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Die Implantate sollen mit für die Industrie bestimmtes Silikon gefüllt worden sein. Weltweit wurden die Billig-Implantate verwendet.

Foto: apa/BRUNO BEBERT

Wien/Marseille - Im Frühjahr 2013 wird die gerichtliche Aufarbeitung eines riesigen Skandals im Zusammenhang mit "Schönheits"-Medizin beginnen: Der am 17. April in Marseille startende Strafprozess um als mangelhaft kritisierte Silikonimplantate des Herstellers Poly Implant Prothese (PIP) werde wahrscheinlich der größte der französischen Justizgeschichte, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch mit. Es geht auch um Schadenersatz für 72 geschädigte Österreicherinnen.

Das erste Strafverfahren in der PIP-Affäre soll bis 14. Mai 2013 über die Bühne gehen, mit bis zu 5.000 Privatbeteiligten. Auch die Geschädigten aus Österreich haben sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Ihre Gruppe sei die größte von Frauen aus dem Ausland. "Es wird kolportiert, dass dieses Verfahren das größte in der französischen Justizgeschichte werden könnte", so der VKI.

VKI-Forderung: 550.000 Euro Schadenersatz

Die Vorgeschichte: Die im Jahr 2010 aufgelöste Firma PIP hatte weltweit hunderttausende mit einem Billig-Silikon gefüllte Brustimplantate verkauft. Danach war es vermehrt zu Rissen in den Einlagen gekommen. Im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums sammelte der VKI daraufhin 72 Fälle von Frauen aus Österreich, die sich durch Brustimplantate des in Konkurs gegangenen Unternehmens geschädigt fühlen. Entweder seien die Silikonkissen bereits undicht geworden und mussten getauscht werden, oder der jeweilige Operateur riet wegen möglicher Risiken zu einem raschen Austausch.

Der VKI verlangt von der französischen Haftpflichtversicherung der Firma PIP, der Allianz Versicherung in Paris, für diese 72 Frauen Schadenersatz in Höhe von rund 550.000 Euro. Drei Musterprozesse in "exemplarischen Fällen" sind anhängig gemacht worden. Die nächste Verhandlung findet am 19. November 2012 statt. "Wir hoffen darauf, dass die Allianz Frankreich bereit ist, offene Rechtsfragen in Musterprozessen zu klären und daher zu den restlichen Ansprüchen - bis zu dieser Klärung - einen Verzicht auf den Einwand der Verjährung abgibt", sagte VKI-Chefjurist Peter Kolba. "Andernfalls müssten alle Frauen klagen, und das würde auf beiden Seiten sinnlos Prozesskosten auflaufen lassen." (APA, 7.11.2012)