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Warschau - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil bei polnischen Behörden in einem Abtreibungsfall "menschenunwürdige Behandlung" festgestellt. Der Gerichtshof sprach am Dienstag einem Mädchen und dessen Mutter 45.000 Euro Schmerzensgeld für ihr seelisches Leid zu. Das damals 14-jährige Mädchen aus Lublin hatte im Frühling 2008 nach einer Vergewaltigung die Genehmigung der Staatsanwaltschaft für einen Schwangerschaftsabbruch erhalten, jedoch nur unter größten Mühen eine Klinik für den Eingriff gefunden.
Die beiden erhielten etwa von zwei öffentlichen Spitälern widersprüchliche Informationen über die weiteren Schritte, die für den Abbruch nötig seien. Die gynäkologische Leitung an einem Spital schickte die Schwangere zu einem katholischen Priester, ohne sie vorher zu fragen, ob sie mit dem Priester sprechen wolle. Schlussendlich verweigerte die Ärztin den Eingriff in ihrer Abteilung mit Verweis auf ihre religiösen Überzeugungen.
Anschließend veranstaltete das Lubliner Spital eine Pressekonferenz, um öffentlich zu machen, dass sie in diesem Fall keine Abtreibung durchführen würden. In zahlreichen lokalen und nationalen Medien wurde anschließend detailliert über den Fall berichtet.
Die 14-Jährige reiste schließlich nach Warschau, um dort eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Während einer dreitägigen Wartepflicht, die ihr für den Eingriff auferlegt wurde, versuchte sie ein Arzt zu manipulieren, in dem er ihr darüber berichtete, wie sehr das Spital unter Druck gesetzt werde, die Abtreibung nicht durchzuführen. Auch das Mädchen selbst bekam Zusendungen via Mail und SMS, die sie zu einem Entschluss gegen die geplante Abtreibung drängen wollten.
Zwei Tage später verließen sie und ihre Mutter das Spital, weil sie sich von der Spitalsleitung manipuliert und hintergangen fühlten. Auf dem Nachhauseweg wurden sie von radikalen AbtreibungsgegnerInnen belästigt und auf eine Polizeistation gebracht, wo sie mehrere Stunden befragt wurden.
Zeitgleich veröffentlichte das Lubliner Familiengericht eine Entscheidung, wonach der Mutter des Opfers die Vormundschaft entzogen werden sollte, weil sie ihre Tochter angeblich zur Abtreibung überredet hätte. Das Mädchen wurde von der Polizei wieder nach Lublin gebracht, wo sie einer Jugendeinrichtung übergeben wurde.
Schlussendlich richtete sich die Mutter an das Gesundheitsministerium, das ihr eine Abtreibungsmöglichkeit in einer ca. 500 Kilometer entfernten Stadt in Aussicht stellte. Dort wurde der Eingriff dann Mitte Juni auch durchgeführt.
Der Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, Polen habe auch gegen die Achtung und den Schutz des Privatlebens verstoßen, weil die wahre Identität der Schwangeren der Presse zugespielt worden war. Das Urteil ist bis dato nicht abgeschlossen. Alle Parteien haben nun drei Monate Zeit, in der sie einen Antrag auf Überstellung zur großen Kammer des Gerichtshofes beantragen können.
Die polnischen Abtreibungsgesetze gehören zu den restriktivsten in Europa. Eine Abtreibung ist im mehrheitlich katholischen Polen nur nach einer Vergewaltigung, bei schwerer Behinderung des Fötus oder einer Bedrohung der Gesundheit oder des Lebens der Mutter gestattet. (APA/red, dieStandard.at, 30.10.2012)
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das die EU Verfassung/Vertrag von Lissabon allerhand mögliches wirrwarr enthält, aber elementare grundrechte, wie eben jenes über die selbstbestimmung des eigenen körpers nicht beachtet. in irland ist ja abtreibung überhaupt verboten, und in österreich ist sie ja im grunde auch nur straffrei?
freut mich, dass hier solche schikane verurteilt wird und hoffe, dass solche praktiken in der EU bald der vergangenheit angehören.
ich liebe es nämlich, wenn die leut etwas generalisieren, es in einen "stammstisch-ich-hau-auf-den-tisch-ausruf" umwandeln und es dann in ein forum schreiben.
ich hoffe ich habe in etwa denselben ton getroffen auf exakt demselben niveau, denn es war so schön aufgelegt.
Aber zum Thema selbst, keine Frage, war/ist richtig bitter für das Mädl und auch im Lande Polen hat es sicherlich für viel Aufregung gesorgt.
In Norwegen ist es übrigens so, dass Frauen ein Grundrecht auf medizinische Versorgung inklusive Schwangerschaftsabbrüche haben. D.h. ein Arzt oder eine Ärztin, der oder die sich in einer Klinik bewirbt muss vorher angeben, ob er oder sie bereit wären einen Abbruch durchzuführen. Ein Nein kann zu einer Ablehnung bzw einer Bevorzugung der Person führen, die einen durchführen würde, wenn sonst die Versorgung nicht sichergestellt wird.
So sollte es sein. Ethische Bedenken hin oder her- das ist die Sache der Ärzte und Ärztinnen und die sollten damit umgehen müssen, nicht die Frauen. Die brauchen diese Versorgung.
Das Gesetz an sich ist veraltet und es gibt keine klaren Regeln wie es funktionieren soll (man muss bedenken, dass Polen erst seit 20 Jahren seine Gesetze wieder "demokratisiert" und nicht wie Österreich seit WKII - die haben andere Probleme). Das erlebe ich hier immerwieder, weil ich hier öfters unterwegs bin.
Der katholische Einfluss ist zwar veraltet, aber in Polens Geschichte sehr wichtig, weil es über Jahrhunderte, kaum zu fassen, die einzige demokratische Instanz der Nation war. Und die Kirche hat und kann Leute in PL mobilisieren (sogar die kommunisten hatten Probleme mit denen). aber die sind auch liberaler geworden.
Das was mit dem Mädl passiert ist, ist schlimm und denen sind sicher fehler, mangels klarer rechtslager unterlaufen.
Abtreibungsverbote sind meiner Meinung nach eher mit Mord gleichzusetzen als Abtreibung selber! Es sollte nie als Verhütungsmethode zum Einsatz kommen, aber was dieser 14-jährigen passiert ist, das ist staatlich gefördete mentale Folter nachdem sie ohnehin schon vergewaltigt wurde...
Mir ist nicht ganz klar was sie hier eigentlich ausdrücken wollen, Polen hat richtig gehandelt weil es gegen grundrechte verstossen hat ?
Die verurteilung erfolgte ja nicht in polen sondern durch den EGMR, in polen wäre eine solche verurteilung (natürlich) nie erfolgt.
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