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Zog Bilanz zum neuen Gleichbehandlungsgesetz, wie es noch dieses Jahr beschlossen werden soll: Frauenministerin Heinisch-Hosek.
Wien - Das neue Gleichbehandlungsgesetz - seit Ende August in Begutachtung - soll besseren Diskriminierungsschutz bringen. Vorgesehen ist darin etwa die Ausdehnung der gerichtlichen Geltendmachung bei sexueller Belästigung von derzeit einem Jahr auf drei Jahre. Nicht enthalten im Gesetzesvorschlag des Sozialministeriums sind die von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek wiederholt geforderten Frauenförderpläne für Unternehmen. Dies sei schlicht nicht durchsetzbar gewesen.
Heinisch-Hosek attestiert kein "wirkliches Interesse"
"Ich bin enttäuscht darüber, dass es nicht möglich war, sich gemeinsam mit den Sozialpartnern auf verpflichtende Frauenförderpläne zu einigen. Es zeigt wieder einmal, dass nicht alle ein wirkliches Interesse an der Förderung von Frauen am Arbeitsmarkt haben", so Heinisch-Hosek.
Positiv bewertet sie hingegen die Ausdehnung des Zeitrahmens, in dem sexuelle Belästigung angezeigt werden kann: "Damit haben wir die Privatwirtschaft auf das Niveau angehoben, wie wir es im öffentlichen Dienst schon haben."
Ebenfalls begrüßt sie die Klarstellung im Entwurf, dass auch eingetragene Partnerschaften vom Diskriminierungsschutz erfasst sind.
Ausweitung des Anwendungsgebietes
Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz sieht ein sogenanntes "levelling up" vor: Für die Diskriminierungsmerkmale Religion oder Weltanschauungen, Alter und sexuelle Orientierung soll nunmehr das Gleichbehandlungsgesetz für Diskriminierungen beim Zugang oder bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen - einschließlich Wohnraum - gelten. Derzeit gilt es für die genannten Diskriminierungsmerkmale nur in der Arbeitswelt. Lediglich was die ethnische Zugehörigkeit betrifft, gilt der Diskriminierungsschutz auch für den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.
Längere Frist für Geltendmachung sexueller Belästigung
Ausgedehnt werden soll auch die Verpflichtung zur Angabe des Mindestgehalts in Stelleninseraten inklusive Strafbestimmungen auf alle Arbeitgeber - auch wenn es im konkreten Fall keinen Kollektivvertrag oder kein Gesetz gibt, das ein Mindestentgelt vorsieht. Weiters ausgedehnt wird die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung bei sexueller Belästigung von einem Jahr auf drei Jahre.
Bundeskanzler muss mit Betroffenen reden
Verankert wird im neuen Gesetz auch die Verpflichtung des Bundeskanzlers, mindestens einmal jährlich Nichtregierungsorganisationen zu einem Gespräch zur Bekämpfung von Diskriminierung einzuladen. Auch der Sozialminister wird verpflichtet, sich einmal im Jahr mit Organisationen zu treffen, um die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu diskutieren.
Senat der Gleichbehandlungskommission wird kleiner
Änderungen sind auch bei der Gleichbehandlungskommission und bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft geplant. So soll der Senat der Gleichbehandlungskommission um die VertreterInnen der Sozialpartner und der Ministerien verkleinert werden. Bei Befragungen vor der Gleichbehandlungskommission im Fall einer sexuellen Belästigung sollen die Parteien grundsätzlich getrennt befragt werden, mit der Möglichkeit, eine gemeinsame Befragung zu beantragen.
Noch in diesem Jahr
Der Entwurf zum neuen Gleichbehandlungsgesetz ist nun in Begutachtung. Die Frist endet am 24. September. Beschlossen werden soll die Novelle noch in diesem Jahr. (APA, 10.9.2012)
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(an sich verpflichtend bis 31.12.2007, also war sie an sich schon ab 1.1.2008 bei Verschulden der ö Regierung im Kern in Ö in Kraft) nicht kennt?
