Lesbisches Paar kämpft um Adoption

3. Oktober 2012, 10:55

Menschenrechtsgericht in Straßburg entscheidet, ob das heimische Gericht mit der Ablehnung das Paar diskriminierte

Straßburg/Brüssel - Vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg haben am Mittwoch Verhandlungen über die Adoption eines Buben durch ein in Österreich lebendes lesbisches Paar begonnen. Er ist der Sohn von einer der Frauen, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht für ihn. Das Kind wurde 1995 geboren und entstammt einer unehelichen Beziehung.

Verweis auf Diskriminierungsverbot

Die beiden Frauen, deren Identität nicht weiter bekanntgegeben wurde, klagen gegen die Weigerung der österreichischen Gerichte, der Adoption des Buben durch die Partnerin der Mutter zuzustimmen, ohne dass damit die rechtliche Beziehung der leiblichen Mutter zu dem Kind aufgehoben würde. Sie berufen sich auf das in der europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Gericht: Eltern als Mann und Frau definiert

Ein österreichisches Landesgericht hatte im Februar 2006 den Antrag der Frauen abgelehnt. Die RichterInnen argumentierten, dass das österreichische Recht zwar keine genaue Definition von "Eltern" enthält, aber darunter doch deutlich zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts verstehe. Solange ein Kind, wie im vorliegenden Fall, beide Elternteile habe, gebe es auch keinen Bedarf, einen von beiden durch Adoptiveltern zu ersetzen. In diesem Zusammenhang hielt das Gericht fest, dass das Kind einen regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater unterhält. Im September 2006 wies der Oberste Gerichtshof eine Berufung des lesbischen Paares ab. Es ist offen, ob der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in diesem Fall (19010/07) noch heuer ein Urteil spricht. (APA, 3.10.2012)

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Im konkreten Fall sehe ich das Problem nicht. Das Kind wächst sowieso mit 2 Müttern auf, ob da jetzt die Stiefmutter noch adoptiert oder nicht, macht für das Kind nicht viel Unterschied.

Ich würde mir aber wünschen, dass die Auswirkungen auf Kinder die bei 2 Vätern/Müttern aufwachsen einmal untersucht werden. Ich sehe das nämlich nicht durch die rosarote Brille. Zuallererst zählt mal das Kind, und dann erst die Eltern mit ihrem Kinderwunsch.

"Auswirkungen". Damit beschäftigen sich vorallem Soziologen & Psychologen. Aus meiner Sicht: Viel zu wenig Konsens und Sicherheit in den Ergebnissen,

um wichtige Entscheidungen Kindern betreffend auf diesen "wissenschaftlichen Erkenntnissen" zu basieren.

Ein Betroffener:
http://www.thepublicdiscourse.com/2012/08/6065

Es gibt Betroffene die anderer Meinung sind....

Aus der Soziologie / Psychologie:

Einschätzung der APA: http://www.apa.org/about/pol... nting.aspx (2005)
Aktuelle Meta-Analyse v Dr. Loren Marks, Univ. Louisiana widerspricht Argumentation der APA:
http://www.sciencedirect.com/science/a... 9X12000580
Stellungunnahme der Bioethikkommission: http://www.bka.gv.at/DocView.a... obId=48791 : 15 Kommissionsmitglieder PRO, 6 CONTRA.

usw usw usw usw

Der Unterschied ist, dass das Kind die Beziehung zum leiblichen Vater im rechtlichen Sinn verlieren würde. Dem Kind müsste man fragen ob es damit einverstanden wäre. Auch der
Vater hat Rechte die man nicht einfach übergehen kann.

da bin ich konservativ.

partnerschaften kann man haben nach lust und laune bunt und wie man will. aber ein kind braucht beide eltern.

Der Vater bleibt ja trotzdem der Vater

Es ändert sich nur rechtlich etwas und das ist genauso (un)spektakulär, wie bei Hetero-Adoptionen.

Ja, lesbische Eltern sind nicht gut, weil ...

einem Kind ja totaaaaaaaaaaal wichtig ist, was seine Vertrauenspersonen zwischen den Beinen haben.

*ironie off*

Das einzige, was wirklich KRANK ist, ist die Einstellung mancher Leute (auch hier), die geistig immer noch in den 50ern stecken geblieben sind und an alte, tradierte Rollenbilder glauben. Wenn etwas anders ist als das, was ihnen eingetrichtert wurde von klein auf, dann kommen sie ins Schwitzen, sehen sich bedroht und fürchten sich.

Wäre ja lustig, wenns nicht soviele von diesen Deppen wären. Die sind wie Unkraut.

auch ein adoptiertes Kind hat Recht auf Vate und Mutter. Dh nicht, daß Schwule u Lesben nicht Pflegeeltern sein sollten

Es geht also um Stiefkindadoption.

Da wäre es natürlich interessant zu wissen, ob eine im Hetero-Fall einfach gegen den Willen des leiblichen Vaters durchgezogen werden könnte, welche Hürden dabei zu überwinden sind und welche Erhebungen das Gericht gegebenenfalls durchführt. Und das sollte man dann mit dem aktuellen Fall vergleichen.

Ich würde mal vermuten, daß ein leiblicher Vater mit regelmäßigem Kontakt zum Kind grundsätzlich ein Hindernis für eine Adoption durch des Stiefvater darstellt. Käme mir auch sinnvoll vor.

Daß es sch…egal sein sollte, ob ein Elternteil schwul, lesbisch, trans oder Alien ist, wird von vernünftigen Menschen hoffentlich nicht bestritten. Das heißt aber nicht, daß man ein Anrecht auf grüne Ampeln für alles hat, nur weil man Lesbe ist.

