Erster optischer Eindruck beim Betrachten der Seite 35 im Standard vom 17.4.: Schuhwerbung? Nein, Männerkommentar zu Frauenquoten. Mal abgesehen von allem anderen: Liebe Männer, habt ihr schon mal versucht, auf solchen Absätzen eure Frau zu stehen?

"Frauenquoten sind männerfeindlich" - sind dann real existierende Männerquoten frauenfeindlich? Die Führungsetagen in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft sind nach wie vor männliche Gruppenbilder mit einzelnen Damen - einige davon tatsächlich auf High Heels. Ein Faktum, ganz egal, welche Statistiken wir heranziehen. Herr Petersen dürfte das auch grundsätzlich nicht bestreiten, meint aber, dass sich die Frauen halt nicht bewerben. Offenbar würden wir eh alle mit offenen Armen aufgenommen werden, wenn wir nur wollten.

Das ist definitiv nicht so, wie jede berufstätige Frau mit Führungsambitionen, die im Lauf ihrer Karriere bald an die berühmte gläserne Decke gestoßen ist, bestätigen wird. Anfangs, solange wir jung und fesch - High Heels! - und ambitioniert sind, dürfen wir mitspielen. Sobald wir anfangen, Ecken, Kanten, Falten zu bekommen, flachere Schuhe zu tragen und ein eigenes Profil zu entwickeln, ist Schluss mit lustig. Dann werden wir zur Gefahr für die männlichen Machthaberer. Außerdem funktionieren männerdominierte Netzwerke im Bereich hoher und höchster Führungspositionen immer noch sehr effizient.

Frauenquoten allein werden daran nicht unmittelbar etwas ändern. Aber: Erstens sind sie ein Signal in Hinblick auf eine gewünschte Entwicklung: Mehr Frauen in Führungspositionen! Begleitende Maßnahmen und Programme - z. B. Mentoring-Projekte, um Frauen gezielt anzusprechen und zu ermutigen, sich zu bewerben - sind unverzichtbar, weibliche Role-Models und Netzwerke ebenso.

Last, but not least mein "Lieblingsargument": Frauenquoten sind verfassungswidrig. In Österreich wird diese ermüdende Argumentation seit mehr als 30 Jahren strapaziert. Bereits im Zuge der Vorbereitung der Ratifikation der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen Anfang der 80er-Jahre wurde der Zulässigkeit vorübergehender Bevorzugung von Frauen " Männerdiskriminierung" entgegengehalten. Sowohl der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes als auch ich - damals absatztragende junge Verfassungsrechtlerin - entkräfteten die Gleichheitsbedenken: Solange die tatsächliche Situation von Frauen und Männern unterschiedlich ist (Einkommen, Arbeitsmarkt usw.), ist die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern verfassungsrechtlich geradezu geboten; Ungleiches gleich zu behandeln stellt auch nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes eine Verletzung des Gleichheitsrechtes dar.

Frauenquoten sind also weder verfassungswidrig noch männerfeindlich, sondern verfassungs- und völkerrechtskonform und frauenfreundlich. (Brigitte Hornyik, DER STANDARD, 19.4.2013)