Die Zahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse steigt kontinuierlich. Für viele junge Menschen wird es zunehmend zur Selbstverständlichkeit, auf die arbeitsrechtlichen Vorteile einer fixen Anstellung verzichten zu müssen. Der Anspruch auf ein 13. und 14. Monatsgehalt, bezahlter Urlaub oder bezahlter Krankenstand sind für viele junge, motivierte und auf "Flexibilität" eingeschworene ArbeitnehmerInnen nicht einmal in greifbarer Nähe.

Für Frauen kann ein freies Dienstverhältnis spätestens durch eine Schwangerschaft weitreichende Folgen haben. Zwar bekommen Schwangere in diesem Dienstverhältnis seit 2008 wie Angestellte ein Wochengeld ausbezahlt, das absolute Beschäftigungsverbot mindestens acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt sowie viele andere arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen gelten für sie aber nicht.

Druck der ArbeitgeberInnen

Die Gewerkschaft der Privatangestellten Druck - Journalismus - Papier (GPA-djp) fordert daher Mutterschutz für alle. "Ich denke, der politische Wille ist da, auch freie Dienstnehmerinnen in das Mutterschutzgesetz einzubinden", so Barbara Marx, Leiterin der Bundesfrauenabteilung der GPA-djp, gegenüber dieStandard.at. Mit der Einbindung der freien DienstnehmerInnen in die Sozialversicherung sei ein erster Schritt passiert, "dass damals das Mutterschutzgesetz unberücksichtigt blieb, war meines Erachtens eher ein Versehen als Absicht", so Marx, die sich in puncto Umsetzung ihrer Forderung optimistisch zeigt.

Von konkreten Konsequenzen des fehlenden arbeitsrechtlichen Schutzes berichtet eine Architektin in dem von der GPA-djp produzierten Video "Mutterschutz für freie Dienstnehmerinnen" . Darin berichtet sie von viel Unmut und Druck vonseiten des Arbeitsgebers, als sie ihre Aufgaben als Projektleiterin aufgrund von Wehen im siebenten Monat früher als geplant abgeben musste.

Nachwirkende Lohneinbrüche

Neben den fehlenden Schutzbestimmungen wie Verbot von Nachtarbeit und Überstunden müssen schwangere freie Dienstnehmerinnen im Unterschied zu Angestellten auch mit finanziellen Einbußen rechnen. Denn während Angestellte den Besuch bei der Ärztin oder beim Arzt in ihrer Arbeitszeit erledigen können und längere Pausen aufgrund von schwangerschaftsbedingten Beschwerden ebenso in der Arbeitszeit genommen werden können, wirken sich diese fehlenden Arbeitszeiten bei freien Dienstnehmerinnen direkt auf ihr Einkommen aus. Und da sich etwa das einkommensabhängige Kindergeld auf das Gehalt kurz vor der Geburt stützt, wirken diese Lohneinbrüche noch lange nach.

Vor allem Schwangere, die in Berufen arbeiten, in denen sich die Arbeitszeiten nicht so leicht abstecken lassen, sind laut Marx betroffen. Dabei handelt es sich oft um hochqualifizierte Jobs, beispielsweise im Kunst- und Kulturbereich, in denen die freien Dienstverhältnisse auch stark zugenommen haben. "Probleme treten vor allem dort auf, wo Arbeit und Privates verschwimmen und eine Übergabe der Aufgaben nicht so einfach ist", erklärt Marx.

Gewerkschaft kommt nicht gleich in den Sinn

Trotz des Anstiegs von atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Schwierigkeiten für schwangere Frauen in diesen hält sich die Beratungstätigkeit der GPA-djp zum fehlenden Mutterschutz in Grenzen. Marx: "Von den Beratungen her handelt es sich im Moment eher um Einzelfälle, das liegt aber auch am Beschäftigungsverhältnis: Viele freie Dienstnehmerinnen kommen nicht gleich auf den Gedanken, sich an die Gewerkschaft zu wenden." (beaha, dieStandard.at, 31.5.2012)