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Rennes - Eine Französin darf nach ihrer geschlechtsangleichenden Operation mit einer Frau verheiratet bleiben - nur die Heiratsurkunde bleibt unverändert. Ein Berufungsgericht im westfranzösischen Rennes gab am Dienstag dem Antrag von Chloe Avrillo statt, die vor 15 Jahren als Wilfrid geheiratet hatte und Vater von drei Kindern wurde: Nun wurde die Geschlechtsangleichung zivilrechtlich anerkannt - und damit de facto auch die Ehe von zwei Frauen, obwohl die lesbische Ehe in Frankreich bisher nicht zulässig ist.
"Das ist eine irre Freude", sagte Chloe Avrillo. "Ich werde in meinem neuen Leben als Frau Fuß fassen können, mit dieser Anerkennung meiner Identität durch die Gesellschaft." Sie fügte hinzu: "Das ist eine Anerkennung der Ehe für alle, der Elternschaft für zwei Gleichgeschlechtliche." In Frankreich bereitet die sozialistische Regierung derzeit einen Gesetzesentwurf zur Zulassung der "Homo-Ehe" und der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare vor. (APA/red, dieStandard.at, 17.10.2012)
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Während sich das biologische Geschlecht tatsächlich an den Chromosomen definiert (und nicht daran ob ich Fortpflanzungsorgane habe oder nicht, denn diese können durch verschiedenste Umstande nicht vorhanden sein), so orientiert sich (bzw. sollte sich) die gesellschaftliche Geschlechterdefinition an den emotionalen Wahrnehmungen der jeweiligen Personen. Und da es relativ schwierig zu sagen ist, ab wann man sich als Frau oder Mann fühlt (ein femininer Mann fühlt sich ja auch deswegen als Frau, weil die Gesellschaft Geschlechterklischees entwickelt und erstellt hat und er auf einmal in dieses Klischee passt), sollte einfach jedes biologische Geschlecht miteinander eine gesetzlich anerkannte Verbindung eingehen dürfen.
Diese Sichtweise und die damit verbundenen, rechtlichen Folgen sind natürlich veraltet.
Nur wenn man schon darüber diskutiert wer aller dieses ansich künstliche Konstrukt der Ehe leben darf, sollte man wohl gleich besser darüber diskutieren, ob die rechtlichen Konsequenzen der Ehe noch zeitgemäß sind. (z.B. Witwenpension)
echt jetzt?
ja, das tut vielleicht der papst
sicher aber nicht der säkulare gesetzgeber - mir ist nicht bekannt, daß unfruchtbarkeit einen hinderungsgrund für eine zivilehe darstellt
ganz abgesehen von der kulturellen bedingtheit von geschlecht gibt es auch genügend biologischen "graubereich": sie sprachen richtig das genetische geschlecht an, menschen mit weiblichem genotyp (XX) können etwa durch chromosomale rekombination auch männlichen phänotyp aufweisen.
daneben existieren weitere mögliche physische aspekte der geschlechtsfehlentwicklung wie der gonadale (hormonsituation) oder der genitale.
an alle naturalisten: nicht zuletzt die natur sorgt für eine größere bandbreite an geschlechtsdetermination, als so manchem bekannt und offenbar lieb ist.
Die Genforschung sagt "Das Ei!"
Die KerzerlschlickerInnen sagen: "Die Henne!"
Ich glaube nicht dass das glaubensdevote Lorettchen etwas mit Gender anfangen kann.
Das biologische Geschlecht wurde von Gott gegeben.
Das soziale Geschlecht ist eine Erfindung der Großmutter des Teufels :)
Hier geht es um eine Person, die eine geschlechtsangleichende Operation hinter sich gebracht hat, sich also nicht nur als Frau fühlt, sondern ihren Gefühlen auch biologische Tatsachen folgen ließ, indem sie sich (soweit möglich) umoperieren ließ.
Abgesehen davon bedeutet der Begriff "Gender" im Englischen "biologisches Geschlecht". Die Gender-Ideologie ist z.B. in Vorreiterstaaten wie Norwegen (siehe Aufsichtsrat-Quote) bereits wieder am absteigenden Ast.
natürlich wurde hier eine geschlechtsnagleichende op durchgeführt, eben WEIL das biologische nicht dem sozialen geschlecht entsprach
wieso also soll deshalb die krude argumentationslinie von hrn. laokoon "verständlich sein"?
das zusammenleben und die gegenseitige fürsorge von menschen wird durch verträge geregelt
die aufzucht von kindern wird durch verträge geregelt
geschlechtsverkehr ist privatsache
produktion von kindern, unabhängig mit welcher methode, wird durch verträge geregelt
in allen fällen von pannen und vertragsverletzungen haftet der staat durch bedingunsloses grundeinkommen, kinderdörfer und kostenlose ausbildung bei entsprechender leistung
die religionen dürfen in ihren kirchen innerhalb der gesetze des landes und der menschenrechte predigen was sie wollen
die inhaber des sorgerechtes dürfen kinder ab 14 diesen märchenerzählern aussetzen
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