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Klare Empfehlung: Die Sittenwidrigkeit soll als erster Schritt zu mehr Arbeitsrechten von Sexarbeiterinnen aufgehoben werden.
Wien - Die Arbeitsgruppe Länderkompetenz Prostitution hat im Ministerrat eine klare Empfehlung zur generellen Aufhebung der Sittenwidrigkeit gegeben. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek begrüßte die Empfehlung unter dem Aspekt, dass dies ein "wichtiger Schritt, um die Rechte von Sexarbeiterinnen zu stärken" sei. Dabei allein könne es allerdings nicht belassen werden: "Von einer Bundeskompetenz zur Regelung der Prostitution, über wirksame Maßnahmen gegen Zuhälterei und Menschenhandel bis hin zu einem Werbeverbot für Unsafe-Sex-Praktiken haben unsere Expertinnen und Experten einen großen und guten Maßnahmenkatalog vorgeschlagen", so die Ministerin.
Grüne: Rasche Umsetzung erforderlich
Auch die Frauensprecherin der Grünen Judith Schwentner sieht in der Empfehlung einen "klaren Arbeitsauftrag" an die Frauenministerin und urgiert deren rasche Umsetzung. Heinisch-Hosek müsse "die Ausarbeitung eines Rahmenplans zur Stärkung der Rechte von SexarbeiterInnen federführend" koordinieren. Sonst bestünde die Gefahr, dass die Empfehlungen der Arbeitsgruppe in der Schublade verschwänden.
Absicherung gegen Ausbeutung
Vor allem bei der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von SexarbeiterInnen ortet Schwentner noch viel Aufholbedarf. "Eine Anstellung von SexarbeiterInnen als unselbständige ArbeitnehmerInnen ist derzeit nicht möglich. Deshalb sind Sowohl der Bund als auch die Länder jetzt gefordert, gesetzliche Maßnahmen auszuarbeiten, die die Arbeitssituation von SexarbeiterInnen verbessern. Denn je mehr Rechte die Frauen in der Sexarbeit haben und je besser diese abgesichert sind, umso geringer ist die Gefahr der Ausbeutung", argumentierte die Grüne.
Heinisch-Hosek hat bereits weitere Gespräche mit den zuständigen Ressorts angekündigt. (red/dieStandard.at, 3.7.2012)
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