Brüssel - Das belgische Verfassungsgericht hat das Gesetz zum Verbot der Burka und anderer gesichtsverhüllender Kleidung am Donnerstag bestätigt. In ihrem 55 Seiten langen Urteil argumentierten die RichterInnen, dass auch das freiwillige Tragen einer Burka dem Prinzip der Geschlechtergleichheit widerspreche und damit "grundsätzliche Werte der demokratischen Gesellschaft" verletze. Die Verschleierung des Gesichts, die nur Frauen abverlangt werde, nehme den Trägerinnen "ein fundamentales Element ihrer Individualität".

Geklagt hatten zwei Musliminnen, die wegen ihrer Gesichtsverschleierung mit einer Geldstrafe belegt worden waren. Sie wurden von einer Menschenrechtsorganisation aus Flandern unterstützt sowie von zwei nicht-muslimischen Privatleuten, die Grundfreiheiten bedroht sahen. Die RichterInnen nahmen sich 18 Monate Zeit für die Urteilsfindung. Sie bestätigten auch die Argumentation des Gesetzgebers, dass BürgerInnen bei Kontrollen durch die Polizei erkennbar sein müssen.

Kultorte vom Verbot ausgeschlossen

Belgien ist das zweite Land, das nach Frankreich ein Burka-Verbot eingeführt hatte. Das Gesetz sieht Geldstrafen von 137,50 Euro bis zu sieben Tage Haft für das Tragen einer Gesichtsverschleierung an öffentlich zugänglichen Orten vor. Die VerfassungsrichterInnen urteilten, dass Kultorte, zum Beispiel Moscheen, nicht unter diese Regelung fallen dürfen. (APA, 7.12.2012)