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Ulm - Ihre sexuelle Orientierung hat einer deutschen Erzieherin den Job gekostet. Eine Zeitarbeitsfirma hatte die lesbische Erzieherin aus Ulm an einen römisch-katholischen Kindergarten in Neu-Ulm vermittelt. Bald schon bot die Einrichtung der 35-Jährigen eine Stelle bis zum 31. August 2012 an, doch der Vertrag enthielt folgende Passage: Das außerdienstliche Verhalten darf nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des kirchlichen Dienstes stehen.
Sie informierte die Leiterin darüber, dass sie lesbisch ist. Die Kindergartenleitung schaltete daraufhin den zuständigen Gemeindepfarrer ein. Dieser habe ihre homosexuelle Lebensweise als unnatürlich bezeichnet, sagt die Frau. Wegen Personalnotstands kam die befristete Anstellung doch zustande, sie wird aber nicht verlängert. Juristisch kann die Ulmerin, die mit ihrem Fall nicht allein da steht, nichts machen. Sie sucht mittlerweile eine neue Stelle.
Erst im Juni kam es zu einem ähnlichen Fall: Nachdem eine 39-jährige Erzieherin ihren Arbeitgeber, ebenfalls ein katholischer Kindergarten, darüber informierte in einer eingetragenen LebenspartnerInnenschaft zu leben, wollte der katholische Kindergarten die Frau los werden, während sie in Elternzeit war. Mitte Juni stellte das Verwaltungsgericht jedoch fest, dass eine Kündigung während der Elternzeit nicht zulässig sei. (APA, red, 13.8.2012)
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Es wird Zeit, dass dieser menschenverachtenden und machtbuhlenden Organisation gezeigt wird wo ihre Grenzen sind. Es kann nicht sein, dass es für die einen rechtsfreien Raum gibt, der ihr leider per Grundgesetz in der Postnazizeit zugestanden wurde (Weimarer Verfassung). Kriminelle Kinderschaender werden heute noch geschützt aber ehrlichen liebenden Menschen wird der Hexenprozess gemacht. Bei Exnazis war die Sekte etwas hilfsbereiter.
ich hab mal gelernt, dass "sittenwidrige" Verträge ungültig sind, auch wenn alle Unterzeichner bei Vertragsschluss damit einverstanden waren.
Jemanden wegen seiner sexuellen Orientierung zu kündigen, fällt mMn unter sittenwidrig, wobei ich natürlich die genaue Definition nicht kenne.
weil religiöse tendenzbetriebe sonderrechte haben
"Das Direktionsrecht des Arbeitgebers von sogenannten Tendenzbetrieben kollidiert regelmäßig mit den allgemeinen Menschenrechten der Arbeitnehmerschaft. Um eine funktionierende Hausordnung zu ermöglichen, duldet der demokratische Staat daher in Tendenzbetrieben das Fehlen von Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Es handelt sich juristisch um kirchenrechtliche Dienstverhältnisse.
Beispiele für Tendenzbetriebe in Deutschland sind die Sozialunternehmen der Caritas und der Diakonie, aber auch privatrechtliche Religionsschulen, religiöse Kulturvereine o.ä. In religiösen Tendenzbetrieben arbeiten sogenannte Religionsdiener"
http://de.jurispedia.org/index.php... trieb_(de)
dann ist vielleicht die Duldung von Tendenzbetrieben sittenwidrig?
Das heißt, eigentlich glaub ich das nicht, ich glaube, dass sich auch Tendenzbetriebe an gewissen Grundregeln und Arbeitsgesetze etc halten müssen. Auch die Kirche wird ihre Arbeitnehmer nicht 100 Stunden die Woche arbeiten lassen dürfen.
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