Eine Art "CSI" für Gewaltopfer

15. Juni 2012, 14:07

Die erste klinisch-forensische Ambulanz Österreichs trägt wesentlich zur Verbesserung der Rechtssicherheit von Gewalt Betroffener bei

Graz - Opfer von körperlicher Gewalt, Misshandlung und Missbrauch sollten zur Beweissicherung für mögliche spätere juristische Verfahren so zeitnah als möglich und umfassend ihre Verletzungen in einer gerichtsmedizinischen Untersuchung erfassen und dokumentieren lassen.

Die österreichweit erste "klinisch-forensische Ambulanz" des Ludwig Boltzmann Instituts an der Grazer Med-Uni ist eine Anlaufstelle für betroffene Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Unterschiede in der regionalen Versorgung und Möglichkeiten zur Verbesserung der Beweissicherung standen diese Woche im Mittelpunkt einer ExpertInnendiskussion.

Beweissicherung

"Die richtige Versorgung von Personen, die Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt wurden, ist enorm wichtig. Dabei geht es neben der ärztlichen und psychologischen Betreuung auch um das Erkennen und gerichtsverwertbare Dokumentieren von Verletzungen nach aktuellen rechtsmedizinischen Standards, um Beweise für spätere Verfahren zu sichern", betonte Eva Scheurer, Leiterin des LBI für Klinisch-Forensische Bildgebung (LBI-CFI).

An der vor drei Jahren in Graz eröffneten Ambulanz können sich betroffene Gewaltopfer kostenlos - und ohne Anzeige bei der Polizei - einer gerichtsmedizinische Untersuchung unterziehen, schilderte die Institutsleiterin. "Wichtig ist, dass rasch untersucht wird, und wenn nicht, die Betroffenen den Wunsch nach Untersuchung äußern, damit Befunde gesichert werden. Jedes Opfer von Gewalt hat ein Anrecht darauf, damit für ein mögliches Verfahren die besten Voraussetzungen geschaffen werden", so Scheurer.

Gerichtlich verwertbar

In der Ambulanz werden die Betroffenen "vom Scheitel bis zur Sohle" untersucht und die Befunde so dokumentiert, dass sie auch gerichtlich verwertbar sind, und gespeichert. Nicht jede klinische Befunderhebung erfüllt nämlich von selbst schon die für eine rechtliche Beurteilung erforderlichen Kriterien: Während im Krankenhaus Heilung und Therapie im Zentrum des Interesses stünden, ist es für die Gerichtsmedizin wichtig, die Ursachen von Verletzungen festzustellen sowie den Hergang des Geschehens, das dazu geführt hat.

"Verletzungen können zur Beweislegung wichtig sein, auch wenn sie nicht behandlungswürdig sind", erläuterte Scheurer. Sie wünscht sich von Medizinern einen intensiveren "forensischen Blick". In Graz werden die Verletzungen in Hinblick auf kriminalistische Aspekte untersucht und je nach Sachlage Spuren gesichert. Auf Wunsch wird eine weiterführende Betreuung durch Opferhilfseinrichtungen, Kliniken etc. organisiert.

"Medizinische Versorgung und Beweissicherung sind zwei verschiedene Dinge und gewisse Vorgänge sind zum Schutze des Rechts für die Opfer einfach notwendig" appellierte auch Marion Egger vom Gewaltschutzzentrum Steiermark im Blick auf betroffene Frauen - vor allem in peripheren Regionen des Landes. Viele der Frauen in den steirischen Regionen, die das Gewaltschutzzentrum kontaktieren, würden erst mit langer Zeitverzögerung ins Zentrum gekommen. Etliche von ihnen würden berichteten, dass eine entsprechende rechtsmedizinische Beweissicherung nicht stattgefunden habe und Informationen über den Opferschutz oft nicht ausreichend weitergegeben würden. "Ich habe den Eindruck, dass das in der Hitze des Gefechtes oftmals einfach vergessen wird", so Egger.

"Rechtssicherheit für Betroffene"

Geht es nach den Vorstellungen von Eva Scheurer vom LBI-CFI, sollte die Magnetresonanztomographie (MRT), die ohne Röntgenstrahlung auskommt, stärker in die gerichtsmedizinische Untersuchungsprozedere eingebunden werden. Während DNA-Tests und chemisch-toxikologische Analysen heute zum Standard der gerichtsmedizinischen Arbeit gehören, sei dieses radiologische Verfahren in diesem Bereich nicht genügend etabliert. Aus Scheurers Sicht könne es jedoch eine objektive Erfassung innerer Verletzungen und damit letztlich "mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen" - etwa Opfer häuslicher oder sexueller Gewalt - bringen. (APA, 12.6.2012)

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