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"Es wird sicher Menschen geben, die sich von gerichtlichen Urteilen beeindrucken lassen. Aber ich glaube, dass sich die RichterInnen und Ministerinnen hier überschätzen", sagt Daniela Musiol, Familiensprecherin der Grünen.
ÖVP und SPÖ haben sich nach langem Tauziehen auf ein Familienrechtspaket geeinigt. Es sieht unter anderem vor, dass Gerichte ab 2013 die Möglichkeit haben, bei strittigen Trennungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen - auch gegen den Willen eines oder beider Elternteile. Ledige Väter bekommen zudem ein Antragsrecht auf Obsorge, die Begleitmaßnahmen für streitende Eltern sollen ausgebaut werden.
Für die grüne Familiensprecherin Daniela Musiol ist der Entwurf der beiden Ministerinnen realitätsfern. Als Sozialarbeiterin, Mediatorin und Juristin ist sie sich sicher, dass Verordnungen soziale Realitäten nicht verändern können. Auch die soziale Ausgewogenheit solle nicht unhinterfragt bleiben, sagt sie im Gespräch mit dieStandard.at.
dieStandard.at: Justizministerin Beatrix Karl meint, dass durch das neue Familienrecht die gemeinsame Obsorge zum "Regelfall" werde. Teilen Sie diese Einschätzung aus ihrer praktischen Erfahrung in Obsorge-Streitigkeiten?
Musiol: Nachdem RichterInnen nun über eine gemeinsame Obsorge verfügen können, wird es bestimmt auch RichterInnen geben, die eine gemeinsame Obsorge aussprechen, auch wenn das nicht im Sinne der Familie oder des Kindeswohls ist. Insofern kann man davon ausgehen, dass es künftig zu mehr Fällen gemeinsamer Obsorge kommt. Die Frage jedoch ist, ob das für die Kinder zuträglich ist. Prinzipiell zweifle ich das an, wenn Eltern eine Gemeinsamkeit verordnet bekommen.
dieStandard.at: Vor Gericht landen jene, die sich nicht einigen können. Es gibt aber viele, die sich außergerichtlich einigen. Der Entwurf sieht einen Ausbau an Begleitmaßnahmen vor. Schätzen Sie das nicht als Verbesserung ein?
Musiol: Die Begleitmaßnahmen gefallen mir und wurden auch von uns gefordert. Wir haben es Schlichtungsstelle genannt, im Entwurf heißt es Familiengerichtshilfe. Auch die BesuchsbegleiterInnen gefallen mir. Dazu muss man aber sagen, dass es jetzt schon Besuchscafes und Besuchsbeistand gibt. Das Problem bei diesen Einrichtungen ist, dass Ressourcen fehlen um wirklich flächendeckend Unterstützung anbieten zu können. Das müssen die GesetzgeberInnen schon gewährleisten. Es reicht nicht, das nur in das Konzept zu schreiben - hier müssen entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden, ansonsten provoziert man nur weitere Probleme.
Vor allem aber müssen die Begleitmaßnahmen sozial verträglich sein. Wir haben jetzt schon viele Familien, die sich Begleitmaßnahmen nicht leisten können oder aufgrund von Ressourcenmangel zu lange warten müssen. Es gilt jetzt abzuwarten, ob es wirklich gelingt hier ein Netzwerk aufzubauen, das schnell, unbürokratisch und niederschwellige Hilfe und Unterstützung für alle Familien geboten wird.
dieStandard.at: Wie unterscheidet sich Ihr Vorschlag der Schlichtungsstelle vom jetzigen Entwurf?
Musiol: Die Idee der Schlichtungsstelle wäre dem Gericht vorgelagert. Das heißt, bevor sich die Leute schriftlich bekriegen und vor Gericht gehen, sollten sie in die Schlichtungsstelle, weil dort auch eine andere Haltung herrscht. Hier geht es um Ausgleich, um Verhandeln oder den Versuch, auf eine Ebene zu kommen - weg von der Paarebene hin zur Elternebene. Im jetzigen Entwurf fehlt das und das ist ein schwerwiegender Fehler.
dieStandard.at: Sie haben bereits die soziale Verträglichkeit der Begleitmaßnahmen angesprochen. Die Besuchsbegleitung wird laut dem Entwurf über das Gerichtsgebührengesetz geregelt und sieht vor, dass nun beide Elternteile zahlen müssen. Für Frauen kann das zu einer enormen finanziellen Belastung werden.
Musiol: Das sehe ich auch so. Frauen, die möglicherweise gerade auf Unterhaltszahlungen warten, können sich das bestimmt nicht leisten. Ich kenne das auch aus der Mediation. Es ist nicht selten so, dass am Anfang einer Mediation die Diskussion darüber stattfindet, wer diese nun bezahlt. Wenn jetzt also beide zahlen müssen, ist das insofern ein Problem, weil Männer in der Regel um einiges mehr verdienen als Frauen. In einer strittigen Situation noch einen gerechten Weg über die Bezahlung zu finden ist sehr schwierig für die Beteiligten.
dieStandard.at: Nehmen wir an, eine Frau ist nach einem One-Night-Stand schwanger, der Vater ist bekannt und wird auch angegeben. Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Obsorge?
