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Margarethe Hochleitner: Die Direktorin des Frauengesundheitszentrums ist bei der anstehenden RektorInnen-Wahl der Med-Uni-Innsbruck erneut im Dreiervorschlag.
Innsbruck - Die für den Posten der Rektorin/des Rektors an der Medizinischen Universität Innsbrucker kandidierende Internistin, Margarethe Hochleitner, ist nach der Ablehnung ihrer Schadenersatzklage wegen Diskriminierung vor dem Landesgericht Innsbruck auch vor dem OLG abgeblitzt. "Das Oberlandesgericht Innsbruck hat die Berufung von Frau Hochleitner wegen Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechtes bei der Wahl des Rektors 2009 abgelehnt und lässt keine Revision beim Obersten Gerichtshof zu", teilte die Med-Uni in einer Presseaussendung am Freitag mit.
Dem Gutachten der Bundesgleichbehandlungskommission, welches eine Diskriminierung gesehen habe, hätten weder die Schiedskommission der Medizinischen Universität Innsbruck noch die Gerichte folgen können, hieß es in der Mitteilung weiter. Mit dieser Entscheidung des OLG sei ein Prozess, der die Universität drei Jahre beschäftigt habe, beendet.
Bereits Anfang Juni hatte das Landesgericht seinen Entscheid bekanntgegeben. Grundlage des Urteils war ein umfangreiches Beweisverfahren, das sich unter anderem auch auf Zeugenaussagen der Mitglieder des Universitätsrates und des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen bezogen hatte, stand damals in der Begründung.
Hintergrund ist, dass der Universitätsrat der Med-Uni bei der letzten Wahl im April 2009 aus einem Dreiervorschlag Herbert Lochs zur neuen Rektorin/zum neuen Rektor gewählt hatte. Die damalige Vizerektorin Hochleitner, die ebenfalls im Vorschlag war, kam nicht zum Zug. Eine Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wurde vom Wissenschaftsministerium zurückgewiesen, woraufhin die Bundesgleichbehandlungskommission (B-GBK) eingeschaltet wurde und diese eine Diskriminierung Hochleitners aufgrund ihres Geschlechtes gegeben sah. Danach war die Schiedskommission mit einer abermaligen Prüfung beauftragt worden und wies die Beschwerde ab.
Hochleitner erneut im Dreiervorschlag
Nun kandidiert die Direktorin des Frauengesundheitszentrums bei der anstehenden RektorInnen-Wahl erneut. Erst gestern, Donnerstag, hatten dafür die Hearings stattgefunden. Hochleitner war neuerlich in den Dreiervorschlag gekommen. Sie rittert nun neben dem amtierenden Rektor Lochs und der Vizerektorin für Personal, Helga Fritsch, um die Funktion. Noch im heurigen Jahr soll die Rektorin oder der Rektor bestellt werden. Dieser soll das Amt mit 1. Oktober 2013 antreten. (APA, 12.10.2012)
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Ich erinnere mich mit einem lauten Lachen an das damalige Diskriminierungs-Gejammer. Vielleicht sollte ihr mal jemand erklären, wie der Wissenschaftsbetrieb funktioniert; erstens, dass sie mehr als ein paar Pimperl-Publikationen braucht und zweitens, dass man bemüht ist, keine Berufungen aus dem gleichen Haus zu machen, um vorprogrammierten Interessenskomflikten auszuweichen. Das ist an allen Unis so und gilt für Männer ganz genau so wie für Frauen.
Man könnte sich natürlich auch fragen, wie verlässlich denn wohl die Meinung der Bundesgleichbehandlungskommission ist... und wie die wohl entsteht. Mal schauen, wer da so arbeitet... "Senat I: für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern" - 8 Frauen, 0 Männer... oh... alles klar.
Um genau zu sein: die Bundes-Gleichbehandlungskommission verfügt über 2 Senate.
Senat I ist zuständig für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und besteht aus acht Frauen.
Senat II ist zuständig für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung und besteht aus sieben Frauen und einem Mann.
Die Bundes-Gleichbehandlungskommission sollte doch einmal die Zusammensetzung der Bundes-Gleichbehandlungskommission prüfen...
"Dem Gutachten der Bundesgleichbehandlungskommission, welches eine Diskriminierung gesehen habe, hätten weder die Schiedskommission der Medizinischen Universität Innsbruck noch die Gerichte folgen können, hieß es in der Mitteilung weiter."
Das ist in der Juristensprache als vernichtendes Urteil zu werten.
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