Wiener Verein strengt drei Musterprozesse an

5. Juni 2012, 14:53

VKI wird erstmals Klagen im Ausland einbringen: Wegen "Säumigkeit der EU-Kommission leider notwendig"

Wien - Im Medizinskandal um fehlerhafte Brustimplantate eines französischen Herstellers wird der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erstmals Musterprozesse im Ausland führen. Mitte Juni sollen in Frankreich Klagen in drei exemplarischen Fällen eingebracht werden, erklärte Chefjurist Peter Kolba am Dienstag. Geklagt wird gegen den Haftpflichtversicherer der insolventen Firma PIP (Poly Implant Prothese), bestätigte er einen Bericht des ORF.

Beispielhafte Fälle

70 Frauen hatten ihren individuellen Fall dem VKI anvertraut, um ihre Interessen juristisch vertreten zu lassen. Jene drei Fälle, die nun eingeklagt werden, seien beispielhaft, sagte Kolba: Im ersten geht es um eine Frau, die sich die augenscheinlich aus Kostengründen mit billigem Industriesilikon gefüllten Implantate nach einer Brustkrebs-OP einsetzen hatte lassen. Die zweite Betroffene hat die Rück-Operation mit Herausnahme der PIP-Implantate bereits hinter sich; sie klagt die Kosten dafür ein.

Besonders tragisch sei der dritte Fall: "Bei dieser Frau sind die Implantate bereits gerissen. Sie muss operiert werden und sagt, dass sie sich den Eingriff nicht leisten kann", berichtete der Jurist. Wegen der Dringlichkeit strebe der VKI hier ein Eilverfahren an.

Kolba hofft, dass der Beklagte, die Allianz Versicherung, "in den anderen 67 Fällen auf Verjährung verzichtet", er sei aber zuversichtlich, "dass der Versicherer Interesse daran hat, die Kosten gering zu halten". 

Notwendigkeit

Die Musterprozesse in Frankreich zu führen sei wegen einer "Säumigkeit der EU-Kommission leider notwendig", kritisierte der Chefjurist: Sobald Betroffene ihre Ansprüche in Form einer Sammelklage abtreten, verlieren sie den Vorteil des Verbrauchergerichtsstands. Das bedeutet, dass bei Sammelklagen - die Geschädigten das Kostenrisiko ersparen - nicht mehr der Grundsatz gilt, dass die/der VerbraucherInnen im eigenen Land prozessieren können soll.

Dass die EU diese "Barriere der Rechtsprechung noch nicht beseitigt" habe, sei mehr als ärgerlich, meinte Kolba. Die entsprechende Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, die sogenannte Brüssel I-Verordnung, ist seit 2002 in Kraft - und derzeit in Revision. (APA, 5.6.2012)


Link

http://www.verbraucherrecht.at

Der "Wiener Verein" ist eine Bestattungsversicherung.

Selbst schuld, wer sich einen so schwachsinnigen, nichtssagenden Namen wie "Wiener Verein" gibt. Mit vollem Namen heißt der übrigens "WIENER VEREIN Bestattungs- und Versicherungsserviceges.m.b.H."

Wie soll denn die Standard das wissen?

Wenn ich sterbe, soll der Wiener Verein meine Begräbnis mitfinanzieren. Die Standard denkt halt noch, falls ich sterbe, dann ...

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