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London/Stockholm - Julian Assange kann nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs in London vom Mittwoch nach Schweden ausgeliefert werden. Dort werden dem Australier mehrere Sexualstraftaten zur Last gelegt. Den Assange-AnwältInnen hat der Supreme Court eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um eine neue Behandlung des Falls zu beantragen. Bis dahin erlangt die Entscheidung zunächst keine Rechtskraft.
Vorwürfe
Schwedens Justiz hat gegen Assange Ermittlungen aufgenommen, weil er eine 31 Jahre alte Frau, die ihn beherbergte, im Schlaf überrascht und ohne Kondom mit ihr geschlafen haben soll. Der Vorwurf lautet auf Vergewaltigung in einem minder schwerem Fall. Zudem wird ihm die sexuelle Belästigung einer 27-Jährigen vorgeworfen. In diesem Fall soll Assange trotz ihres Einspruchs die Benutzung eines Präservativs abgelehnt und während des Geschlechtsverkehrs Zwang auf sie ausgeübt haben.
Die in Schweden zuständige Staatsanwältin Marianne Ny will Assange zu den Vorwürfen der Frauen zunächst nur verhören, eine Anklage gegen ihn besteht derzeit nicht. Ny hatte im Sommer 2010 einen europäischen Haftbefehl ausstellen lassen, um dieses Verhör nach Assanges Ausreise aus Schweden zu erzwingen. Der Australier weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert.
Erweiterte Definition der Straftat Vergewaltigung
Der 40-Jährige sieht sich angesichts der Auslieferung mit dem europaweit schärfsten Sexualstrafrecht konfrontiert. Der Vergewaltigungsbegriff ist in Schweden deutlich umfassender als in anderen Ländern, weshalb auch Delikte als Vergewaltigungen eingestuft werden, die in anderen Staaten als sexuelle Belästigungen gelten.
Grund dafür ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2005. Seitdem ist von einer Vergewaltigung und nicht mehr von einer sexuellen Belästigung auszugehen, wenn ein Opfer nicht Nein sagen kann, weil es etwa bewusstlos, betrunken oder eingeschlafen ist. Durch die neuen Regelungen verdreifachte sich die Zahl der in Schweden registrierten Vergewaltigungen nahezu.
Geringe Verurteilungsrate
Das schwedische Gesetz kennt drei Stufen von Vergewaltigung, auf das Delikt stehen zwischen vier und zehn Jahre Haft. Laut einer Studie aus dem Jahr 2010 ist Schweden das europäische Land, in dem die meisten Anzeigen wegen Vergewaltigung erstattet werden. Auf 100.000 EinwohnerInnen kommen 53 Anzeigen und damit etwa doppelt so viele wie etwa in Großbritannien. Nur etwa fünf bis zehn Prozent der Beschwerden führen aber auch zu Strafentscheiden. (APA, 30.5.2012)
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und wenn beide besoffen waren, gehen beide wegen vergewaltigung in den knast?
ich versteh auch die beiden vorwürfe an assange nicht ganz
hat die schlafende nein gesagt, als sie aufwachte?
genau wogegen hat die zweite einspriuch erhoben (und wann)? entweder man verweigert den sex (z.b., weil der andere kein kondom hat), oder nicht. nur gegen die nichtbenutzung des kondoms einspruch zu erheben, aber einvernehmlich zu vögeln, das geht doch irgendwie nicht, oder?
das wären imho die interessanten fragen, die sich sofort stellen. auf die aber in keinem der zahlreichen diestandard-artikel dazu eingegangen wird
naja, das gericht wirds hoffentlich klären
zuerst die halbe nacht gemeinsam pud€rn, aber wenn er sie nach dem einschlafen nochmal anfasst, dann ist das kein romantische verführungsversuch sondern vergewaltigung!!
schon klar! :D dann hab ich meine freundin schon sehr oft vergewaltigt!! und sie mich auch... werd sie heut am heimweg mal anzeigen!
Genau, das sag ich ja auch immer: wer Rechtsmittel gegen seine Auslieferung einsetzt, (nebenbei - er war nach Erhebung der Vorwürfe noch zwei Wochen lang in Schweden, aber der messerscharfen Staatsanwältin waren vermutlich die Telephonkosten zu hoch, um JA zu einem Verhörtermin zu bitten) der hat abersicher was ausgefressen. Tolles Rechtsverständnis.
Weiß nicht - Völkermord vielleicht?
Und wenn die Frau nach Wochen erst draufkommt, dass ihr das irgendwie schon nicht ganz so recht war, und dann vor der Polizei - nein, keine entsprechende Aussage - sondern eine Anfrage macht a la "und wenn das so gewesen wäre, könnte mir die Polizei dann helfen?" ... dann würde ich kühn behaupten, dass der Begriff Vergewaltigung doch deutlich was anderes bedeutet (und dass es eine Gemeinheit ist gegenüber allen Opfern von Vergewaltigungen.)
na, sie sind aber wirklich ein einfallsloser liebhaber...
echt noch nie eine frau geweckt oder von ihr geweckt worden, indem... na, sie wissen schon? (oder haben wenigstens davon gehört, daß es so was gibt?)
mein herzliches beileid
zu z.B. österreichischem Recht, oder heissen die Delikte nur anders. In Schweden eben Vergewaltigung in 3 unterschiedlichen Stufen, in Österreich heisst es eben entweder Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung oder Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person. ?
Bewusstlos, betrunken oder eingeschlafen würde hier unter Mißbrauch einer wehrlosen Person fallen und nicht unter Belästigung (was ja viel zu milde wäre), mit einem Strafrahmen von 1/2-5 Jahren, u.U. bis 15 Jahren. Gibt es irgendein "westliches" Land, in dem dies nur als Belästigung gesehen würde?
Ist unsere Gesetzgebung also inhaltlich da wirklich anders?
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF... r=10002296
Das Possentheater, dass die schwedische Justiz hier auf internationaler Bühne veranstaltet, ist eine Verhöhnung aller Opfer wirklicher Vergewaltigungen.
Es ist eine Schande, wie wenig sich die Feministinnen Europas dagegen wehren, wie eines ihrer Kernanliegen, der Schutz der sexuellen Souveränität, instrumentalisiert wird, um unliebsame Kritiker mundtot zu machen.
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