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Wien - Einige positive Punkte, aber auch noch jede Menge Gesprächsbedarf gibt es für Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) nach Durchsicht des neuen Entwurfs zum Familienrecht von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP). Vor allem bei der gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen sieht Heinisch-Hosek noch Probleme, erkennt sie doch eine "Automatik durch die Hintertür". Die Ministerin will den Entwurf auch "umfassend" mit ExpertInnen und dem SPÖ-Klub diskutieren - sie sei nicht für Verzögerung, aber "Qualität vor Tempo".
Am Dienstag hat ein erstes "sachlich konstruktives Gespräch" zwischen Heinisch-Hosek und Karl stattgefunden. Es gebe "Unterschiede in der Lesart", meinte Heinisch-Hosek. Größter Knackpunkt war bisher die gemeinsame Obsorge nach strittigen Scheidungen - und wird es wohl auch bleiben. Karls "Sprache in den Medien" und das, was im Entwurf stehe, waren für die Frauenministerin "schon zwei verschiedene Dinge".
Denn bei diesem Punkt liest Heinisch-Hosek das gleiche heraus wie aus dem alten Entwurf (von der damaligen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner). Es sei vorgesehen, dass weiterhin beide mit der Obsorge betraut sind, außer es schade dem Kindeswohl. Die Ministerin will stattdessen, dass Väter einseitig die gemeinsame Obsorge beantragen können und das Gericht nach einer bestimmten Frist entscheidet. Derzeit ist eine gemeinsame Obsorge nach Scheidungen nur möglich, wenn sich beide Elternteile darüber einig sind.
Klärungsbedarf bei Doppelresidenz
Hohen Klärungsbedarf ortet die Frauenministerin auch in Sachen Doppelresidenz: Derzeit sei dies frei vereinbar, künftig soll es möglich sein, sie vor den RichterInnen festzulegen, was Heinisch-Hosek mit Verweis auf ExpertInnenmeinungen ablehnt.
Gesprächsbedarf herrscht für sie auch noch beim Antragsrecht für ledige Väter auf gemeinsame Obsorge. Zur Zeit ist es so, dass bei unehelichen Geburten die Obsorge zunächst der Mutter alleine zusteht. Das Antragsrecht würde einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgen, dazu stehe man. Aber Heinisch-Hosek wünscht sich einen "zeitlichen Puffer", der Vater müsse sich bewähren.
"Überrumpelungsgefahr"
Wollen die Eltern eines unehelichen Kindes die gemeinsame Obsorge, muss diese derzeit extra gemeinsam beantragt werden. Vorgesehen sei im Entwurf nun eine Hinterlegung beim Standesamt, hier befürchtet die Ministerin aber "Überrumpelungsgefahr". Sie ist dafür, dass der Antrag wie bisher beim Pflegschaftsgericht notwendig ist, denn dort werde das Kindeswohl geprüft.
Änderungen sind auch beim Besuchsrecht geplant. Im Entwurf gebe es "Hinweise" für eine raschere Klärung, bei strittigen Scheidungen müsse aber noch präzisiert werden, wie das Gericht ein Besuchsrecht in der Scheidungsphase verordnen kann. Gut findet Heinisch-Hosek das "Recht auf regelmäßigen und den Bedürfnissen des Kindes" entsprechenden Kontakt. Neu sei die Möglichkeit, das Besuchsrecht zu untersagen, wenn (belegt) Gewalt im Spiel ist - auch das begrüßt sie.
"Besuchsmittler"
Vorgesehen seien auch "Besuchsmittler", die nicht nur an neutralen Orten wie Besuchscafés begleiten können. Das ursprünglich vorgesehene Mindestbesuchsrecht ist laut Heinisch-Hosek nicht mehr enthalten.
Ebenfalls positiv findet die Frauenministerin, dass beim Namensrecht nun Doppelnamen für Kinder möglich sind. Aber auch eingetragene PartnerInnen sollten ihrer Meinung nach einen Familiennamen führen können. Die Kriterien zum Kindeswohl seien breiter definiert, das sei zu begrüßen.
Dass präzisiert werde, dass Patchworkeltern künftig den leiblichen Elternteil bei alltäglichen Obsorgepflichten vertreten dürfen, freut Heinisch-Hosek auch. Allerdings sei nicht klar, ob dies auch für (unverheiratete) LebensgefährtInnen gelte. Heinisch-Hosek will auch gleichgeschlechtliche LebensgefährtInnen erfassen.
Regenbogenfamilien fehlen
Prinzipiell fehlt der Ministerin im Entwurf ein Eingehen auf sogenannte Regenbogenfamilien: Wenn beispielsweise ein Kind in eine gleichgeschlechtliche Beziehung kommt, solle es bei Verpartnerten automatisch eine gemeinsame Obsorge geben (sofern kein leiblicher Elternteil dem entgegensteht), bei LebensgefährtInnen ein Antragsrecht. Heinisch-Hosek ist jedenfalls zuversichtlich für eine Lösung, demnächst soll es ein weiteres Treffen auf Kabinettsebene geben.
Karl will nicht über die Medien verhandeln
Eher zurückhaltend hat Justizministerin Karl auf die Kritik der Frauenministerin reagiert. Man habe ein gutes und konstruktives Gespräch geführt, das Familienrechtspaket sei "auf einem guten Weg", hieß es aus Karls Büro. Man wolle die Verhandlungen aber nicht über die Medien führen. Die Kritik an der vorgesehenen Regelung zur gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen kann man aber offenbar nicht nachvollziehen.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Antragsrecht für uneheliche Väter hielt man in Karls Büro fest, dass Väter ein "uneingeschränktes Antragsrecht" haben müssten, wie es auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden habe.
Nicht wirklich etwas anfangen kann die Justizministerin offensichtlich mit Heinisch-Hoseks Forderung nach Einbeziehung von eingetragenen Partnerschaften: Dies sei nicht Teil des Pakets, im Übrigen verhandle man nicht über die Medien.
Grüne sehen "Illusion"
Unterdessen meldeten sich auch die Grünen zu den geplanten Änderungen zu Wort: Es müssten unbedingt ExpertInnen einbezogen werden, "derzeit schnapsen sich die Ministerinnen Heinisch-Hosek und Karl den Entwurf alleine und hinter verschlossenen Türen aus", kritisierte Familiensprecherin Daniela Musiol in einer Aussendung. Inhaltlich ist Musiol der Meinung, dass es eine "Illusion" sei zu glauben, "dass die Verordnung der gemeinsamen Obsorge sämtliche Probleme zwischen den Elternteilen lösen wird". (APA, 27.6.2012)
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