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St. Pölten - Für die Möglichkeit, ein von der Polizei im Fall von Gewalt in der Familie über den Täter ausgesprochenes Betretungsverbot zum Schutz von Kindern auf Schule und Kindergarten ausweiten und allenfalls mit einem Kontaktverbot verknüpfen zu können, plädiert die Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Sankt Pölten, Marlies Leitner. Bisher seien solche Maßnahmen erst durch einen Antrag an das Gericht möglich. Trauriger Anlass für ihre Forderung ist die Bluttat, die am Freitag ein Mann gegen sein Kind und schließlich gegen sich selbst verübte - derStandard.at/Panorama berichtete.
Dass Kinder im Fall von Ehe- oder PartnerInnenschaftsstreitigkeiten als Mittel eingesetzt werden, um Frauen unter Druck zu setzen, kommt ihrer Erfahrung nach relativ häufig vor. "Dabei geht es unter anderem darum, trennungswillige Ehefrauen zum Bleiben zu bewegen oder ein Signal zu setzen: 'Wenn Du gehst, wird den Kindern was passieren.' Sichtbar wird das in spektakulären und besonders tragischen Fällen, wie jenem in der Schule in St. Pölten", sagte Leitner.
Die Kriminalpsychologin Adelheid Kastner erklärt in der Samstagausgabe von "Der Standard", dass derartige Handlungen "als Strafe an der Partnerin" gesehen werden müssen. "Nur damit trifft man den geringschätzigen Partner wirklich ins Herz. Es gibt nichts Schlimmeres, als einer Mutter ihr Kind zu töten. as hört man auch ganz oft explizit von Männern, die den anschließenden Selbstmord überleben", so Kastner.
Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren
Die Polizei handle im Fall von Gewalt in der Familie sehr umsichtig, sagte die Diplomsozialarbeiterin Leitner, sie wünscht sich aber mehr gesellschaftliches Bewusstsein für das Problem, das von Opferschutzeinrichtungen allein nicht zu bewältigen sei. "Da sind wir alle sehr gefordert: Opferschutzeinrichtungen, Polizei, Gerichte und Strafjustiz", erklärte die Leiterin des Gewaltschutzzentrums. Verbesserungsfähig ist nach ihren Worten auch das sogenannte Bedrohungsmanagement bei Hochrisikofällen: "Die Dynamik der Gefährdung ist erkennbar. Das Warnverhalten müsste dokumentiert werden, um das Risiko früher entschärfen zu können", wünscht sich Marlies Leitner. "Hier stehen wird bei den Erkenntnissen leider noch an den Anfängen."
Kinder verdienen ihrer Überzeugung nach auch mehr Berücksichtigung als Zeugen von Gewalt in der Familie, sprich unter Partnern: "Es kommt immer noch vor, dass in Obsorge- oder Besuchsrechtsverfahren argumentiert wird, Kinder seien nicht selbst geschlagen worden und daher keine Opfer von Gewalt. Mitansehen zu müssen, dass die Mutter zum Beispiel geschlagen wird, macht sie aber zu Opfern psychischer Gewalt", betonte Leitner.
Das Betretungsverbot für Täter wird im Zuge einer Wegweisung ausgesprochen. Derzeit muss der Täter zehn Tage von der Wohnung oder dem Haus fern bleiben, egal wer im Mietvertrag als HauptmieterIn steht. Selbstverständlich betrifft das auch Täterinnen - aber Gewalt ist kein geschlechtsneutrales Problem. Frauen sind überproportional von Gewalt durch Männer betroffen. Vor 15 Jahren, am 1. Mai 1997, trat das Gesetz in Österreich in Kraft und wurde in Europa richtungsweisend. Erst kürzlich forderte auch Rosa Logar, Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser, besseren Schutz und Hilfe für Kinder in Gewaltbeziehungen. (APA, red, 25.5.2012)
Links
Gewaltschutzzentren Österreich
Autonome Österreichische Frauenhäuser
Beratung bei häuslicher Gewalt
Info
Österreichweite Hotline für gewaltbetroffene Kinder: 0800/240 268 (anonym und kostenlos täglich von 8 bis 20 Uhr)
Rat auf Draht: Telefonnummer 147 (anonym und kostenlos)
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so einem gewaltbereiten mensch merkt man das ja im normalfall an, dass er das ist. mit so wem keine kinder zu bekommen, schützt die kinder wirklich am allerbesten.
