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Die Frauenhäuser lehnen eine 'automatische gemeinsame Obsorge', insbesondere bei unehelichen Kindern, ab.
Wien - In den nächsten drei Wochen beschäftigen sich die VerfassungsrichterInnen mit der Obsorge für uneheliche Kinder. "Das Ergebnis könnte die Aufhebung des bestehenden Gesetzes zur Folge haben", so Birgit Thaler-Haag, Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser und Leiterin des Frauenhauses Salzburg, in einer Aussendung. Hintergrund für diese Entwicklungen ist das EGMR-Urteil vom 3. Februar 2011, bei dem Österreich wegen Diskriminierung geklagt wurde, weil ein Vater, der das Sorgerecht für seinen unehelichen Sohn eingeklagt hatte, vom Europäischen Gerichtshof Recht bekommen hat.
Dieses Urteil bedeute jedoch nicht, dass die bestehende Gesetzesregelung des § 166 ABGB verändert werden muss. "Vielmehr besagt es, dass FamilienrichterInnen das Kindeswohl und die Interessen des Kindes in jedem einzelnen Fall bei Obsorgeregelungen noch besser prüfen müssen", betont die Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser Maria Rösslhumer.
Es sei allgemein bewiesen, dass die Präsenz eines Vaters positive Auswirkungen auf die Entwicklung seiner Kinder hat. Die positiven Auswirkungen sei jedoch abhängig vom Ausmaß der Präsenz und von der Qualität der Beziehung, die er zu den Kindern und zur Mutter der Kinder hat. Gemeinsame Obsorge hat auf diese Qualität keinen Einfluss, heißt es in der Aussendung der Frauenhäuser weiter. Sie wirke sich jedoch bei schlechten Beziehungen, strittigen Trennungen und Gewaltbeziehungen negativ aus. "Eine 'automatische gemeinsame Obsorge' ist daher in jedem Fall abzulehnen - insbesondere auch bei unehelichen Kindern", so Birgit Thaler-Haag.
Keine gesetzliche Verordnung
Die Frauenhäuser weisen darauf hin, dass es für unverheiratete Paare seit Jahren die Möglichkeit gibt, die gemeinsame Obsorge zu vereinbaren. Erfahrungen aus der Praxis wie auch Studien würden zeigen, dass davon bereits sehr häufig Gebrauch gemacht wird. Eine gemeinsame Obsorge sowohl für eheliche als auch für uneheliche Kinder solle daher nicht zwingend gesetzlich verordnet werden.
Eine Gesetzesänderung, die dies vorsieht, hätte fatale Folgen für Kinder und deren Mütter, vor allem dann, wenn sich der Kindesvater nie oder fast nie um das Kind bzw. die Kinder sorgt oder gesorgt hat, es keine gute Beziehung zur Mutter gibt und/oder der Vater jahrelang abwesend war.
Vor allem ein gewalttätiger Vater und Partner disqualifiziere sich für eine gemeinsame Obsorge, heißt es von Seiten der Frauenhäuser. Die Erfahrungen der Frauenhausmitarbeiterinnen würden außerdem zeigen, dass in vielen Fällen Väter nur deswegen um ihre Rechte kämpfen, um Macht und Kontrolle gegenüber den Müttern auszuüben. "Im Mittelpunkt darf daher nicht die Stärkung der Rechte der biologischen Väter stehen, sondern das Wohl der Kinder", so Maria Rösslhumer.
Die Frauenhäuser fordern daher die VerfassungsrichterInnen auf, "diese Realitäten bei ihren Entscheidungen mit zu berücksichtigen und das Wohl des Kindes dabei nicht aus den Augen zu verlieren". (red, 14.6.2012)
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http://regionaut.meinbezirk.at/wien-01-i... 06234.html
Eine vom "Verein Vaterverbot" initiierte Bürgerinitiative fordert eine umfassende Familienrechtsreform ( 41/BI). Den UnterzeichnerInnen geht es insbesondere um das Recht der Kinder auf beide Elternteile sowie eine absolut gleichberechtigte Elternschaft auch nach Trennungen. Ein Rechtssystem, das einen Elternteil in eine Besucherrolle dränge, müsse abgeschafft werden, heißt es in der Initiative.
Unterstützungserklärung im Parlament können hier online abgegeben werden:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/... erklaerung
3 Väterrechtler-Multinicker und eine Zweitfrau, die sauer ist, dass der Kindsvater seinem Wegwerfkind geben muss, was dem Kind zusteht, ... wo sie doch das Geld besser für ihre eigene Engelsbrut brauchen könnte. Im Zweifel würd sie doch sogar das Aschenputtel minimalobsorgen, wenn sie im Gegenzug das bekommt, was dem Kind zusteht :)
Göttin sei Dank haben die Zuständigen schon oft bewiesen, dass sie die Väterrechtler sowieso nicht für voll nehmen :)
Die gemeinsame Obsorge als Grundrecht des Kindes ist eine Selbstverständlichkeit und sollte nur eingeschränkt werden, wenn einer der Elternteile nachweislich weit unterdurchschnittliche Erziehungskompetenz hat. (nachgewiesene Gewalt, nachgewiesene Kontakteinschränkung, relevante psychische Erkrankung, usw)
FRAUENHÄUSER: ihr tut den jungen Frauen (Kindern) nichts Gutes, wenn ihr Väter wegen eurer verblendeten Ideologie diskriminiert, kriminalisiert und aus dem Leben der Kinder drängen wollt.