Wegen dieses Absatzes?
"Lediglich was die ethnische Zugehörigkeit betrifft, gilt der Diskriminierungsschutz auch für den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen."
Ungeschickt formuliert von der Autorin/dem Autor, aber im Kontext ist schon klar, dass die "anderen" Diskriminierungsmerkmale gemeint sind (Ihnen ist sicher klar, dass Geschlecht und die "anderen" - Reliigon, sex. Orientierung, Alter, Ethnie, Behinderung - zwei historisch und rechtsquellentechnisch gegetrennten Schutzregimen unterliegen), und da war bisher Ethnie die einzige am Markt für Güter &Dienstleistungen erfasste (neben d Geschl).
Gibt's nicht, wird's nicht geben, und wenn, dann wird sich niemand dran halten. Alles nur Gerede.
Auch weiterhin wird es Zwangsarbeit NUR für Männer geben, auch weiterhin werden NUR Männer in den Kriegsdienst gezwungen, auch weiterhin werden Männer erst später in Pension gehen dürfen, obwohl sie früher sterben, etc...
Das muss man sich ja mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Gleichbehandlungsgesetz schliesst die exklusive 'Foerderung' (wobei bei HH man eher von einer Bevorteilung sprechen muss) einer Gruppe ja schon implizit aus (das waere ne Diskriminierung der anderen). Nen hohen IQ kann die Frau HH ja nicht haben.
Von Gleichbehandlung träumen Väter bereits lange; namentlich um Obsorge oder ihr Besuchsrecht kämpfende Väter. Unentwegt sind wir gleichberechtigt UNGLEICHBEHANDELT!
Das was hier - ich sage- bereits zum Leidwesen der Frauen, immer wieder täglich bis stündlich abexerziert wird und uns indoktriniert werden soll, "Frauen sind die Besseren, die Ärmeren, die Leidenden, die Ausgebeuteten, die Versklavten,..." schlägt in uns ursprünglich Anteil-nehmenden bereits ins Gegenteil. Diese ungeheuerliche Propagandamaschinerie, die weismachen will, Männer seien im Grunde perfide, grausam unfair, unmenschlich, ähnelt bereits jener, der Kirche des Mittelalters, jener des Kommunismus, jener des Faschismus. - (Wir geben auf! Wir sind schuld! Und nun???)
es is ja nicht das ziel, frauen als die guten und männer als die bösen hinzustellen! es geht lediglich darum, die rahmenbedingungen für chancengleichheit etc. zu schaffen. das heißt auch, zB im unternehmen flexible arbeitszeitmodelle zu ermöglichen, väterkarenz zu fördern etc. davon mal abgesehen muss es bezügl. väterrechte natürlich auch änderungen geben, da haben sie recht.
aber solange frauen nicht gleich behandelt werden (stichwort gleiche bezahlung bei gleicher leistung) wäre eine förderung wohl ein erster schritt... verstehe nicht, warum das hier so negativ gesehen wird. förderung von frauen im unternehmen bedeutet doch nur, die rahmenbedingungen zu verbessern - was für alle, männlein wie weiblein, von vorteil wäre!
Sie werden feststellen dass diese frauenbevorzugungskampagnen immer wieder auf sehr abstrakte rechtfertigungen zurueckgreifen muessen. Die systemische diskriminierung, das patriarchat, das maerchen vom gender pay gap. Propaganda, die zum glueck schon an wirksamkeit verliert.
sie werden ja gleich behandelt. die unterschiede kommen nachweislich nicht von diskriminierung. deswegen hat "förderung" hier nichts mehr verloren. höchstens ist immer wieder zu sagen, dass sich die leute überlegen vorher überlegen müssen, welchen job, welches studium, wie viele überstunden etc. sie machen wollen - und sich dann nicht wundern sollen, wenn sie weniger bekommen als der kollege, der alles gibt.
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