Opferhilfe-Expertin fordert Anhörungsrecht bei Fußfesseln

23. August 2012, 16:17

Opfer von sexueller Gewalt wollen von der Justiz "einbezogen werden" - AÖF-Obfrau Rosa Logar fordert Anhörungsrecht bei Fußfesseln und verbesserte Beweismittelsicherung

Wien - Opfer von sexueller Gewalt legen nicht immer Wert auf besonders strenge Strafen für die Täter. "Die Sichtweise ist da sehr individuell. Wenn der Täter ein Familienmitglied ist, wollen sie primär, dass es aufhört. Sie sind manchmal gar nicht spezifisch daran interessiert, dass jemand bestraft wird, weil dies das Familiengefüge zerstören könnte", sagte Rosa Logar, Obfrau des im Bereich der Opferhilfe tätigen Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF), am Donnerstag.

Den Opfern gehe es in gerichtlichen Verfahren grundsätzlich darum, "dass klar wird, dass ihnen Unrecht geschehen ist und dass dies Konsequenzen hat", betonte Logar. Nicht immer müssten dies "rein repressive Sanktionen" sein: "Es gibt ja mehr Möglichkeiten, als dass jemand nur im Gefängnis sitzt bei Wasser und Brot." Die Gerichte könnten Weisungen erteilen, Therapien und Bewährungshilfe anordnen und konkrete Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen setzen. Wichtig sei jedenfalls, "dass die Opfer von der Justiz ein Stückchen einbezogen werden und ihnen ein Schutzbedürfnis signalisiert wird".

Entscheidung sendet falsches Signal

So tritt Logar dafür ein, dass von sexueller Gewalt Betroffenen zukünftig ein Anhörungsrecht zugebilligt wird, wenn ein rechtskräftig verurteilter Täter um eine Fußfessel ansucht.

Im Fall des Salzburger Hundetrainers, der seine Pflegetochter mehrfach vergewaltigt hatte und einen elektronisch überwachten Hausarrest genehmigt bekam, ohne einen einzigen Tag im Gefängnis verbringen zu müssen, hält die AÖF-Obfrau die Fußfessel für "nicht adäquat". Diese Entscheidung sende ein falsches Signal aus. Der Forderung, dass Sexualstraftäter grundsätzlich vom Hausarrest ausgenommen werden sollten, pflichtet Logar allerdings nicht bei: "Wenn jemand jahrelang im Gefängnis sitzt und den letzten Teil der Haft im Hausarrest verbringt, kann das eine vertretbare Maßnahme sein."

Verbesserte Beweismittelsicherung

Generell stellt sich für die Opferhilfe-Expertin die Frage, ob bei den für die unterschiedlichen Deliktsgruppen verhängten Strafen immer Verhältnismäßigkeit gegeben ist: "Obwohl sich das von uns empirisch nicht beweisen lässt, haben wir den Eindruck, dass bei Eigentumsdelikten konsequenter und härter bestraft wird als bei Gewaltdelikten. Es wäre wichtig, sich anzuschauen, ob da die Relation passt." Gewaltdelikte, die sich im Nahraum oder in der Familie abspielen, würden oft toleriert: "Das wird oft schnell gar nicht als Straftat behandelt, sondern eingestellt."

In diesem Zusammenhang verlangt Logar gerade bei kindlichen Opfern von körperlicher und sexueller Gewalt vom Gesetzgeber eine verbesserte Beweismittelsicherung: Eine gerichtsmedizinische Dokumentation von Verletzungen sollte in diesen Fällen zwingende Praxis sein. (APA, 23.8.2012)

Die Opferrolle ist im Kern passiv: Erleide und folge dem Drehbuch, das der Täter vorbereitet hat.

Nach der Tat ist es keine Spur besser: Man muß mit Polizei, Gericht und anderen Behörden zusammen­arbeiten, egal ob man Lust hat oder nicht. Die norma­tive Kraft des Faktischen ersetzt Recht und Billig­keit. Man ist vielleicht nicht mehr dem Täter, aber immer noch der Tat ausgeliefert.