GLEICHBERECHTIGUNG FÜR FRAU UND MANN !!!
EIN KIND IST ZU KEINER ZEIT BESITZ ODER FAUSTPFAND DER MUTTER!
Versteh' ich jetzt nicht ganz. Allsteits wird die Väterkarenz propagiert. Die Männer sollten sich ebenso an der Kindererziehung beteiligen, Verantwortung übernehmen, Bindung von Kind zu Vater sei extrem wichtig und und und...
Auf der anderen Seite machen sich Familienrechtlerinnen dafür stark, dass es keine automatische gemeinsame Obsorge bei unehelichen Kindern geben soll? Zum zahlen sind die Väter aber gut genug!
Wo liegt da die Logik?
Es gibt ebenso gewalttätige Frauen wie Männer. Und genug Mutter - Kind - Beziehungen in denen es genauso an Präsenz und Qualität hapert. Weiters werden die Kinder den Vätern oft genug vorenthalten. Hier muss noch einiges getan werden um endlich Gleichstellung für die Männer zu erwirken.
und ist es ja gut, daß "FamilienrichterInnen das Kindeswohl und die Interessen des Kindes in jedem einzelnen Fall bei Obsorgeregelungen noch besser prüfen müssen"
nur hat das ja nichts damit zu tun, daß nicht erst mal von einer gemeinsamen obsorge ausgegangen werden soll bzw. besagt das nicht, daß automatisch die mutter allein die obsorge haben soll
es soll auch schon schlechte mütter gegeben haben, bzw. sind auch in bezug auf diese die "positiven Auswirkungen jedoch abhängig vom Ausmaß der Präsenz und von der Qualität der Beziehung, die sie zu den Kindern und zum vater der Kinder hat"
müsste es heissen.
Wenn Frau, Mann ganz offensichtlich hereingelegt hat - also nur auf Unterhalt und eigenes Kind aus war - sollte man es z.b. nicht machen. Wenn Frau, sich Freund zugelegt hat, neben der Beziehung mit Mann, solt man es nicht machen ....
wieso eine Frau sich auf GV ohne Kondom einlässt, wenn sie doch weiß, dass sie selbst nicht verhütet.
Es ging doch darum, wie eine Frau den Mann "hereinlegen" kann.
Als Mann könnte man zusätzlich zum Kondom noch CI anwenden bzw vom (vaginalen) GV, nur mit Kondom als einzige Verhütung, abstand nehmen, wenn die Frau ehrlich ist. Den Mann über ihre (nicht)Verhütung im Unklaren zu lassen, ist bereits "hereinlegen". Und genau darum ging es doch.
Deutlich bessere Verhütungsmöglichkeiten, dazu die Möglichkeit von Abtreibung und Babyklappe kommt aber schon sehr nahe an 100%, PI von 2 bis 12 ist da wesentlich weiter davon entfernt.
Zudem muß der Mann ja auch dann bezahlen, wenn er verhütet hat und die Frau nicht.
Zu Ihrem letzten Satz. Ist ja auch richtig so. Es geht um das Wohle des Kindes. Was kann das denn dafür? Natürlich muss der Vater Alimente Zahlen-er hätte aber auf GV -auch mit Verhütung-verzichten können wenn er kein Kind will oder eben nur GV in einer Beziehung haben wo auch ein Kind erwuenscht wäre.
Sex kann immer zu neuem Leben führen,diese Verantwortung muss man halt tragen wenn man GV hat. Wer das "Risiko" nicht eingehen will, soll halt keinen Sex haben.
Oder wenn sie eines will, GV nur mit Männern, die auch ein Kind mit ihr wollen.
Was Frauen offensichtlich aber auch nicht machen, warum wollen Sie das vorschreiben?
Aber darum geht es nicht. Die Frau hat durch die Möglichkeit einer Abtreibung eben nicht das Risiko eines ungewollten Kindes, egal ob sie verhütet hat oder nicht, der Mann schon und selbst dann, wenn er verhütet hat. Genau das schafft erst die Voraussetzung, dass sie den Mann "hereinlegen" kann und darum ging es ja.
