Klägerin erzielt Verkaufsstopp für Kachelmann-Buch

11. Oktober 2012, 09:50

Die vollständige Benennung der Frau war Grund für den Gerichtserlass - Gegen weitere Passagen des Buches werde vorgegangen

Mannheim - Das Landgericht Mannheim hat einen Verkaufsstopp für das neue Buch von Jörg Kachelmann erlassen, in dem er knapp anderthalb Jahre nach seinem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung mit der Justiz abrechnet. Das Gericht folgte damit einem Antrag der damaligen Klägerin, wie deren Rechtsanwalt Manfred Zipper am Mittwochabend mitteilte. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge begründete das Landgericht seine Entscheidung damit, dass in dem Buch der volle Name der Frau genannt wird.

Kachelmann und seine Frau waren mit dem Buch bereits in voller PR-Offensive. Dann wurde das Buch mit dem Titel "Recht und Gerechtigkeit" veröffentlicht. Laut dem Online-Spiegel heißt es im Vorwort: "Es ist unser Ziel, dass Falschbeschuldiger verurteilt und dass Justiz und Öffentlichkeit dafür sensibilisiert würden, dass es sich bei Tätern auch um Frauen handeln kann und diese nicht aufgrund ihres Geschlechts von vornherein und automatisch Opfer sind". Der Anwalt der Klägerin kündigte ebenso an, gegen weitere Passagen des Buches vorzugehen. Im Buch betone Kachelmann, dass an den Anschuldigungen nichts dran sei.

Verlag verteidigt Buch

Am Donnerstagvormittag wehrte sich der Verlag gegen den Vorwurf, das Buch verletze die Persönlichkeitsrechte der Klägerin. Laut dem Heyne-Verlag sei die richterliche Verfügung noch nicht zugestellt worden. In einer Pressemitteilung hieß es, dass der Vertrieb des Buches nach wie vor ohne Einschränkung stattfinden würde. Grundsätzlich tritt eine Verfügung in Kraft bzw. wird rechtlich wirksam, wenn sie durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wurde.

Der Verlag verteidigte die Nennung des Nachnamens der Frau. Man habe sich "nach reiflicher Abwägung und sorgfältiger rechtlicher Überprüfung bewusst für die volle Namensnennung (...) entscheiden". Die Klägerin habe "selbst ihr Recht auf Anonymität preisgegeben", indem sie nach Ende des Prozesses der Zeitschrift "Bunte" ein Interview gab und sich dafür unverpixelt fotografieren ließ. Ihr Nachname wurde jedoch in der Zeitschrift abgekürzt.

"Tragfähige Beweise" fehlten dem Gericht

Ende Mai 2011 war Kachelmann freigesprochen worden. Es gebe keine "tragfähigen Beweise", dass Kachelmann im Februar 2010 seine Ex-Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt habe, hieß es damals in der Urteilsbegründung. (APA, red, 11.10.2012)

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http://www.spiegel.de/panorama/... 60985.html

Selten so einen miesen Spiegel-Artikel gelesen.
Das ist Bild-Sprech.

Die Klägerin habe "selbst ihr Recht auf Anonymität preisgegeben", indem sie nach Ende des Prozesses der Zeitschrift "Bunte" ein Interview gab und sich dafür unverpixelt fotografieren ließ. Ihr Nachname wurde jedoch in der Zeitschrift abgekürzt.

Tja, das ist natürlich ganz was anderes, für das hat die Dame ja auch Geld bekommen!

Geheimnis?

Wenn man "Kachelmann & Simone" googelt, erscheint der Realname (C. S. D.) schon auf der 1. Google-Ergebnisseite. Ein wirkliches Geheimnis scheint er also nicht mehr zu verraten.

Claudia Simone Dinkel ist ihr Name (fuer alle die nicht nach googeln wollen)

Wenn Dann

Wenn die Anschuldigungen der Dame tatsächlich erfunden waren (dies ist nicht erwiesen und wir waren nicht dabei!), hätte Herr Kachelmann moralisch jedes Recht, der Dame zu Schaden wo es geht.
Rechtlich ist die Geschichte (richtigerweise) nicht so einfach.

Aber ich "Bild" mir meine Meinung

also ...

was mir an der ganzen sache, also an dem kachelmann-buch nicht gefällt, ist:
in der tat. wir waren nicht dabei, wir wissen nicht, was geschehen ist. und jörg kachelmann ist aus mangel an beweisen freigesprochen worden. wie es der rechtsstaat vorsieht.
aber dies buch impliziert nun: dass vergewaltigungs/missbrauchsanschuldigungen in der mehrzahl fälschlich sind. und so geht es auch nicht. das ist nämlich unsinn.
vielleicht war die anschuldigung bei kachelmann falsch, vielleicht war sie berechtigt. wir wissen es nicht. aber solche fehlschlüsse zu ziehen, ist katastrophal.

Ich finde ja, eine Falschbeschuldigung sollte mit dem selben Strafmaß geahndet werden, die der Inhalt der Beschuldigung einbringen würde.

