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Kinder werden von gewalttätigen Familienvätern benutzt, um an ihren Müttern Rache zu nehmen. Wie weit diese Rachegelüste gehen können, zeigte jüngst ein besonders tragischer Fall in St. Pölten, als ein bereits als Gewalttäter auffällig gewordener Familienvater seinen Sohn in der Schule ermordete.
Kinder meist auch direkt von Gewalt betroffen
Frauenschutzeinrichtungen weisen schon lange auf die prekäre Lage von Kindern hin, die von Gewalt in der Familie betroffen sind. Wird der Vater gegen die (Ehe-)frau gewalttätig, sind immer auch die Kinder betroffen. Rund 60 Prozent der Kinder werden zusätzlich vom Gewalttäter misshandelt, zeigen internationale Studien.
Taskforce für erweiterten Gewaltschutz
Dem Ruf nach einem verbesserten Gewaltschutz auch für Kinder folgte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner nun mit der Einsetzung der "Task Force Kinderschutz". Am Mittwoch vergangener Woche tagte die ExpertInnengruppe zum ersten Mal. Auf breiter Ebene und unter Einbeziehung aller mit dem Thema befassten Behörden und Einrichtungen sollen darin bessere Möglichkeiten zum Schutz von Kindern erörtert werden.
Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser, nimmt für die Frauenhauseinrichtungen an der Task Force teil. Wie viele andere erwartet sie sich von den Verhandlungen eine Ausweitung der polizeilichen Wegweisung, die derzeit nur für den Wohnsitz des Opfers möglich ist. Eine Ausweitung z.B. auf die Schule der Kinder oder den Arbeitsplatz der Frau bedarf erst einer Verfügung des Gerichts, was zu einer hochgefährlichen Verzögerung führen kann.
Mehr Überprüfungsmöglichkeiten für die Staatsanwaltschaft
Wenn es nach Rösslhumer geht, soll auch die Staatsanwaltschaft ein eigenes Werkzeug bekommen, um die Gefahr, die von einem Gewalttäter ausgeht, besser und vor allem effektiver einschätzen zu können. Eine weitere Forderung der Frauenhäuser ist die U-Haft für Täter, die wiederholt gewalttätig wurden und gefährliche Drohungen gegen die Familie ausgesprochen haben. "Gerade, wenn Frauen die Trennung oder Scheidung aussprechen, ist die Gefährdung durch den Mann besonders groß", so Rösslhumer.
"Gute Stimmung"
Die Stimmung bei der ersten Sitzung der Taskforce sei gut gewesen, so die Gewaltschutzexpertin. Es herrsche Konsens bei den Einrichtungen und auch den zuständigen Ministerien, dass der Gewaltschutz für Kinder ausgebaut werden müsse.
Ob es noch weitere Arbeitstreffen der Task Force geben wird, ist unklar, möglich seien auch vertiefende Arbeitsgruppen zu einzelnen Fragen, so Rösslhumer. Mit ersten Ergebnissen wird Mikl-Leitner bis spätestens im Sommer an die Öffentlichkeit treten, heißt es aus dem Innenministerium. (red, dieStandard.at, 10.6.2012)
Frauenhelpline gegen Gewalt:
Kostenlos in ganz Österreich erreichbar unter 0800 222 555
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1 Die Schmerzen, von seinen geliebten Eltern geschlagen zu werden, sind immens. Leider verdrängen, verharmlosen oder idealisieren dies die allermeisten; würden sie sich nämlich daran erinnern, wären sie nicht mehr in Gefahr, selbiges bei ihren eigenen Kindern dann ohne Unrechtsempfinden zu wiederholen.
2 Jede/r Kindergärtner/in kann Ihnen schnell+detailliert Auskunft darüber geben, ob mit Worten oder Taten Konfliktaustragung zuhause bei den Kindern gelebt wird. Es ist btw die ureigenste Aufgabe von Eltern, Vorbild zu sein.
