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Straßburg/Brüssel - Vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg haben am Mittwoch Verhandlungen über die Adoption eines Buben durch ein in Österreich lebendes lesbisches Paar begonnen. Er ist der Sohn von einer der Frauen, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht für ihn. Das Kind wurde 1995 geboren und entstammt einer unehelichen Beziehung.
Verweis auf Diskriminierungsverbot
Die beiden Frauen, deren Identität nicht weiter bekanntgegeben wurde, klagen gegen die Weigerung der österreichischen Gerichte, der Adoption des Buben durch die Partnerin der Mutter zuzustimmen, ohne dass damit die rechtliche Beziehung der leiblichen Mutter zu dem Kind aufgehoben würde. Sie berufen sich auf das in der europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Gericht: Eltern als Mann und Frau definiert
Ein österreichisches Landesgericht hatte im Februar 2006 den Antrag der Frauen abgelehnt. Die RichterInnen argumentierten, dass das österreichische Recht zwar keine genaue Definition von "Eltern" enthält, aber darunter doch deutlich zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts verstehe. Solange ein Kind, wie im vorliegenden Fall, beide Elternteile habe, gebe es auch keinen Bedarf, einen von beiden durch Adoptiveltern zu ersetzen. In diesem Zusammenhang hielt das Gericht fest, dass das Kind einen regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater unterhält. Im September 2006 wies der Oberste Gerichtshof eine Berufung des lesbischen Paares ab. Es ist offen, ob der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in diesem Fall (19010/07) noch heuer ein Urteil spricht. (APA, 3.10.2012)
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Im konkreten Fall sehe ich das Problem nicht. Das Kind wächst sowieso mit 2 Müttern auf, ob da jetzt die Stiefmutter noch adoptiert oder nicht, macht für das Kind nicht viel Unterschied.
Ich würde mir aber wünschen, dass die Auswirkungen auf Kinder die bei 2 Vätern/Müttern aufwachsen einmal untersucht werden. Ich sehe das nämlich nicht durch die rosarote Brille. Zuallererst zählt mal das Kind, und dann erst die Eltern mit ihrem Kinderwunsch.
um wichtige Entscheidungen Kindern betreffend auf diesen "wissenschaftlichen Erkenntnissen" zu basieren.
Ein Betroffener:
http://www.thepublicdiscourse.com/2012/08/6065
Es gibt Betroffene die anderer Meinung sind....
Aus der Soziologie / Psychologie:
Einschätzung der APA: http://www.apa.org/about/pol... nting.aspx (2005)
Aktuelle Meta-Analyse v Dr. Loren Marks, Univ. Louisiana widerspricht Argumentation der APA:
http://www.sciencedirect.com/science/a... 9X12000580
Stellungunnahme der Bioethikkommission: http://www.bka.gv.at/DocView.a... obId=48791 : 15 Kommissionsmitglieder PRO, 6 CONTRA.
usw usw usw usw
einem Kind ja totaaaaaaaaaaal wichtig ist, was seine Vertrauenspersonen zwischen den Beinen haben.
*ironie off*
Das einzige, was wirklich KRANK ist, ist die Einstellung mancher Leute (auch hier), die geistig immer noch in den 50ern stecken geblieben sind und an alte, tradierte Rollenbilder glauben. Wenn etwas anders ist als das, was ihnen eingetrichtert wurde von klein auf, dann kommen sie ins Schwitzen, sehen sich bedroht und fürchten sich.
Wäre ja lustig, wenns nicht soviele von diesen Deppen wären. Die sind wie Unkraut.
Da wäre es natürlich interessant zu wissen, ob eine im Hetero-Fall einfach gegen den Willen des leiblichen Vaters durchgezogen werden könnte, welche Hürden dabei zu überwinden sind und welche Erhebungen das Gericht gegebenenfalls durchführt. Und das sollte man dann mit dem aktuellen Fall vergleichen.
Ich würde mal vermuten, daß ein leiblicher Vater mit regelmäßigem Kontakt zum Kind grundsätzlich ein Hindernis für eine Adoption durch des Stiefvater darstellt. Käme mir auch sinnvoll vor.