Die Sache ist die: im Hetero-Fall schaut man sich das an. Welche Hürden da sind, ob der leibliche Vater einverstanden ist und wenn nicht, warum nicht, wie das Verhältnis zum leiblichen Vater und die Situation in der neuen Familie ist, und all das.

Im vorliegenden Fall hat man sich das nicht angeschaut, sondern von vornherein gesagt: Geht nicht. Das ist schon ein Unterschied.

Im vorliegenden Fall hat man sich das nicht angeschaut, sondern von vornherein gesagt: Geht nicht.

Das kann, muß man nicht aus dem Artikel herauslesen. Das Gericht scheint zwei Begrndungen gegeben zu haben: „Zwei Frauen geht nicht“ und “Leiblicher Vater ist doch eh vorhanden“. Was dabei primär und was dabei sekundär ist, weiß man nicht genau.

Einwand Zwei ist potentiell stichhaltig. Deshelb hätte es mich interessiert, wie das im Hetero-Fall geregelt wäre, wenn der Lebensgefährte der Mutter das Kind gegen den Willen des Vaters adoptieren will.

In diesem Fall müsste der leibliche Vater zustimmen. Aus dem Text der OGH Entscheidung geht hervor, dass das Kind regelmässigen Kontakt mit dem Vater pflegt, und, dass der Vater der Adoption nicht zustimmt.

Da er nicht zustimmt (vorausgesetzt keine schuldhafte Pflichtverletzungen vorliegen - sieht nicht so aus als hätte die Beschwerdeführerin dies behauptet) - ist die rechtliche Situation mMn glasklar.

Sicher - der §182 verhindert diese Adoption im Grunde von vornherein. Er soll aber mMn gewährleisten, dass Kinder in eine Lebenssituation aufwachsen in der sie die Freiheit haben sich entweder an eine primäre weibliche Bezugsperson / Identifikationsfigur oder an eine männliche primäre Bezugsperson / Identifikationsfigur zu wenden (oder an beide) Das ist mMn nach eine Frage von Respekt für die Würde, die Bedürfnisse und Freiheit des Kindes und von der vorrangigen Berücksichtigung der Kindesperpektive.

in dieser Verhandlung geht's eigentlich um was anderes

bitte nachzulesen, worum es in dieser Verhandlung in Wirklichkeit geht:
http://www.regenbogenfamilien.at/2012/egmr... enfamilie/

Das ist ja eigentlich ähnlich wie bei den unehelichen Vätern in Ö

aber die dürfen Obsorge nicht mal beantragen. Da fands HH und die Standardlinie aber sehr gut

wo gehts da um ganz was anderes?
hoffe doch sehr dass dieser graupner nicht durchkommt!

Warum soll in diesem Fall adoptiert werden?

Mutter da und Vater da - der sich auch kümmert. Wenn Mutter etwas passiert - dann Kind zum Vater (der vermutlich auch zu Recht Alimente zahlt).

Wieso soll da die Freundin der Mutter mehr Rechte haben als der leibliche Vater?

Weil sie eine Frau ist und wir uns auf diestandard.at befinden.

Ah ja das ist natürlich einleuchtend..

und wissen die Richter bei Gericht das?

wenn das alles stimmt (kommt von APA)

dann finde ich die entscheidung des gerichtes im sinne des kindes richtig

einen vater, zu dem ein normales verhältnis besteht durch einen "vater" der eine "mutter" ist, per gericht zu ersetzen scheint hier wirklich ein schritt zu weit zu gehen

gerichte sind in erste linie dazu da das kind vor übergriffen fundamentalistischer oder sonst aus der rolle fallender erwachsener zu schützen das alleinige sorgerecht für die mutter kann berechtigte gründe haben aber ob das kind den neuen "vater" haben will, möge es, wenn es erwachsen ist, selber entscheiden.

Es ist auch irgendwie beängstigend, dass es noch so viele Richter in vermeintlich freien und fortschrittlichen Ländern gibt, die geistig in den 1950er Jahren feststecken. Engstirnig und borniert sind es genau solche Menschen, die es verhindern wollen, dass sich die Lebensqualität für alle verbessert.

Es ist irgendwie beängstigend dass es schon so viele RichterInnen gibt deren Urteilkraft derart beschädigt ist dass vermehrt mit Fehlurteilen zu rechnen ist.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof liefert immer wieder Beispiele dafür.

Äh und inwiefern verbessert das

die Lebensqualität des Kindes oder des leiblichen Vaters. oder der der leiblichen Mutter?

Bei diesen Dingensollte es immer um das BEste fürs Kind gehen - niemals um Wünsche oder Selbstverwirklichung der Erwachsenen.

Wenn das Kind wirklich regelmäßigen Kontakt zum Vater hat, wozu dann eine Adoption? fehlt dem Kind irgendwas?

Diese egoistischen Forderungen vieler Erwachsener (völlig wurscht welcher sexuellen Orientierung) sind schäbig.

es geht um was anderes..

der Fall ist hier nicht gut geschildert.

Eigentlich geht's darum, dass das Gericht in diesem Fall von vornherein "nein" gesagt hat, ohne sich die Familie jemals genau anzusehen.
Ginge es um ein heterosexuelles Paar, würde das Jugendamt eingeschaltet werden, das sich die Situation der Familie erstmal ansieht, um eine Entscheidung im Sinne des Kindeswohls zu treffen. Das ist hier niemals passiert. Und DAS ist die Diskriminierung gegen die vorgegangen wird in diesem Fall.

Mir ist eigentlich kein Fall bekannt, in dem ein heteropaar ohne besondere Gründe das Kind einfach so adoptieren könnte.

Wenn man schon Diskriminierung schreit, müsste man auch die (nicht vorhandenen) Rechte das Vaters miteinbeziehen.

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