Frauenministerin nachdenklich: Sicher scheint sie sich jedoch in Sachen "Schönheitsidealen" und manipulierter Fotos zu sein.

Foto: Standard/Daniel Novotny

Wien - Einem Krankheitsbild als sogenanntes Schönheitsideal könnte in Österreich in Zukunft der Weg auf den Laufsteg verwehrt werden. Nämlich dann, wenn Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) ein seit Jahresbeginn in Israel gültiges Gesetz für Österreich adaptieren würde. Wie die Zeitung "Heute" in der Freitagausgabe berichtete, gilt in Israel seit 2013 unter anderem per Gesetz, dass der Body-Mass-Index (BMI) von Models nicht unter einem Wert von 18,5 liegen darf - ab dem Wert spricht man von "krankhaftem Untergewicht". "Ich könnte mir sofort vorstellen, diesem Vorbild auch in Österreich zu folgen und werde mich dafür einsetzen", bestätigte die Frauenministerin in einer Stellungnahme den entsprechenden Bericht der Gratiszeitung, in dem sie auch ein Bildbearbeitungsgesetz forderte.

Ein Model mit 1,70 Meter Größe müsste so mindestens die 53 Kilogramm-Grenze überschreiten, um seinen Beruf auszuüben. Die weitere Maßnahme zur Bekämpfung von Essstörungen machte Heinisch-Hosek bereits bei der Vorstellung des zweiten österreichischen "Frauenbarometers" im Juli des vergangenen Jahres zum Thema: die Kennzeichnungspflicht für retuschierte Werbefotos. Auch diese ist in Israel inzwischen Realität per im März 2012 in der Knesset beschlossenem Gesetz. Demnach müssen Bildnachbearbeitungen aller Art zur "Verdünnung" der Models gekennzeichnet werden. "In Österreich sind wir seit längerem dabei, ein Bildbearbeitungsgesetz voranzutreiben. Dieses Gesetz umzusetzen, bleibt ein ganz großes Ziel und ist auf meiner Agenda als Frauenministerin ganz oben", so Heinisch-Hosek.

Werberat gegen Verbot und für Selbstverpflichtung

Überlegt wird dabei eine Kennzeichnungspflicht, die den Grad der Veränderung definiert. Sie solle in Österreich wie eine Ampel funktionieren, wobei ein kleiner Punkt am Rande des Bildes den BetrachterInnen anzeigen soll, wie sehr dieses bearbeitet wurde. Ein grüner Punkt stünde so für eine leichte Veränderung unter Anwendung von Bildbearbeitungsfunktionen wie Farbaufhellung oder Weichzeichner, der rotfarbige hingegen für den Extremfall, wo ganze Körperpartien entfernt bzw. Körperteile in die Länge gezogen wurden. Von dieser Kennzeichnungspflicht wird vonseiten des Ministeriums eine Bewusstseinsbildung sowohl der Konsumenten als auch der Verantwortlichen in den Medien erwartet. Laut "Heute" könnte sich der Werberat ein Selbstverpflichtung vorstellen, lehnt aber gesetzliche Verbote ab.

Unterstützung durch Grünen Frauensprecherin

"Idealisierte Bilder, die wir täglich durch Werbung und Medien konsumieren, prägen unseren Alltag und unsere Wertvorstellungen", so die Frauensprecherin der Grünen Judith Schwentner in Reaktion auf Heinisch-Hoseks Ideen. Schwenter will die Frauenministerin in ihrem Vorhaben unterstützen, heißt es in der Aussendung. Dass sich der Werberat gegen ein gesetzliches Verbot ausspricht quittiert die Grüne Nationalratsabgeordnete mit Verweis auf den Umgang mit sexistischer Werbung: "Selbstverpflichtung allein bringt wenig. Das sieht man schon anhand der vielen Beschwerden über geschlechterdiskriminierende Werbung", so Schwentner abschließend. (APA, red, dieStandard.at, 4.1.2012)