3 Die Antwort auf Ihre Frage: Wenn Kinder sich schlagen, nennt man das Gewalt - harmlose, spielerische Raufereien sind damit natürlich nicht gemeint.
Einzig seine körperlichen Möglichkeiten sind begrenzt. Wenn schlagen nicht reicht, dann kommt kratzen, an den Haaren ziehen, zwicken oder beissen.
Daher meine Frage, sind also 90% der Kinder gewalttätig, denn die Intention ist ja genauso da, wie bei den Erwachsenen, die Sie als gewalttätig einstufen.
DAS war meine Frage.
Also bei Kindern unterscheiden Sie mach Ausmaß der Gewalt und richten einen "harmlos" Bereich ein. Bei den 68% Eltern schliessen Sie so einen "harmlos" Bereich aus. Aber darauf, was genau alles unter "schlagen ihre Kinder" zusammenaddiert wird, gehen Sie nicht ein. Weder auf Ausmaß noch auf Häufigkeit der Vorfälle und zudem unterstellen Sie pauschal, dass das ALLE aus purer Gewalttätigkeit machen.
Wahrscheinlich wird die tatsächliche Zahl gewalttätiger Eltern bei uns eh wie in F, resp. GB sein (90%), da Eltern dies bei uns bei Befragungen tendenziell nicht zugeben (http://de.wikipedia.org/wiki/Brad... y-Effekt). In Ö gibt’s nämlich Gewaltverbot seit 1989, in F/GB noch immer nicht.
2 Elterliche Gewalt wirkt sich aufgrund des einseitigen, Mehrfach-Abhängigkeitsverhältnis dramatisch auf das Leben der Kinder aus: Kinder, die geschlagen werden, beschuldigen sich idR selbst für das ihnen zugefügte Leid (vgl Stockholmsyndrom) mit schlimmen Folgen für sich selbst und/oder andere.
Vgl http://www.alice-miller.com/flugblatt... php?page=3
Warum schreiben Sie nicht gleich 100% der Eltern (ohne Dunkelziffer natürlich) sind gewalttätig.
Glauben Sie ernsthaft, Eltern geben ihren Kindern eine "Ohrfeige", weils "erlaubt" ist und es ihnen Spass macht gewalttätig zu sein?
Stockholmsyndrom? Kann manchmal schon sein, aber in den meisten Fällen wird das Positive, dass Kinder von ihren Eltern bekommen, das was Sie Gewalt nennen, um ein Vielfaches überwiegen und das hat mit Stockholmsyndrom überhaupt nichts zu tun.
Vorweg: Ihre Lächerlichmachung der horrenden Zahl gewalttätiger Eltern ist imo zynisch.
In F sind 9 von 10 Eltern gewalttätig http://derstandard.at/3140395.
Der einzige Grund, warum Eltern ihre Kinder schlagen ist NUR der, daß sie einst selber von ihren eigenen Eltern geschlagen wurden und diese Entgleisungen als „normal“ abgespeichert haben. Gewaltfrei Aufgewachsene werden auch in sehr belastenden Situationen NIE den Impuls verspüren, ihre Kinder schlagen zu wollen.
Besonders schädigend wirkt sich aus, dass sich Eltern für ihre fürchterlichen Entgleisungen idR nicht nur nicht entschuldigen, sondern meist die Opfer noch beschuldigen: „Schau zu was Du mich treibst“, „Das Schlagen tut mir selber am meisten weh“…
"würden sie sich nämlich daran erinnern, wären sie nicht mehr in Gefahr, selbiges bei ihren eigenen Kindern dann ohne Unrechtsempfinden zu wiederholen. "
Erst schreiben Sie
Jetzt können sie sich plötzlich doch daran erinnern, was sie aber offensichtlich doch nicht davon abhält, sondern im Gegenteil, erst recht dazu ermutigt, weil sie es als "normal" abgespeichert haben.
Also was jetzt?