und nur wenn so ein vater das ALLERERSTE mal aus dem NICHTS HERAUS so war, und davor immer lieb und liebevoll und fürsorglich, nur dann kann mir so eine mutter leid tun. ansonsten find ich es eher verantwortungslos, sich immer wieder dafür zu entscheiden, mit kind bei so wem zu bleiben. sorry.
Es ist mir ein Fall bekannt, in welchem eine Frau, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kam, ihrem Partner ein sofortiges Betretungsverbot androhte. Leidige Diskussionen um das Fernsehprogramm oder wer den Mülleimer herunterbringt waren hiermit schnell erledigt.
Das Betretungsverbot gegen den Mann wird idR sofort ohne weitere Prüfung polizeilich durchgesetzt. Es genügt hierfür anzugeben, dass man vom Partner bedroht wurde.
Neben dem gebotenen Schutz vor Gewalttätern bedeutet das Betretungsverbot im Grunde, dass die Frau dem Mann das häusliche Aufenthaltsrecht jederzeit entziehen kann. Unabhängig von der Gewaltfrage bieten sich Frauen hier vielfältige Hebel und Möglichkeiten...
wenn ich diese drohung einmal erhalte oder zweimal oder dreimal, dann muss ich mich aber schon fragen, in welcher beziehung ich mich da befinde und ob was an der beziehung nicht simmt, und gegebenenfalls doch intensiv über eine trennung nachdenken, meinen sie nicht?
Hätten die nicht auch schon längst über eine Trennung nachdenken müssen?
Oder haben sie genau das eh schon gemacht und die Wegweiseung als günstige Ausgangsposition für die geplante Trennung erkannt?
ja, da hätte sicher auch schon eine trennung kommen müssen... aber besser spät als gar nicht, den optimalen moment für trennungen erkennen sie nicht, da haben sie es ja oftmals mit für und wider zu tun, abwägen, abhängigkeiten...
allerdings kommt gewalt nicht aus heiterem himmel, da wurden schon oftmals etliche momente verpasst...
bringt was?
wir brauchen ja nicht so zu tun als hätte das nichts mit dem aktuellen Vorfall zu tun
der Vater hatte illegal eine Waffe (was gegen das Gesetz verstösst), er hat seinem Sohn ins Gesicht geschossen um ihn zu ermorden (was gegen das Gesetz verstösst) ABER man ist der Auffassung, das er sich an das Betretungsverbot gehalten hätte? oder hätte man sich erwartet das die Lehrerin den Vater wie Rambo in den 80igern den Vater ausser Gefecht setzt?
liebe standard-redaktion!
ohne da jetzt in auch nur irgendeiner weise etwas verharmlosen zu wollen ... aber vielleicht sollten sie bei ihren recherchen die neuesten statistiken bezüglich häusliche gewalt gegen kinder etwas genauer analysieren. sie werden erstaunt sein, zu welchen ergebnissen sie kommen werden. gerne reiche ich ihnen - da ich beruflich mit dieser problematik beschäftigt bin - die entspechenden verweise bei interesse nach. möglicherweise wird ihnen dann der ausdruck "über DEN täter" nicht mehr ganz so leicht über die tastatur laufen. bitteschön. dankeschön.
Derzeit genügt schon die Behauptung einer Gefahr - sogar von fernsehsüchtigen 84-jährigen Schlaganfallpatienten, die die Soap-Opera nicht von der Wirklichkeit unterscheiden können !
Ein Vater mit dem Vorhaben sein Kind zu töten, wird sich nicht an ein Betretungsverbot von Schule/ Kindergartens halten. Halten werden sich die dran, die zumindest dort keine akute Gefahr darstellen. Bei Gewalt gegen (+im Beisein von) Kinder wäre das zwar wünschenswert, würde aber Eingangskontrollen an Schulen/ Kindergärten und Information des Wachpersonals erfordern. Bei Gewalt ausschließlich gegenüber dem Partner (oder -In?) befindet sich die schutzbedürftige Person nicht in der Schule oder im Kindergarten, und es besteht kein Vorteil gegenüber der derzeitigen Regelung.