Deshalb wollen viele Opfer aktiv werden und selbst Macht über den Täter ausüben. Sehr verständlich und gut als Therapie zum Rückweg in die Normalität geeignet. Aber der Staat gibt Opfern keine Macht, keine wirk­samen Druck­mittel, keine Schlüssel­stellung im Verfahren.

Natürlich gibt es auch Opfer, die lieber passiv bleiben wollen und die Sache nur möglichst rasch ab­schließen können. Die sind dem Staat am liebsten, weil pflege­leicht und einfach zu steuern

Nein, Frau Logar !

Würde von Seiten des Gesetzgebers, der Justiz und der Exekutive endlich eine verbesserte Gesetzesgrundlage zu einer angemessenen Verfolgung und Verurteilung von Sexualstraftätern kommen, dann wäre damit den Opfern geholfen.

Höhere Strafen bei Sexualstraftaten. Fußfessel nur bei minder schweren Delikten (zB Ladendiebstahl) mit Strafausmaß von unter 6 Monaten. Aber unbedingte Haft bei Gewaltdelikten ! Und Aufwertung des Personalbeweises (Aussage d. Opfers).

Frau Logar, was Opfer glauben, muß nicht gleich auch gut für jene sein. Und Gerichte haben nicht für die Opfer alleine da zu sein, sondern sind der Gesellschaft gegenüber verantwortlich !

suesz, die

naechste Ignorantenstufe erreicht, jetzt sollen auch noch Beweisregeln her. Ab ins Mittelalter ist wohl die Devise

Bin überwiegend deiner Meinung - aber die Aussage aufwerten könnte auch heißen, mehr unschuldige Menschen einzubuchten.

Seit Einführung des DNA-Beweises (welcher ebenfalls keine 100% Sicheheit gewährt), besteht das juristische Problem einer Abwertung aller anderer, insbesondere des Personalbeweises. Das ist eine Fehlentwicklung, welche dringendst krorrigiert gehört.

Begleitend ist eine Änderung im Gesetz bezügl. Verleumdungsklagen nach einem Vorwurf einer Sexualstraftat notwendig, da in Relation zu viele Vergewaltigungsanzeigen (-klagen) scheitern. Man sieht aber, daß bei sehr vielen derartigen Verleumdungsklagen bei welchen meist auch auf Grund des Personalbeweises (Aussage) geurteilt wird, dann doch ein Urteil gefällt wird.

Es lässt sich nie ausschließen, daß Unschuldige verurteilt werden, mein Vorschlag würde die Situation nicht verschlechtern.

"Opfer von sexueller Gewalt wollen von der Justiz "einbezogen werden""

ich finde das eine zumutung für opfer, und ein abwälzen auf opfer, gesellschaftliche verantwortung heißt hier, dass ich mir vorstellen kann, was es für ein opfer bedeutet, wenn ein täter frei kommt. dazu gibt es viele berichte von opfern, die ich lesen kann.
wird aber in einem spezifischen fall das opfer befragt, der täter erhält daraufhin keinen freigang mit fußfessel, so kann es zu rache-akten gegenüber dem opfer kommen, früher oder später.
opfer für etwas ausgesetzt, wo die gesellschaft sagen müssen: das geht freilich nicht, ist für opfer untragbar. das opfer muss das in dem spezifischen fall nicht mehr sagen müssen. was denn noch alles?

opferschutz vor täterschutz

mehr muss man nicht tun

Das wäre ein Weg zur Rachejustiz a la USA

Dazu kommt es nämlich bei einer solchen Einbindung der Opfer. Auch wenn die Motivation hier und jetzt vielleicht eine "edle" sei. In weiterer Konsequenz wird eine opferorientierte Justiz zur Rachejustiz und wir haben es dann nicht mehr weit zu solch barbarischen Auswüchsen wie in den USA.

Und was wollen die dann sagen? Dass sie dagegen sind? So wie alle anderen Bürger?

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