Aber mal abgesehen davon, warum ist in dem Artikel nur von Wegweisung gewalttätiger Väter die Rede? Nach Ihren Angaben müssten ja jede Menge gewalttätige Mütter weggewiesen werden.
Ich halte die Diskussion über die Ausweitung des Gewaltschutzes für sinnvoll! Z.B. sollte eine Wegweisung wegen Gewalt gegenüber einem Kind ein allgemeines Kontaktverbot zum Kind (Schule...) beinhalten.
Man sollte es von diesem Anlassfall in St. Pölten entkoppeln, denn dort hätte es vermutlich nichts genützt, das Mittel der U-Haft wurde dort ohnedies erwogen, die Tatbegehungsgefahr (auch derzeit schon ein U-Haft Grund, offenbar aber unterschätzt).
Kinderschutz sollte auch nicht zu sehr als "Verlängerung" des Schutzes von Frauen betrachtet werden, da es bei Gewalt gegen Kinder ganz unterschiedliche Konstellationen gibt, die stark bis gar nicht mit Gewalt gegen die Frau einhergehen können (und z.B. beide Geschlechter hier auch Täter sind).
samt Staatsanwaltschaft gleich mal um folgende Webseiten kümmert, welche von Männer/Väterrechtlern betrieben werden und die Adressen der Wiener Frauenhäuser samt Fotos und so weiter ins Netz stellen.
Mit nur einem Grund: Die Frauen sollen sich samt Kindern nicht sicher fühlen und die Frauenhausmitarbeiterinnen ebenfalls!
Das wird auch dringend Zeit, dass hier auch mal wieder etwas passiert.
Hoffentlich wird dann auch die Justiz mit ins Boot genommen! Denn derzeit ist es so, dass der biologische Vater immer das Umgangsrecht mit den Kindern zugesprochen bekommen, selbst wenn er gewalttätig ist. Bestenfalls dann noch unter Aufsicht. Die Justiz sieht es offenbar so, dass die männliche Bezugsperson des Kindes immer der biologische Vater sein muss. Egal wie nachteilig sich das für das Kind auswirken mag!
dass die biologischen Mütter immer das Umgangsrecht mit den Kindern zugesprochen bekommen, selbst wenn sie gewalttätig ist.
Sollten Sie in dem Gesetz eine Textstelle kennen, die das ausdrücklich Vätern zugesteht, dann linken Sie doch bitte diese Textstelle.
Was aber, wenn das Kind seinen Vater trotzdem sehen will?
Was, wenn es die Mutter war, die dem Vater gegenüber gewalttätig wurde? Zum Schuldigen gemacht wird idR doch einfach der kräftigere der beiden Beteiligten, da es für den Hergang der Gewalthandlung ja nur selten Zeugen gibt. Dann bleibt dem Kind nur noch die gewalttätige Mutter als einzige Bezugsperson und es muß sogar mit der Gewalttäterin zusammen leben.
man sollte von dem tragischen Einzelfall aus einer anderen Kultur (Ehrenmord, system. Frauenunterdrückung etc) nicht auf alle ÖsterreicherInnen schließen und mit neuen Gesetzen über das Ziel schießen. Vielleicht sind kultur- und religionsspezifische Gesetze doch die Lösung....?
"Alle ziehen immer über die angeblichen "Ehrenmorde" her, aber schauen sie doch mal in die Zeitungen, fast jede Woche steht etwas davon drin, dass ein verlassener Ehemann seine Ex und die Kinder, ihren neuen und die Kinder, oder die Kinder und sich selbst, oder die Ex und sich selbst, oder den Neuen und sich Selbst oder wen auch immer umgebracht hat. Das ist dann kein Ehrenmord, sondern ein normaler, ordentlicher deutscher Mord? Was wollen sie gegen Ehrenmorde machen? Etwa verbieten? Mord ist zwar schon verboten, aber man kann natürlich Ehrenmorde nochmal extra verbieten, wenn man meint das hilft." -Volker Pispers
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