Kleiderverordnung für Prostituierte

20. September 2012, 16:03

Der Bürgermeister der belgischen Stadt meint, dass "eine Stadt wie Gent Prostituierte braucht, aber sie müssen gewisse Regeln beachten"

Gent - Im belgischen Gent müssen Prostituierte künftig einer Kleiderordnung folgen. Vom ersten Oktober an ist es den Frauen untersagt "nackt, in Unterwäsche, im Bikini oder transparenter Kleidung" aufzutreten, wie der Bürgermeister Daniel Termont am Donnerstag in Gent ankündigte.

"Ich bin kein Puritaner, weit entfernt. Eine Stadt wie Gent braucht Prostituierte, aber sie müssen gewisse Regeln beachten", sagte der Bürgermeister. Verboten seien den Prostituierten künftig auch Tänze hinter den Fensterscheiben der Bordelle oder "das Vorspielen sexueller Akte".

Hintergrund der Regeln, die formell noch vom Stadtrat beschlossen werden müssen, sind nach den Worten des Bürgermeisters zunehmende "Belästigungen" im Rotlichtviertel der Stadt. AnrainerInnen und auch Prostituierte selbst hätten sich über "Staus vor den Vitrinen" und "Raufereien" beschwert, sagte Termont. Auch an Sanktionen hat die belgische Stadtregierung gedacht: Verstöße gegen die neuen Regeln sollen mit 120 Euro geahndet werden können. (APA, red, 20.9.2012)

Kommentar posten
13 Postings

und ich dachte schon es ginge um deren Gesundheit - wenn ich mir ansehe welche (besser: wie wenig) Kleidung Prostituierte im Winter so an haben...

und dass man verhindern will diese nur aus Mitleid mit nach Hause zu nehmen...

eine frage der würde

wieso braucht die stadt prostituierte - es wäre endlich an der zeit, umzudenken und diejenigen `auszustellen` , die meinen, frauenkörper wie vieh zu kaufen, wäre ein altes herrenrecht .
"... In einer modernen, aufgeklärten, emanzipierten Gesellschaft ist es möglich, einen Gesinnungswandel herbeizuführen. „Man kann es mit Ende der Siebziger-jahre vergleichen, als es Eltern in Schweden gesetzlich verboten wurde, ihre Kinder zu schlagen”, sagt sie. „Wir dachten damals, die Politiker sind verrückt geworden. Doch irgendwann machte sich niemand mehr Gedanken darüber. Es war selbstverständlich ge­worden, dass man sein Kind nicht schlägt.” zit. was ist falsch an moral/eine frage d. würde

http://blog.dasmagazin.ch/2012/09/1... der-wurde/

Apropos Würde

Kennst du den Bericht "Partnergewalt gegen ältere Frauen"? http://www.ipvow.org

Gutes Beispiel Schweden:

Gerade dort würde ich mir die Einwilligung zum Verkehr schriftlich geben lassen.
Wegen der Rechtssicherheit warats!

Und generell sollten Abgeltungen in Form von Geld, Arbeits- oder Sachleistungen strikt verboten werden.
Darunter würde auch Zusammenschrauben eines (schwedischen!) IKEA-Regals als Freundlichkeit nach einem netten Abend fallen.
Über Ausnahmen für Unterhaltszahlungen wird noch diskutiert!

ich finde es einfach großartig, wie sie das schlagen eines kindes mit sex vergleichen; die freie entscheidung zwischen 2 erwachsenen und das anwenden von gewalt gegen einen schutzbefohlenen sind mit sicherheit gleichzusetzen.

Als das Schlagen der Kinder zum guten Ton gehörte,

gehörte die Vergewaltigung in der Ehe auch zum guten Ton

wieviel hat prostitution unter den gegebenen sozioökonomischen bedingungen mit freier entscheidung zu tun?

Auf Basis gegebener sozialökonomischer Bedingungen ist jede Form von Arbeit als Prostitution zu betrachten und daher abzulehnen.

nicht alle Prostituierte sind Opfer

und ein Verbot behindert viele Frauen bei der freien Wahl ihres Berufes!

Rechtliche Rahmenbedingungen gehören geschaffen, nicht Verbote erlassen …

immer wenn ich hackeln gehen muss, fühl ich mich so prostituiert... ich will dort gar nicht hin, muss aber aufgrund der gegebenen sozioökonomischen bedingungen. mein chef beutet mich aus, körperlich bin ich schon am verfallen... :-( können wir das arbeiten nicht einfach verbieten.

.. sozioökonimisch..

das gilt für einen Grossteil der Hackler bei Billa&co genauso.

es wird imma leut geben, die was kopulieren wollen und immer welche die Geld brauchen. Da kann ma verbieten was ma will.

Kopftuchverbot

ist da keines vorgesehen?

Das oder die Pflicht zum Kopftuch sind doch sonst immer Gegenstand von Bekleidungsverordnungen.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.