Tokio - Ein japanisches Gericht hat einem Transgender-Mann die Anerkennung der Vaterschaft für den Sohn seiner Ehefrau verweigert. Laut Medienberichten vom Samstag entschied das Familiengericht in Tokio, das Kind müsse als unehelich geboren eingetragen werden, weil der 30-Jährige nicht fortpflanzungsfähig sei. Üblicherweise werden zeugungsunfähige Männer in Japan jedoch als Väter anerkannt, wenn ein Kind durch künstliche Befruchtung entstand.

Ein Mann, kein Vater

Nachdem der Mann eine geschlechtsangleichende Operation hinter sich gebracht hatte, heiratete das Paar im Jahr 2008. Ein Jahr später brachte die Ehefrau einen mit Spendersamen gezeugten Sohn zur Welt. "Laut Gesetz behandelt Japan mich als Mann, ich würde gern dieselbe Behandlung als Vater erhalten", sagte der Mann, dessen Name nicht genannt wurde, der Zeitung "Mainichi Shimbun". Er kündigte an, weiter den Rechtsweg beschreiten zu wollen. Japan hat seit dem Jahr 2004 ein Transsexuellengesetz. (APA/red, dieStandard.at, 5.11.2012)