Im ersten Halbjahr 2012 wurde 1190 OberösterreicherInnen die Notstandshilfe wegen Anrechnung des Partnereinkommens gestrichen. Diese Anrechnung erfolgt nicht nur bei Verheirateten, sondern auch bei Menschen in Lebensgemeinschaften, obwohl hier nicht einmal ein Unterhaltsanspruch besteht, berichtet die Arbeiterkammer (AK) und fordert die sofortige Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens.

Aufgrund ihrer niedrigen Einkommen sind vor allem Frauen betroffen: 81 Prozent der Fälle, in denen die Notstandshilfe gestrichen wurde, betrafen im ersten Halbjahr 2012 Frauen. 344 Personen bekamen trotz Anspruchs keine Notstandshilfe, weil sie in einer Lebensgemeinschaft leben.

"Völlig absurdes" Vorgehen

Die Arbeiterkammer hat bereits durchgesetzt, dass die Betroffenen zumindest eigenständig kranken- und pensionsversichert sind. Der ungerechtfertigte Verlust eines eigenen Einkommens durch die Anrechnung des Partnereinkommens sei eine "diskriminierende Regelung" und müsse fallen, sagte AK-Präsident Johann Kalliauer und kritisierte diese Situation als "völlig absurd".

Selbst wenn zwei Menschen einfach nur zusammenwohnen, ohne verheiratet zu sein und eine/-r aufgrund der prekären finanziellen Situation des/der anderen einen Teil der Mietkosten übernimmt, wird schon von einer Lebensgemeinschaft ausgegangen - und die Notstandshilfe wird gestrichen. "Wer in eine Versicherung einzahlt, muss sich darauf verlassen können, dass sie im Schadensfall Sicherheit bietet", forderte Kalliauer daher.

Streichung bei ohnehin kleinen Einkommen

Oft reiche schon ein Partnereinkommen von 1.200 Euro, damit trotz jahrelangen Einzahlens in die Arbeitslosenversicherung vom eigenen Notstandshilfeanspruch nichts mehr übrigbleibe, formuliert die AK. Das Partnereinkommen wird abzüglich eines Freibetrags herangezogen, der nur 515 Euro pro Monat beträgt. Für Kredite, für Krankheitskosten oder für Kinder gibt es zusätzliche, aber sehr geringe Freibeträge. Gestrichen werde ein ohnehin schon geringes Einkommen, betont die AK. 

Risiko Armut

Die durchschnittliche Notstandshilfe von Frauen in Oberösterreich beträgt 576 Euro (Stand Dezember 2011), jene von Männern 738 Euro. Nach einer EU-Erhebung sind in Österreich Menschen, die zwischen sechs und zwölf Monate arbeitslos sind, zu 37 Prozent von Armut bedroht. Dauert die Arbeitslosigkeit mehr als ein Jahr, was vor allem ältere Menschen trifft, steigt die Armutsgefährdung sogar auf 43 Prozent. (red, dieStandard.at, 10.9.2012)