Warschau - Das Projekt einer Eingetragenen PartnerInnenschaft auch für gleichgeschlechtliche Paare, das die beiden linken Oppositionsparteien in zwei ähnlichen Fassungen ins polnische Parlament eingebracht hatten, ist gescheitert. Der Gesetzgebungsausschuss ließ die beiden Gesetzesvorlagen nicht zur Abstimmung zu. Grund sind Bedenken von ExpertInnen, die der Ausschuss angehört hatte, die Regelung könnte gegen die Verfassung verstoßen.

Die Verfassung lasse nur den Schutz der traditionellen Ehe zu, Platz für eine Institution für gleichgeschlechtliche Paare mit ähnlichen Rechten gebe es nicht, erklärte der Verfassungsrechts-Professor Dariusz Dudek von der Katholischen Universität Lublin, der Zeitung "Gazeta Wyborcza". Er bezog sich dabei auf den 18. Artikel der Verfassung, der die traditionelle Ehe, die Familie, die Mutterschaft und die Elternschaft unter ausdrücklichen Schutz stellt. Dem widersprechen andere ExpertInnen. Durch einen Status für gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften werde der Schutz der Ehe nicht berührt, so Ryszard Piotrowski von der Universität Warschau.

"Der Staat gehört allen Bürgern"

Die Projekte waren vom "Bündnis der demokratischen Linken" (SLD) und von der linksliberalen "Bewegung Palikots" (RP) eingebracht worden. "In der Verfassung heißt es, dass der Staat allen Bürgern gehört", argumentierte Robert Biedron (RP), der erste bekennende Homosexuelle im polnischen Parlament. Deshalb müssten seiner Ansicht nach Homosexuelle ähnliche Rechte wie Heterosexuelle erhalten. Dazu gehörten - wie in den Gesetzesprojekten vorgesehen - Regelungen im Erbrecht, bei der Bestattung der Partnerin/des Partners, bei Entscheidungen über Operationen nach Unfällen sowie das Recht, vor Gericht eine die Partnerin/den Partner belastende Aussage zu verweigern.

Gegen das vorgeschlagene PartnerInnenschaftsgesetz hatte sich auch die rechtsliberale "Bürgerplattform" (PO) von Ministerpräsident Donald Tusk ausgesprochen. "Eine andere Regelung als die vorgeschlagene könnte aber möglich sein, eine PartnerInnenschaft könnte als eine Art besonderer Vertrag behandelt werden", erklärte Jerzy Kozdron (PO) gegenüber JournalistInnen. Ein Projekt, das in diese Richtung geht, haben Abgeordnete der PO bereits erarbeitet, aber dem Parlament noch nicht vorgelegt. (APA, 29.6.2012)