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Entgegen der Parteilinie: Vermeintliche Unterstützung von Josef Pühringer (ÖVP).

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien/Linz - Die Forderung der SPÖ, das Po-Grapschen strafrechtlich zu ahnden, hat am Freitag wieder für Diskussionen gesorgt. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek drängt in mehreren Interviews auf die Aufnahme ins Strafrecht. Das Justizministerium lehnt dies allerdings weiterhin ab und fühlt sich durch ExpertInnenmeinungen im Begutachtungsprozess zum neuen Sexualstrafrecht bestätigt. Für kurze Aufregung sorgte eine vermeintliche Unterstützung der SPÖ-Forderung durch den oberösterreichischen ÖVP-Landeshauptmann Josef Pühringer.

Laut einem Bericht der Tageszeitung "Heute" (Oberösterreich-Ausgabe) soll Pühringer sich dafür aussprechen, das Po-Grapschen per Gesetz verbieten zu lassen - entgegen der schwarzen Parteilinie. In einer Stellungnahme gegenüber der APA wies der Landesparteichef dieses Ansinnen allerdings zurück. Es handle sich dabei um keine Meinungsäußerung. Er sei seiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen, eine vom Landtag beschlossene Resolution der Bundesregierung vorzulegen. In dieser Resolution des oberösterreichischen Landtags von Mitte Jänner, gefasst im Zuge der damaligen Berichterstattung, heiße es: "Sollten im Zuge der Diskussion gewisse Gesetzeslücken identifiziert werden, sind diese zu schließen."

Bisherige Stellungnahmen: "Keine Empfehlungen"

StrafrechtsexpertInnen erkennen laut den Begutachtungsstellungnahmen keine Lücken, hieß es aus dem Justizministerium, das Grapschen soll daher nicht in das gerichtliche Strafrecht aufgenommen werden. Es wurde darauf verwiesen, dass in der Begutachtung der StGB-Novelle zur Verschärfung des Sexualstrafrechts bis Freitag unter den rund 30 Stellungnahmen nur in jenen vom Bundeskanzleramt und vom ÖGB die Aufnahme des Po-Grapschens in das StGB gefordert wird.

Die bisher eingelangten Stellungnahmen würden "in keiner Weise eine Empfehlung" für die Aufnahme in das gerichtliche Strafrecht zeigen, fühlte sich das Justizressort in seiner Position bestärkt. Die Begutachtungsfrist für das neue Sexualstrafrecht endete am Freitag. (APA, 8.3.2013)