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Widerspruch abgewiesen: Schwarzer darf Kachelmann nach dem Freispruch nicht mehr mit der "Vergewaltigung Claudia D.s" in Verbindung bringen.

Foto: AP/dapd/Daniel Kopatsch

Köln - Jörg Kachelmann hat sich erneut gegen Alice Schwarzer vor Gericht durchgesetzt. In ihrer Zeitschrift "Emma" hatte die Frauenrechtlerin die Begriffe "einvernehmlicher Sex" und "Unschuldsvermutung" als Unworte des Jahres vorgeschlagen. "Begründung? Da fragt man am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden."

Gericht sieht falschen Eindruck vermittelt

"Claudia D." war die von vielen Medien benutzte Abkürzung der ehemaligen Geliebten, die den Fernseh-Wetterexperten Kachelmann wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Der Moderator war jedoch freigesprochen worden. Gegen die Passage aus dem "Emma"-Artikel erwirkte Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker eine einstweilige Verfügung. Dagegen legte Schwarzer Widerspruch ein, doch auch dieser Widerspruch wurde vom Landgericht Köln abgewiesen (Aktenzeichen 28 O 96/12). Zur Begründung schrieb das Gericht, Schwarzer erwecke mit dem Satz den Eindruck, dass Kachelmann Claudia D. vergewaltigt habe. Damit werde dessen Persönlichkeitsrecht verletzt.

Nach Auffassung des Gerichts kann Schwarzer auch nicht argumentieren, dass mit Claudia D. ja gar nicht unbedingt die Ex-Freundin Kachelmanns gemeint sein müsse. "Denn die Verknüpfung von Claudia D. zum Antragsteller drängt sich dem durchschnittlichen Leser auf." (APA, 2.7.2012)