Daß es sch…egal sein sollte, ob ein Elternteil schwul, lesbisch, trans oder Alien ist, wird von vernünftigen Menschen hoffentlich nicht bestritten. Das heißt aber nicht, daß man ein Anrecht auf grüne Ampeln für alles hat, nur weil man Lesbe ist.
Die Sache ist die: im Hetero-Fall schaut man sich das an. Welche Hürden da sind, ob der leibliche Vater einverstanden ist und wenn nicht, warum nicht, wie das Verhältnis zum leiblichen Vater und die Situation in der neuen Familie ist, und all das.
Im vorliegenden Fall hat man sich das nicht angeschaut, sondern von vornherein gesagt: Geht nicht. Das ist schon ein Unterschied.
Das kann, muß man nicht aus dem Artikel herauslesen. Das Gericht scheint zwei Begrndungen gegeben zu haben: „Zwei Frauen geht nicht“ und “Leiblicher Vater ist doch eh vorhanden“. Was dabei primär und was dabei sekundär ist, weiß man nicht genau.
Einwand Zwei ist potentiell stichhaltig. Deshelb hätte es mich interessiert, wie das im Hetero-Fall geregelt wäre, wenn der Lebensgefährte der Mutter das Kind gegen den Willen des Vaters adoptieren will.
Da er nicht zustimmt (vorausgesetzt keine schuldhafte Pflichtverletzungen vorliegen - sieht nicht so aus als hätte die Beschwerdeführerin dies behauptet) - ist die rechtliche Situation mMn glasklar.
Sicher - der §182 verhindert diese Adoption im Grunde von vornherein. Er soll aber mMn gewährleisten, dass Kinder in eine Lebenssituation aufwachsen in der sie die Freiheit haben sich entweder an eine primäre weibliche Bezugsperson / Identifikationsfigur oder an eine männliche primäre Bezugsperson / Identifikationsfigur zu wenden (oder an beide) Das ist mMn nach eine Frage von Respekt für die Würde, die Bedürfnisse und Freiheit des Kindes und von der vorrangigen Berücksichtigung der Kindesperpektive.
bitte nachzulesen, worum es in dieser Verhandlung in Wirklichkeit geht:
http://www.regenbogenfamilien.at/2012/egmr... enfamilie/
Mutter da und Vater da - der sich auch kümmert. Wenn Mutter etwas passiert - dann Kind zum Vater (der vermutlich auch zu Recht Alimente zahlt).
Wieso soll da die Freundin der Mutter mehr Rechte haben als der leibliche Vater?
dann finde ich die entscheidung des gerichtes im sinne des kindes richtig
einen vater, zu dem ein normales verhältnis besteht durch einen "vater" der eine "mutter" ist, per gericht zu ersetzen scheint hier wirklich ein schritt zu weit zu gehen
gerichte sind in erste linie dazu da das kind vor übergriffen fundamentalistischer oder sonst aus der rolle fallender erwachsener zu schützen das alleinige sorgerecht für die mutter kann berechtigte gründe haben aber ob das kind den neuen "vater" haben will, möge es, wenn es erwachsen ist, selber entscheiden.
Es ist auch irgendwie beängstigend, dass es noch so viele Richter in vermeintlich freien und fortschrittlichen Ländern gibt, die geistig in den 1950er Jahren feststecken. Engstirnig und borniert sind es genau solche Menschen, die es verhindern wollen, dass sich die Lebensqualität für alle verbessert.
Bei diesen Dingensollte es immer um das BEste fürs Kind gehen - niemals um Wünsche oder Selbstverwirklichung der Erwachsenen.
Wenn das Kind wirklich regelmäßigen Kontakt zum Vater hat, wozu dann eine Adoption? fehlt dem Kind irgendwas?
Diese egoistischen Forderungen vieler Erwachsener (völlig wurscht welcher sexuellen Orientierung) sind schäbig.
der Fall ist hier nicht gut geschildert.
Eigentlich geht's darum, dass das Gericht in diesem Fall von vornherein "nein" gesagt hat, ohne sich die Familie jemals genau anzusehen.
Ginge es um ein heterosexuelles Paar, würde das Jugendamt eingeschaltet werden, das sich die Situation der Familie erstmal ansieht, um eine Entscheidung im Sinne des Kindeswohls zu treffen. Das ist hier niemals passiert. Und DAS ist die Diskriminierung gegen die vorgegangen wird in diesem Fall.
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