Musiol: Es spricht sicher nichts dagegen, wenn beide Elternteile sagen, ja wir hatten zwar einen One-Night-Stand, aber wir wollen beide die elterliche Pflicht übernehmen.
dieStandard.at: Wenn sie diesen Konsens aber nicht haben?
Musiol: Da ist es dann absurd, weil das Gericht die gemeinsame Obsorge verordnen kann, auch wenn sie nicht einen Funken einer Beziehung hatten, außer eben diese eine Nacht miteinander verbracht zu haben. Die Gerichte können laut dem Entwurf eben gegen den Willen beider Elternteile die gemeinsame Obsorge verordnen.
dieStandard.at: Wie sehen da künftig die Unterhaltszahlungen aus?
Musiol: Zahlen muss er auf jeden Fall, wenn die Vaterschaft anerkannt ist. Er hätte ja auch beim One-Night-Stand die Verpflichtung gehabt, sich um die Verhütung zu kümmern, wenn er das vermeiden will, genauso wie die Frau hier eine Verpflichtung hat.
dieStandard.at: Wir wissen, dass die alltägliche Betreuung von Kindern nach wie vor in den Händen der Frauen liegt. Müssten die GesetzgeberInnen im Zuge dieses Entwurfs nicht eigentlich auch eine verpflichtende gemeinsame Karenz verordnen, um eine Realität zu schaffen, die dann auch dem restlichen Gesetz entspricht?
Musiol: Das wäre eine spannende Geschichte. Die Beteiligung der Väter bedarf tatsächlich einer Veränderung. Die Verordnung einer gemeinsamen Obsorge unterstellt ja, man könne Gemeinsamkeit verordnen. Das wird aber nicht funktionieren.
dieStandard.at: Die Familiengerichte sehen in naher Zukunft einiges an Arbeit auf sich zukommen. Die Vorsitzende der FamilienrichterInnen, Doris Täubel-Weinreich, meinte Mittwochabend im ZiB2-Interview, dass mit dem Gesetz die Hoffnung bestehe, mit dem "Fingerzeig zu vermitteln, dass beide für das Kind verantwortlich sind". Das klingt nicht gerade nach Deeskalation.
Musiol: Es wird sicher Menschen geben, die sich von gerichtlichen Urteilen beeindrucken lassen. Aber ich glaube, dass sich die RichterInnen und Ministerinnen hier überschätzen. Wenn es emotionale Verletzungen gibt, dann funktioniert das nicht.
Man muss hier auf Unterstützung setzen, damit die Leute in irgendeiner Form wieder eine Basis finden. Es wird immer Fälle geben, wo es nicht funktioniert - die habe ich in meinen verschiedenen Tätigkeiten immer wieder erlebt. Ich kenne die verschiedensten Perspektiven und ich bin überzeugt davon, dass es unterstützende Maßnahmen braucht. Darauf zu hoffen, dass sich durch eine Verordnung die Probleme lösen ist wirklich realitätsfern. (Sandra Ernst Kaiser, dieStandard.at, 11.10.2012)
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konstruktiv wäre es, entsprechende arbeitsstellen anzubieten und die nötige kinderbetreuung (bzw. wärs auch hilfreich, wenn die zu den kindern gehörigen väter sich mehr einbringen würden)
eine menge frauen würden sehr gern mehr arbeiten, und eine menge frauen haben auch sehr gute ausbildung.
da überschätzen sich wohl eher die sozialarbeiterInnen.
die möglichkeit gemeinsame obsorge zu verfügen ist sicher besser als der status quo. einseitig ein elternteil zu verteufeln kann nicht gut für ein kind sein. bei gewalt ist das natürlich was anderes, in den mir bekannten fällen geht es aber immer um persönliche befindlichkeiten, die auf dem rücken des kindes ausgetragen werden.
was die Ehelichen Pflichten angeht da waren und sind die Grünen immer sehr groß mit dem Verpflichten und Zwang gewesen - und jetzt wo es "gegen" die Frauenvorteile geht, ah jetzt ist es anscheinend eine schlechte Idee.
Man merkt die Absicht und ist verstimmt
von bezahlter und unbezahlter arbeit ging es aber um die aufteilung von pflichten in aufrechten beziehungen, während die obsorgestreitigkeiten in belasteten, beendeten beziehungen stattfinden und ein kind oder mehrere kinder betreffen.
ich dachte, der unterschied (und die konsequenzen daraus) wären klar.
Erklären sie mir bitte wieso bei einer emotionale Sache - der Aufteilung der Rechten/Pflichten in eienr Beziehung der Zwang gut ist und funktioniert, und in einer anderen emotionalen Sache funktionierts dann nicht.