Gerade wenn es ums "Wohl des Kindes" geht, sollte die Frau eben nur von einem Mann ein Kind bekommen, der mit ihr ein Kind will. Ein Kind von einem Mann zu bekommen, der keines will bzw mit ihr nicht, ist nicht zum "Wohl des Kindes".
Österreich hat wieviele Frauen und wieviele Frauenhäuser?
Ist in Österreich die Gewaltrate gegen Frauen (und auch Kinder) kleiner als sonst irgendwo?
Wenn ja, dann leben wir ja fast im Paradies.
Wenn nein, dann stellt sich wohl die Frage, wo die Frauen hinflüchten können und wo sie sich tatsächlich befinden, grade in einer (wiederholten) Gewaltsituation. Von den Kindern, die da mit in diesem dreckigen Spiel sind gar nicht zu reden.
Und da soll es eine automatische Obsorge ausgerechnet für ledige Väter geben? Es piept wohl bei den Papis.
Das Frauenhäuse dieser Meinung sind ist wenig verwunderlich, schließlich sind die Bewohnerinnen ja nahezu vollständig Frauen, welche unter dem biologischen Vater leiden.
Nicht über den Tellerrand schauen zu können, um festszustellen, dass dieses Klientel nur ein kleiner Teil ein sehr viel größeren Menge ist, beweist allerdings besondere Kleingeistigkeit!
Ich habe kein Problem mit einer gemeinsamen Obsorge, sofern die Eltern einvernehmlich von einander scheiden, ich verstehe jedoch nicht was eine automatische Obsorge bei strittigen Scheidungen bewirken soll, im Sinne des Kindeswohles. Sofern sich diese durch Mediation etc. sinnvoll darstellt, ok, aber doch nicht ohne Pruefung oder Unterstuetzung. Grundsaetzlich sollten Eltern ob verheiratet oder nicht, soweit Unterstuetzung erhalten, dass eine gemeinsame Obsorge moeglich wird, bzw. auch dazu verpflichtet werden diese Unterstuetzung in Anspruch zu nehmen. Hat sich jedoch ein Elternteil der Erziehungsverantwortung gaenzlich entzogen, so ist von diesem Versuch abzusehen, was bringt es abtruennige ErzeugerInnen zwangs zu verpflichten?
Da das, sowohl bei Erzeugerinnen als auch bei Erzeugern, praktisch kaum möglich ist und zudem ein ganz anderes Problem.
Ebenso ist es nicht erforderlich, Eltern die sich einig sind, zwangs zu verpflichten.
Es geht darum, dass sich ein Elternteil, durch alleinige Obsorge (oder auch durch "hauptsächlichen Aufenthalt" des Kindes) nicht zum "Alleineigentümer" des Kindes machen kann und den anderen (verantwortungswilligen) Elternteil dadurch aus der "Erziehungsverantwortung" gänzlich entsorgen kann.
Auch bei strittigen Scheidungen, da dieses "strittig" nichts mit dem Kindeswohl zu tun hat. Vielmehr dient es nur dem/einem strittigen Elternteil, wenn dieser die alleinige Obsorge bekommt.
Na gut, wie stellten sich das vor. Wohnt das Kind dann alle 2 Tage bei Mama u den Rest bei Papa? Was wenn die Entfernung zu groß ist? Oder soll die Mutter die ganze Arbeit haben u der Vater darf nur mitbestimmen? Oder bleibt er dann auch beim kranken Kind, bleibt die ganze Nacht auf u pflegt das Kind?
Ich bin für gem. OS nach Scheidung-aber dagegen bei Ledigen. Was wenn diese Personen keine Beziehung hatten? Sollen die dann trotzdem auch unter einem Dach leben müssen? Ich bin da für individuelle regelungen u nicht für eine Automatik!
Da wird ständig Väterkarenz und mehr Betreuung von Vätern gefordert, aber schon bei sowas Banalem, wie Pflegefreistellung für getrennte Elternteile, herrscht Schweigen. Dabei wäre das ja nur Arbeitsrecht und noch nichtmal Familienrecht.
Seltsamerweise hört man aber genau von denen, die ständig mehr Väterbeteiligung forder, dazu nichts.
Klar richtet sich das nach den Umständen und Gegebenheiten, aber warum sollte es sich nach den Befindlichkeiten des "Alleineigentümers" richten? Warum sollte ein Elternteil alleine darüber entscheiden?
Warum soll das bei ledigen Eltern nicht genauso sein? Der ledige Vater hat dem Kind gegenüber doch genau die selben Pflichten, wie ein verheirateter Vater. Zudem hat ja niemand die Frau gezwungen ein Kind von einem Mann zu bekommen, mit dem sie nicht verheiratet ist bzw mit dem sie ein Kind nicht gemeinsam "aufziehen" will.
Ja eh, individuelle Regelungen, aber eben von gemeinsamer Obsorge ausgehend und nach den "Lebensumständen", nicht automatisch nach Lust und Laune der Mutter.
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