Frauen können für eingeleitete Abtreibung nicht belangt werden

12. September 2012, 13:51

Behörden verfolgten eine Frau, weil sie ein Medikament einnahm - Berufungsgericht stoppte nun das Verfahren

Ein US-amerikanisches Berufungsgericht hat am Dienstag die gesetzliche Verfolgung einer Frau aus Idaho gestoppt, die ein Abtreibungsmedikament eingenommen hatte, anstatt, wie gesetzlich in Idaho vorgeschrieben, eine Klinik für eine Abtreibung aufzusuchen.

Behördlich anerkanntes Mittel

Jennie Lin McCormack, Mutter von drei Kindern, wurde letztes Jahr von den Behörden von Bannock County belangt, nachdem sie ein Abtreibungspräparat eingenommen hatte. Das Mittel ist bei der U.S. Food and Drug Administration registriert und kann über das Internet erworben werden, teilte das Bundesberufungsgericht mit.

Das Abtreibungsgesetz von Idaho fordert, dass eine Abtreibung innerhalb des ersten Trimesters in einem Krankenhaus, in einer ÄrztInnen-Praxis oder einer Spezialklinik durchgeführt werden muss. In der Nähe des Wohnsitzes von McCormack gab es allerdings keine lizensierte Einrichtung, die den Eingriff termingerecht durchführen hätte können, heißt es weiter in der Begründung des Gerichtes.

Betroffene bringt Klage gegen Abtreibungsgesetz ein

Das Strafverfahren gegen McCormack wurde fallengelassen und die Betroffene bringt nun ihrerseits eine Klage gegen das Abtreibungsgesetz in Idaho ein, das der Verfassung widerspreche. Ein Bundesrichter in Idaho gab eine gerichtliche Verfügung aus, wonach das Gesetz nicht vollstreckt werden dürfe.

Bei ihrem Urteilsspruch am Dienstag pflichtete das Berufungsgericht dieser Einschätzung weitgehend bei. Die strafrechtliche Verfolgung richte sich traditionellerweise an ärztliches Personal, das unsichere Abtreibungsmethoden anwende und damit die Gesundheit von Frauen aufs Spiel setze, betonte das dreiköpfige Gremium einstimmig. Das Gesetz sollte nicht auf die schwangeren Frauen selbst angewendet werden.

"Es gibt keinen Zweifel, dass die Anforderung an Frauen, die Feinheiten des staatlichen Abtreibungsgesetzes genau zu verstehen, damit sie und die Anbieter von Abtreibungen im gesetzlichen Rahmen bleiben, eine unzulässige Bürde für eine Frau darstellt, die einen Abbruch vornehmen will", heißt es im Urteilsspruch.

Zu diesem Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens gelte die gerichtliche Verfügung nur für McCormack, nicht für Frauen generell. Selbige könnte mit dem zu erwarteten Urteil das gesamte Abtreibungsgesetz in Idaho zu Fall bringen, erklärten die RichterInnen abschließend. (Reuters/red, dieStandard.at, 12.9.2012)

 

Die Fundis wissen, dass sie einen schweren Stand haben, falls sie eine abtreibende Frau danach hängen.

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Da haben sich wohl einige Fundis in Idaho ein Eigentor geschossen!

Zu diesem Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens gelte die gerichtliche Verfügung nur für McCormack, nicht für Frauen generell. Selbige könnte mit dem zu erwarteten Urteil das gesamte Abtreibungsgesetz in Idaho zu Fall bringen, erklärten die RichterInnen abschließend.

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