Wien/Graz - Eine 30 Jahre alte Frau aus Bulgarien, die in Österreich jahrelang als Prostituierte ausgebeutet worden war, hat in einem vergangene Woche ergangenen Urteil des Landesgerichts für Zilvilrechtssachen in Graz 54.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Nach Angaben der NGO Lefö-IBF, die die Frau bei ihren gerichtlichen Verfahren begleitet, handelt es sich um die erste derartige Entscheidung in Österreich. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

Die TäterInnen sind nach Angaben von Lefö-IBF (Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels) im Jahr 2009 im Rahmen eines Strafprozesses rechtskräftig wegen Menschenhandels verurteilt und zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld verpflichtet worden. Zur Durchsetzung weiterer Ansprüche wurde die heute 30-jährige Bulgarin aus den Zivilrechtsweg verwiesen. Nach Angaben von Evelyn Probst von Lefö sind die 10.000 Euro in den 54.000 Euro inkludiert. Die TäterInnengruppe hat gegen die Entscheidung des Zivilgerichts berufen.

Wegweisend

Die Interventionsstelle bezeichnet das Urteil wegweisend. "Es ist ein wesentlicher Schritt bei der Erlangung der Opferrechte", erklärt Probst am Donnerstag in einer Aussendung. "Denn für das Wiedererlangen der Würde und den Weg in die Selbstständigkeit der Betroffenen hat die Entschädigung große Bedeutung." Die Folgen von Ausbeutung - nicht nur durch Prostitution, sondern auch in anderen Bereichen wie etwa Hausarbeit - seien verheerend.

"Die Frauen tragen meist schwere psychische Folgeerscheinungen davon, viele leiden unter Angstzuständen und Depressionen." Finanzielle Schäden, verbunden mit der Unsicherheit bezüglich der Zukunft, stellten für die Betroffenen ebenfalls eine immense Belastung dar. (APA, 15.11.2012)