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Madrid - Gleichgeschlechtliche Paare haben in Spanien unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Witwenrente. Dies entschied das spanische Verfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Die RichterInnen erklärten eine Regelung in der Sozialgesetzgebung für verfassungswidrig, weil sie gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften benachteiligte.
Das Gesetz aus dem Jahr 2007 hatte vorgesehen, dass bei nicht verheirateten Paaren ein Anspruch auf eine Witwenrente nur dann geltend gemacht werden kann, wenn beide Partner gemeinsame Kinder haben. "Eine Erfüllung dieser Bedingung ist bei gleichgeschlechtlichen Paaren aus biologischen Gründen unmöglich", heißt es in der Urteilsbegründung. Eine Adoption von Kindern sei Lesben und Schwulen in Spanien erst seit relativ kurzer Zeit erlaubt.
In Spanien dürfen gleichgeschlechtliche Paare seit 2005 heiraten und Kinder adoptieren. Der Anspruch auf Witwenrente gilt nur für Paare, die wenigstens fünf Jahren zusammengelebt haben. Außerdem gelten für die Antragstellung bestimmte Fristen. (APA, 22.2.2013)
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