Deutsche Justizministerin will Adoptionsrecht für Homosexuelle

25. August 2012, 16:14

FDP-Politikerin hofft auf Unterstützung der VerfassungsrichterInnen

Berlin - Im deutschen Koalitionsstreit um die Gleichstellung homosexueller Paare legt die FDP nach. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich dafür ausgesprochen, eingetragenen schwulen und lesbischen LebenspartnerInnen auch das Kinder-Adoptionsrecht zu geben. Dabei hat der Koalitionspartner Union schon bei der steuerlichen Gleichstellung der Homosexuellen-Ehe große Vorbehalte.

Bei der ebenfalls von den Liberalen forcierten Gleichstellung der Homosexuellen-Ehe bei der Einkommensteuer bleiben die Führungen von CSU und CDU bei ihren Vorbehalten.

Rechtliche Folgewirkungen

Die Ministerin sagte der "Passauer Neuen Presse" (Samstag): "Es gibt jetzt seit über zehn Jahren eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Das hat rechtliche Folgewirkungen, die der jetzt von mir vorgelegte Gesetzentwurf regeln soll." Leutheusser bekräftigte, die Regierung solle nicht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten. "Karlsruhe hat zuletzt immer wieder deutlich gemacht, dass die eingetragene Partnerschaft nicht durch die Privilegierung der Ehe benachteiligt werden darf."

CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt sagte dagegen der "Bild am Sonntag": "Für uns kommt eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nicht infrage." Die Privilegierung von Ehe und Familie, wie sie im Grundgesetz stehe, habe für die CSU einen besonderen Wert. Beim Splitting werden Einkünfte der Eheleute gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt, was vor allem bei großen Gehaltsunterschieden Steuervorteile ergibt. Dies auf verheiratete schwule und lesbische Paare auszuweiten, hatten auch 13 CDU-Abgeordnete gefordert.

CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe will dagegen die für 2013 erwartete Verfassungsgerichtsentscheidung abwarten. Ohnehin handele es sich um eine "Symboldebatte", hatte er dem Internetportal sueddeutsche.de gesagt. Paare ohne Kinder seien in der Regel BesserverdienerInnen. "Da fällt der Splittingvorteil kaum ins Gewicht. Das würde auch für gleichgeschlechtliche Paare gelten." (APA, 25.8.2012)

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