Man vergesse nicht, dass ein solcher Vorwurf "pickt". Er zerstört Existenzen nachhaltig.

Stellen Sie sich vor, jemand wirft Ihnen Medienwirksam eine Vergewaltigung vor, und einige Organisationen schrecken selbst vor abartigen Forderungen aufgrung haltloser Vorverurteilung durch die Medien nicht zurück...

Selbst wenn Sie freigesprochen werden, sie als Unschuldig gelten, so besteht ein Heer an Menschen, die nie an Ihre Unschuld glauben wird, und in Ihnen dennoch für immer einen Verbrecher sehen werden. Menschen, die Sie regelrecht stalken um Sie zu Fall zu bringen.

naja wenn man bedenkt, dass das buch eine subjektive darstellung eines einzelnen falls ist, impliziert es eigentlich gar nichts.

wenn, dann muss man sich statistiken anschaun:

"Klaus Püschel, Direktor des Rechtsmedizinischen Instituts Hamburg, das die größte deutsche Opferambulanz betreibt, konstatiert, im Jahr 2009 hätten sich 27 Prozent der angeblich Vergewaltigten bei der ärztlichen Untersuchung als Scheinopfer erwiesen, die sich ihre Verletzungen selbst zugefügt hatten. Nur in 33 Prozent der Fälle habe es sich erwiesenermaßen um echte Opfer gehandelt, bei den restlichen 40 Prozent sei die Rechtsmedizin zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen."

und ganz ehrlich - das ist nicht unproblematisch.

Das muss man sich mal vorstellen:
Europas beliebteste und seriösteste Zeitung, Bild, will in ihrer Online-Ausgabe eine "Schlammschlacht" um das Buch erkannt haben!

"Die Klägerin habe "selbst ihr Recht auf Anonymität preisgegeben", indem sie nach Ende des Prozesses der Zeitschrift "Bunte" ein Interview gab und sich dafür unverpixelt fotografieren ließ. Ihr Nachname wurde jedoch in der Zeitschrift abgekürzt."

und deswegen, glaubt er, dass er das recht hat mal völlig ungeniert ihren vollen namen zu veröffentlichen??

Sein voller Name wurde ja auch in aller Öffentlichkeit durch den Dreck gezogen. Und die gute Dame, wäre sie des Schreibens mächtig, hätte sicher nicht mit k. abgekürzt, sondern vermutlich seinen Namen sogar noch aus PR-Zwecken vornangestellt.

Ja, dieses Recht sollte er haben.

nein eben nicht. sein voller name ist ja nur genannt worden, weil er schon vorher ein mann der öffentlichkeit war, die frau aber eben nicht und sie kann auch nichts dafür, dass der name kachelmann vorher schon bekannt war.

er war als Wetterexperte bekannt...

?.. nicht als Vergewaltiger!

Wenn sie auf Privatsphäre wert legt, dann darf sie eine Illustrierten kein Interview geben.

Na sein Name ist ja auch bekannt, warum soll eine Klägerin Anonym bleiben dürfen?

weil er schon vorher ein mann der öffentlichkeit war und sie eben nicht. das ist der unterschied.

Aber sie hat sich zu einer Frau der Öffentlichkeit gemacht.

Die genaue Begründung wäre interessant. "Verletzt die Persönlichkeitsrechte" ist ja recht allgemein. Das ist im Urteil sicher detaillierter dargelegt.

11.10.2012, 17:25

es kommt sicher bald ein toller kommentar von alice schwarzer dazu. die hätte ihn ja am liebsten noch vor einem urteil hängen sehen.

Hat sie etwas zu verbergen? Irgendwie unverständlich, die Reaktion der Frau.

"Hat sie etwas zu verbergen?"

Es gibt so viele Argumente für oder gegen etwas - viele, die irgendwie nachvollziehbar sind.

Aber ein "Hat sie was zu verbergen?" gehört absolut nicht dazu. Das kommt rein aus dem Bauch und komplett am Hirn vorbei.

- Wieso posten Sie hier anonym? Haben Sie was zu verbergen?
- Wieso ziehen Sie abends die Vorhänge zu? Haben Sie was zu verbergen?
- Hätten Sie was dagegen, wenn jemand Sie fotografiert und diese Fotos veröffentlicht? Haben Sie was zu verbergen?
- Wieso ziehen sie im Sommer Gewand an? Haben Sie was zu verbergen?
- Warum lassen sie sich vom Staat nicht einen Chip einpflanzen, damit man immer weis, wo sie sind (wäre von Vorteil für ev. Hilfeleistung)? Haben Sie was zu verbergen?

"mitfahrgelegenheit" ...

... ist das Ihr richtiger name? bestimmt. sonst könnte man ja meinen, Sie hätten was zu verbergen ;)

Nun es war Blödsinn

den vollen Namen zu nennen.

Aber andereseits versteht man ihn - auch sein Name wurde immer voll geannt.

das lag ausschliesslich daran, dass er eine Person öffentlichen Interesses ist.

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