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Prag - In Tschechien hat das Verfassungsgericht die Klage einer Roma-Frau auf eine höhere Entschädigung für ihre ungewollte Sterilisation zurückgewiesen. Frühere Instanzen hatten der Klägerin eine Wiedergutmachung von umgerechnet 7830 Euro zugesprochen und dabei die Lebensumstände der vierfachen Mutter berücksichtigt.
Diese Entscheidung ist nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Gerichts in Brünn (Brno) mit der Verfassung vereinbar. BürgerrechtlerInnen kritisierten den Schadenersatz als zu gering. ChirurgInnen hatten die Frau, die der Roma-Minderheit angehört, 2003 bei einer Kaiserschnitt-Geburt sterilisiert, ohne sie ausreichend über die Folgen des Eingriffs aufzuklären. (APA, 15.6.2012)
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Ich muss ehrlich gestehen, die € 7.830,- sind zwar nicht viel, aber in Ö wäre eine finanzielle Entschädigung nicht zu erwarten gewesen. Da hätte man den ganzen Beleidigungskatalog runtergebetet und der Frau erklärt, das hat alles schon seine Ordnung.
Aber was ist mit den Tätern? Ich nehme an, die hat man verhaftet und vor Gericht gestellt. Was haben die denn ausgefasst?
und weshalb ist hier die volksgruppenzugehörigkeit relevant? man unterstellt damit wohl, dass die sterilisation aus diesem grund stattgefunden hat, liefert aber dafür nicht einmal indizien. schwach.
und dann empörtes aufregen, wenn in anderen medien bei straftaten etwa die nationalität det täter genannt wird.
doppelmoral.
Weil es bei den Roma der Slowakei schon in der Vergangenheit Sterilisierungskampagnen gegeben hat.
Die SLowakei (und nicht wenige andere Länder) nahmen hier einen klar rassistischen Standpunkt ein. Es ist also absolut nicht auszuschliessen dass hier ein Vergleichbarer Gedanke dahintersteht.
Relevant ist es wegen Ihrer Begründung noch lange nicht, sondern nur dann, wenn die Sterilisation aus dem Grund der Volkszugehörigkeit durchgeführt wurde. Und das wird in dem Artikel nicht einmal angedeutet, sondern nur suggeriert. Und das ist schlechter Journalismus und genau darum geht es mir hier.
Es ist wohl kein Zufall, dass es sich um eine Roma-Frau handelt.
http://diestandard.at/plink/307... id=7810419
http://www.spiegel.de/politik/a... 13610.html
Unter kommunistischer Herrschaft waren in Osteuropa Zwangssterilisation von Roma-Frauen nach dem 3. oder 4. Kind in Osteuropa gang und gäbe. Hintergrund war die enorm hohe Fertilitätsrate der Roma, die man so unter Kontrolle halten wollte.
Ich habe vor kurzem erst gelesen (den Link finde ich leider nicht mehr), dass sich in Rumänien heute fast 50% der Bevölkerung für eine Rückkehr zu dieser Praxis aussprechen.
Hier zB bläst eine Bürgermeister einer Roma-Gemeinde ins gleiche Horn:
www.youtube.com/watch?v=i... =1#at=1829
Die Volksgruppenzugehörigkeit spielt bei diesem Thema also tatsächlich eine sehr, sehr große Rolle.
Haben sie auch Quellen für ihre Verleimdung?
Woher haben sie die Info das es sich um eine Zwangssterilisation handelt?
Wenn sie sich ein bißchen informieren würden dann würden sie wissen das jeder Kaiserschnitt das Risiko birgt danach steril zu sein, und das darüber auch in unseren Spitälern aufgeklärt wird.
Leider viel zu kurz die Meldung, um da irgendwas beurteilen zu können. "Zwangssterilisation"? War das denn medizinisch indiziert bei der Geburt oder beabsichtigt?
Ich bin mir, da kein Zivilrechtler, nicht sicher, in welcher Größenordnung ein Schadenersatz sich hierzulande bewegen würde. Ob's sehr viel mehr wäre? Verunstaltungsentschädigungen sind in Ö zB auch sehr "überschaubar".
Im Rahmen einer Globalbemessung der erlittenen Nachteile halte ich es im Übrigen schon für vertretbar, einer bis dato noch kinderlosen Frau mehr zuzusprechen als einer vierfachen Mutter.
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