Der inhaltliche Unterschied, ja es ist eine andere Sache, aber bei beiden gehts um Private Emtionale Inhalte.
und nicht nur um die form.
stellen sie sich eine diplomatische verhandlungssituation vor, etwas heikles thema, das gewünschte ergebnis ist vorgegeben.
situation a)
2 verhandlungspartner, die einander freundlich gesonnen sind, sollen einen weg finden die strukturen ihrer beziehung und ihres umgangs miteinander etwas abzuändern. das ergebnis tangiert keine 3. partei.
situation b)
2 verhandlungspartner, die kaum einen satz miteinander sprechen können ohne sich gegenseitig anzuschreien und zu beleidigen, sollen über die lebensumstände einer 3. partei entscheiden. gemeinsam und vernünftig. ;-)
Also wenn bzw so lange der Mann der Frau als Partner in den Kram passt, soll er sich mehr um Kinder und Hausabeit kümmern, dafür aber weniger im Erwerb arbeiten.
Sobald er der Frau als Partner nicht bzw nicht mehr in den Kram passt, dann soll er gefälligst mehr im Erwerb arbeiten, damit sie mehr Unterhalt bekommt, und gefälligst mit 4 bis 6 Tagen monatlichen Kontakt zu den Kindern vorlieb zu nehmen.
schlag die EO auf. Jeder der einen Cent mehr bezahlt als er will, ist ein Kasperl
http://derstandard.at/134828579... hfragewert
Dabei muß der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Anteil an Naturalunterhalt in Geld leisten. Somit entfällt natürlich entsprechend weniger finanzielle Unterhaltspflicht auf den betreuenden Elternteil. Mit der Prozentbemessung bezahlt der unterhaltspflichtige Elternteil seine "Lebensqualität", die er sonst mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt teilt, in den Haushalt des betreuenden Elternteils. Daran partizipiert natürlich auch der betreuende Elternteil.
Kurz geschrieben, Alimente, Familienbeihilfen, ... fetten das Haushaltsbudget, bei um 1 verringerter Kopfzahl, doch deutlich auf.
Es geht darum, dass ein - mit den Kinder zusammen lebender Elternteil - seinen Lebensstandard mit den Kindern teilt, ein getrennter Elternteil seinen Lebensstandard nicht mit den Kindern teilt (also mit ihnen zusammen genießt), sonder ihn in den Haushalt des betreuenden Elternteiles bezahlt. Werder teilt, noch genießt er etwas mit seinen Kindern zusammen.
also das kind soll ihrer meinung nach für... bestraft werden?
DAS KIND SOLL IHRER MEINUNG NACH DAFÜR BESTRAFT WERDEN?
NOCHMAL: SIE WOLLEN KINDER DAFÜR STRAFEN DASS DIE VÄTER -AUS WELCHEN GRÜNDEN AUCH IMMER- KAUM ZEIT MIT IHNEN VERBRINGEN KÖNNEN/DÜRFEN?
DASS SOLLEN DIE KINDER "BEZAHLEN"?
das nenne ich mißgönnen.
Erst große Töne spucken, dass die Finanzielle Familienarbeit des Vaters keine Leistung zum Wohl des Kindes ist, aber dann groß jammern, wenn es diese Leistung nicht mehr bzw im geringeren Ausmaß gibt.
Wieviel Mütter wohl erfreut wären, den Lebenssatndard der Kinder in den haushalt des vaters zu bezahlen und ihre Kinder dafür kaum bis garnichtmehr sehen zu können?
Wäre das so, würden ja tausende Alleinerzieherinnen darauf klagen, dass der Vater das Kind nehmen muß. Tatsache ist, es ist aber genau umgekehrt.
daß frauen nach einer kurzen karenzzeit ungestört ihrem beruf nachgehen und das kind getrost dem vater überlassen könnten, der die restliche karenzzeit in anspruch nimmt und seine arbeitszeit reduziert, sich auch ordentlich um das kind kümmert und es dem kind in seiner betreuung gutgeht - ja, dann würde es wohl durchaus mehr frauen geben, die froh wären wenn der vater das kind betreut.
Und was wenn es sich finanziell (wie wohl bei den meisten) nicht ausgeht, dass die Mutter die Familie alleine durchfüttert?
Wie soll der Vater (selbst wenn er wollen würde) in Karenz gehen?
Es gibt auch genug Mütter die gar nicht wollen, dass der Vater daheim bleibt, weil sie sich lieber selbst ums Kind kümmern wollen. Nicht jede Frau hat einen "Traumjob" und freut sich auf die Rückkehr. Viele haben - verständlicherweise - eine grössere Erfüllung in der Betreuung ihrer Kinder als im Supermarkt zu arbeiten (überspitzt ausgedrückt).
so lange es nicht auf allen ebenen für frauen eine "gleichberechtigung" gibt, sehe ich keine veranlassung den männern hinterherzulaufen, damit sie in der kinderbetreuung gleichgestellt werden.
fakt ist, dass sich viele frauen lieber ums kind kümmern als sich unter den herrschenden umständen wieder in den job zu stürzen. unsere jobs sind nicht so erquickend u oft auch von den zeiten her nicht sehr kinderfreundlich, da helfen ganztagsschulen oder kindergärten auch nicht, denn das hieße die kinder auf die welt bringen und sie gleich in staatlich "obhut" geben. ich bring doch nicht unter schmerzen ein kind auf die welt um sie dem staat zu schenken..... gehirnwäsche inklusive.
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