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Kabul - Die Misshandlung der 15 Jahre alten Sahar Gul gilt als einer der schlimmsten Fälle von Gewalt gegen Frauen in Afghanistan. Ein Gericht hat drei der TäterInnen, die Schwiegereltern und Schwägerin des Mädchens, zu jeweils zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher am Samstag der Nachrichtenagentur AFP sagte, erging das Urteil bereits am Dienstag.
Die zwangsverheiratete Sahar Gul war im Dezember mit schwersten Verletzungen im Haus ihrer Schwiegereltern gefunden worden. Ihr Fall hatte in Afghanistan und weltweit für Entsetzen gesorgt, wie dieStandard.at berichtete.
Ehemann und Schwager weiter flüchtig
Die junge Frau hatte zusammen mit ihrem Ehemann im Haus seiner Eltern in der nordöstlichen Provinz Baghlan gelebt. Sie war nach eigenen Angaben vor allem von ihrer Schwiegermutter auf grausame Weise misshandelt worden, weil sie sich nicht zur Prostitution zwingen ließ. Die Frau sperrte sie ein halbes Jahr lang in der Toilette ein, fügte ihr Verbrennungen mit Zigaretten zu, riss ihr die Fingernägel aus und ließ sie hungern. Guls Ehemann und ihr Schwager, die ebenfalls an der monatelangen Misshandlung beteiligt gewesen sein sollen, sind flüchtig.
Urteil zu milde
Die Organisation Frauen für afghanische Frauen kritisierte das Urteil als zu milde. "Wie kann jemand, der ein Mädchen fast zu Tode gefoltert hat, nur zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt werden", sagte die Aktivistin Huma Safi. Sie will Gul nun dabei helfen, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Bei der Gerichtsverhandlung habe die 15-Jährige zunächst "Angst gehabt und gezittert", als sie ihre Verwandten gesehen habe, berichtete Safi. Später habe sie sich aber beruhigt und "die Todesstrafe für ihre Schwiegereltern gefordert". (APA, 7.5.2012)
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Es besteht ein Unterschied zwischen staatl. sanktionierter Gewalt und Mord. Ist Ihnen schon aufgefallen, das die Polizei mit (auch) Ihrem Einverständnis als Staatsbürger, Waffen tragen und benutzen darf ?
Zwiespältigkeit ist keine Grundlage für eine friedfertige Gesellschaft !
bezweifle aber, daß es eine höhere strafe geben würde, wenn dieser fall haargenau gleich in österreich passiert wäre.
eher wären es da noch weniger, da sie nicht gestorben ist - und urteile über 10 jahre gibts für misshandlung in österreich nicht.
der fritzl ist ja auch nicht zu mehr verurteilt worden obwohl er seine opfer 20 jahre lang eingesperrt und misshandelt hat.
hier sollte man also eher mal vor der eigenen haustüre kehren bevor man dieses urteil kritisiert.
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