Anlassbezogen wäre eine Forderung nach informierten Eingangskontrollen (Wachpersonal, bewaffnet?) bei Schulen/Kindergärten wirksam; diese eher nicht.
Wenn zB in einem Trennungsfall PAS vermutet wird (hinreichen dafuer etwa die Kinder "wollen nicht mehr zu Papi", mehrmaliges Ausfallen des Besuchstermins fuer den Vater..), so sollten die Kinder der Mutter weggenommen und fuer diese ein Kontaktverbot verhaengt werden.
Es i kommt weitaus oefter vor, dass Kinder von Frauen als Geiseln genommen werden, um so vom Expartner materielle Vorteile (Alimente) zu bekommen!
I know I am a dreamer - but I am not the only one...
Die Frage ob PAS durch die Mutter vorliegt oder Desinteresse auf seiten des vaters hängt vom blickwinkel ab. die meisten eltern agieren so, wie sie es als das beste fürs kind halten. Das heisst, die Mutter bekommt mit, wie das kind unter der unzuverlässigkeit des vaters leidet, nicht aber die momente, in denen es sich wohlfüht. und der varer fühlt sich uU ausgeschlossen, und mißachtet, sieht die guten momente, nicht aber die trauer/unsicherheit die er verursacht, wenn er mal kommt/zu spät/ sich(nicht)abmeldet...
dazu kommen die trennungsgschichten der eltern...
Um da rauszukomen muss mehr gemacht werden, als nur die Mütter mit PAS Vorwürfen zu konfrontieren.
Gesetzliche Kontaktverbote würde ich einzig bei Gewalt gegen Kinder, Mißbrauch, Gefährdung der Kinder sinnvoll halten. Anders macht sich der Staat nur zum "Hampelmann" in Machtspielen, die über die Kinder ausgetragen werden. Egal gegen wen - also unabhängig vom Geschlecht des Elternteils.
ist eher ein Zusatzpunkt als ein generelles Gegenargument. Ich bin da aber inhaltlich ganz Ihrer Meinung, daß Gewalt gegenüber der Partnerin (oder dem Partner) im Beisein des Kindes auch Gewalt gegenüber dem Kind ist (und dies unterbunden gehört).
Auch ich verstand nicht ganz den Faden von meiner Antwort auf den Watzilaus zu Ihrer Antwort auf mich. Zu Ihrer Frage würde ich sagen, Ausweitung auf Schule und Kindergarten, wenn das Kind involviert war. Entweder Gewalt direkt gegen das Kind, oder gegen den Partner im Beisein des Kindes. Weil ich mir vorstelle, daß dann das Kind zumindest erschrocken ist, wenn der gewalttätige Elternteil in Schule oder KiGa auftaucht - oder schlimmerenfalls auch tatsächlich gefährdet.
Ach, hören Sie doch bitte mit ihrer verlogenen Geschlechtsunabhängigkeit auf. Nur weil Sie verneinen, dass mehr Frauen Kinder als Druckmittel einsetzten, brauchen's jetzt im Gegenzug (ihr Verständnis von Political Correctness?) nicht einräumen, dass auch Frauen Männer schlagen.
ich meine, dass wir keine zahlen zu dem thema haben, und ich meine, dass die einschätzung wer an einem kontaktabbruch schuld ist von den beiden gruppen unterschiedlich wahrgenommen wird.
in vielen fällen wird die mutter das gefühl haben das kind zu schützen (weil er als unzuverlässig erlebt wird) während der vater das gefühl hat ausgeschlossen zu sein (weil er sich asl unerwünscht erlebt). die eine seite neigt mgl dazu die folgen des fehlverhaltens zu über- und die anderen diese zu unterschätzen.
und die retl vermutung: Sie irren, ich bin vage im Sternzeichen!
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