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Der Kärntner Finanzlandesrat Harald Dobernig (FPK).
Klagenfurt - Kärntens Finanzlandesrat Harald Dobernig (FPK) hat einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, der eine Landessteuer auf Prostitution vorsieht. Konkret ist darin vorgesehen, dass jede Prostituierte pro Monat 100 Euro - indexangepasst - an die Landesverwaltung zahlen muss. Der Abgabenpflicht unterliegen laut Entwurf sowohl legale Prostitution in Bordellen als auch der illegale Straßenstrich.
In den Erläuterungen zum Begutachtungsentwurf heißt es, dass sich das Land bei der neuen Steuer seines "Abgabenerfindungsrechts" bedient. In Kärnten gibt es rund 360 registrierte Prostituierte. Die Freiheitlichen rechnen mit einem jährlichen Abgabenvolumen von 500.000 Euro. Davon abzuziehen sind die Kosten für den Verwaltungsaufwand. Bei behördlich bewilligten Bordellen ist die Prostitutionssteuer wie die Ortstaxe vom Bordellbetreiber einzuheben und abzuführen. In den anderen Bundesländern gibt es keine derartige Besteuerung von Prostitution. (APA, 4.10.2012)
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Prostitution ist ein Problem aber vorallem für diejenigen, die auf Grund ihrer sozialen Situation gezwungen sind, sich zu prostituieren. Statt Prostituierte jetzt zu besteueren, müssen ihre Rechte gestärkt werden und ein Weg aus der Illegalisierung der Betroffenen gefunden werden. http://kjoe.at/?page_id=1677
ach jetzt sollen die prostituierten den wahlwerbehunderter der fpk bezahlen, den diese partei immer recht medienwirksam an die bevölkerung verteilt?
wozu frauen unterstützen, die als prostituierte arbeiten müssen, wenn man sie auch ausnehmen kann?
wozu prostituierten rechte einräumen, die alle arbeitnehmer geniessen, wenn man deren rechte auch beschneiden kann?
wozu dem problem der illegalen prostitution zu leibe rücken, was eine verpflichtung der administration wäre, wenn man damit ein geschäft machen kann?
ein ziemlich bizarrer vorschlag eines politikers, der demnächst seinem kollegen martinz folgen wird müssen und vor gericht die vorgänge zur möglichen illegalen parteienfinanzierung zu erklären haben wird.
Da würde ich alle Instanzen nach oben klagen!
Es kann doch nicht sein, dass die Steuern zahlen müssen und nichts dafür in Gegenleistung vom Staat bekommen. Im Gegenteil! Es ist schon eine Zumutung darüber überhaupt nachzudenken vom sogenannten "illegalen Strassenstrich" Steuern zu kassieren, wo dieser doch angeblich verboten ist.
Diese Kerle der Polit-Kaste wollen sich offenbar selbst zu "Zuhältern" erklären.
Zwischen Steuerpflicht und Legalität besteht kein Zusammenhang, schon gar nicht in der Richtung, dass illegale Tätigkeiten steuerlich bessergestellt (nicht besteuert) wären.
Das wäre ja absurd, illegale Tätigkeiten durch Steuerfreiheit zu begünstigen.
Steuerprüfer: "Wo haben sie das Geld her? Das haben sie nicht versteuert!"
Steuerpflichtiger: "Das habe ich illegal verdient."
Steuerprüfer: "Ach so, dann passt's."
dass illegales Geld brav versteuert wurde, damit es einem nicht wie dem Meischberger geht, frag das Ehepaar Rumpold. Die Finanz hat sich nur gefreut, die Herkunft und die Legalität der Gelder wurde nicht erfragt und sicherheitshalber auch nicht weiter ermittelt, weil sonst der Schüssel in die Bredouille gekommen wäre.
Trotzdem hinkt der Vergleich, denn während die Herkunft von Geldern eben oft nicht ersichtlich ist (bzw. die genaue Leistung dafür), kann ich nicht GLEICHZEITIG eine Verwaltungsstrafe wg. illegal. Prostitution UND eine Steuer für diese Tätigkeit aussprechen, das geht in einem Rechtsstaat nicht und wird vor den Instanzen auch nicht halten.
Das aber hat die Figuren da unten noch nie abgehalten...
1. Das Finanzamt ist für die Einhebung von Steuern, nicht für die Strafverfolgung zuständig. In einem Fall wie Rumpold muss das FA daher keine Ermittlungen anstellen, ob an den Zahlungen etwas faul ist, sofern das nicht steuerlich relevant ist.
2. Das geht in einem Rechtsstaat schon. Wie gesagt: Es wäre widersinnig eine unerlaubte Tätigkeit steuerlich besser zu stellen als eine erlaubte, indem man die unerlaubte Tätigkeit von der Steuer befreit. Dass zu einer (Verwaltungs-)Strafe noch die Steuer für die Tätigkeit dazukommt, ist daher durchaus möglich.
(Das alles ganz unabhängig von Sinn oder Unsinn so einer Abgabe.)
Aber in dem Fall fragt ja jemand (anm. Staat) nach dem Geld. Das heißt es kommt zu Ermittlungen/Überprüfungen.
Bei einer Firma die schwarz Ware verkauft lässt sich das sicher so anwenden, aber eher weniger bei Straßenstrich, wo die Prostituierte das Geld meist selbst nicht mal behalten kann…
Versteuert wird auch nur das, was man behält und somit als Einkommen zählt. "super typ" von hat schon recht. Ist genauso wie mit Drogendealern, die man erwischt. Die müssen dann noch von dem nachgewiesenen Einkommen Steuern zahlen. :)
1. Ein Drogendealer der "Steuern" nachzahlt wurde von einem Gericht verurteilt! Das ist was Anderes als eine Vorabeinhebung einer "Steuer".
2. Schädigt ein Drogendealer andere, ist demnach anders zu bewerten als eine (illegale) Prostituierte.
3. Lohnt sich diese Erhebung bei 360 legal angemeldeten Prostituierten überhaupt? Wenn schon, müssten die Zuhälter "steuerlich" belangt werden. Das wiederum bedarf hoher Transparenz.
4. Beim illegalen Straßenstrich wird das noch schwieriger! Noch weniger Transparenz, mehr soziale und wirtschaftliche Ungerechtigkeit zw. Zuhälter und Freudenfrau.
Unterm Strich gehört was gemacht. Man sollte aber den unfreiwilligen Frauen helfen anstatt sie noch finanziell zu belasten!
Siehe auch
http://derstandard.at/126870083... versteuert
"Der Senat ... stützte die Entscheidung auf Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH), wonach ein an sich "verpöntes Grundgeschäft" nicht unbedingt eine Steuerpflicht begründet, sofern das rechtswidrig erlangte Einkommen nicht im allgemeinen Wirtschaftsleben verwendet wird."
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