde auf Heimweg überfallen und attackiert
Nach einer Vergewaltigung verstarb die 17-Jährige im Krankenhaus - Präsident und Gewerkschaften fordern Ächtung sexueller Gewalt
Schwestern waren sechs bis elf Jahre alt - Nach Bekanntwerden der Tat gab es mehrere Demonstrationen
Nach der Vergewaltigung einer 21-Jährigen durch nepalesische Beamte ist die Bewegung "Occupy Baliwatar" entstanden - Seit 25 Tagen demonstrieren sie täglich
Die Tochter des Sitar-Spielers Ravi Shankar hat sich im Zuge der indischen Debatte über Frauenrechte als Opfer sexuellen Missbrauchs offenbart
Der ehemalige IWF-Chef erzielt außergerichtliche Einigung mit Nafissatou Diallo
Kölner Erzbischof Meisner war nach Abweisung von Vergewaltigungsopfer durch katholische Kliniken scharf kritisiert worden
Verletzung der Sittlichkeit abgewendet: Die Polizisten müssen sich nun wegen Vergewaltigung vor Gericht verantworten
Organisation spricht von einer "Kultur der Straffreiheit" und fordert Präsident Mursi zum Eingreifen auf
Grazer Frauen fordern eine Gesetzesänderung
Ich halte es nach wie vor für einen elementaren Fehler, dass die Staatsanwaltschaft, trotz der eindeutigen Beweise, keine Anklage erhoben hat und Strauss-Kahn ungestraft gehen liess. Vermutlich wird sich dieser Kerl nicht mehr in US-Gebiet bewegen.
Vergleichen wir mit Polanski. Dieser wurde sogar trotz Strafverfahren nicht ausgeliefert und kann in Europa ungestraft seiner schändlichen Verbrechen leben. Bei einem Zivilverfahren ist die Chance noch geringer.
Was für eindeutige Beweise hast du dir da denn erträumt?
Auch, wenn das Menschen wie dir nicht in den Kram passt - auch für Männer gilt nach wie vor "in dubio pro reo".
Dass sie für gleiche Vergehen strenger bestraft werden als Frauen ist ein trauriger Umstand, an den wir uns eh längst gewöhnt haben.
ich erklärs nochmal: die Hauptzeugin erwies sich als unglaubwürdig. Denn zunächst wurde DSK schon wieder jeder andere auch behandelt, sprich verhaftet usw, d.h. die Behörden waren sehr wohl "willens" (weil ja das oft bestritten wird).
Nur werden eben keine sinnlosen Prozesse geführt.
Über die Grundzüge eines Rechtsstaates (Unschuldsvermutung usw.) zu disktuieren macht eh' keinen Sinn, Du willst sie nicht akzeptieren, das ist eben die Rolle des Forums-Trolls...
das heisst die strafbehörden haben nicht beweisen können dass er die frau vergewaltigt hätte oder sich sonstwie strafbar an ihr vergangen hätte.
und sie strengt jetzt einen zivilprozess an der als ziel hat schadenersatz für die nicht bewiesenen anschuldigungen zu bekommen.
entweder ist das wirklich nur ein versuch dsk dazu zu bringen sich die prozesskosten und den ärger zu ersparen und ihr was abzufinden oder das amerikanische rechtssystem ist nur noch eine lächerliche farce.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.