Gute Nachrichten für Schwangere: Die Hebammen-Beratung wird künftig als kostenlose Leistung im Mutter-Kind-Pass-Programm verankert sein. Darauf haben sich Familienministerin Reinhold Mitterlehner und Gesundheitsminister Alois Stöger vor kurzem geeinigt, am Dienstag erfolgte der Beschluss im Ministerrat.

Kostenlose, freiwillige Beratung

Konkret soll jede Schwangere die Möglichkeit haben, in der 18. bis 22. Schwangerschaftswoche eine einstündige Beratung durch eine Hebamme in Anspruch zu nehmen. Das Gespräch ist freiwillig, die ärztlichen Untersuchungen sind dadurch nicht berührt. Geändert werden muss dafür das Kinderbetreuungsgeld-Gesetz und die Mutter-Kind-Pass-Verordnung. Die Neuregelung soll Anfang November in Kraft treten.

Stöger sieht "wichtigen Schritt"

Stöger bezeichnete den Beschluss am Rande des Ministerrats als wichtigen Schritt. "Hebammen können durch ihre fachkundige Hilfe und Beratung den Verlauf der Schwangerschaft unterstützen und somit einen wichtigen Beitrag zur Senkung der steigenden Kaiserschnittrate leisten", erklärte er.

Mitterlehner betonte, dass die Hebammen-Beratung vielen werdenden Müttern ein wichtiges Anliegen sei, das man nun optimal berücksichtigen könne. "Hebammen unterstützen nicht nur den normalen Verlauf der Schwangerschaft, sondern helfen auch bei der Vorbereitung auf die spätere Elternschaft", so der Familienminister.

Kosten werden auf fast zwei Millionen Euro geschätzt

Jährlich werden rund 76.000 Geburten in Österreich durchgeführt, und rund die Hälfte der Schwangeren dürfte die kostenlose Hebammenberatung nutzen, so die Erwartung. Ausgehend von durchschnittlichen Beratungskosten von 50 Euro ergibt sich ein Mehraufwand von etwa 1,9 Millionen Euro. Wie auch die ärztlichen Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass werden zwei Drittel der anfallenden Kosten für die Hebammenberatung aus dem Familienlastenausgleichsfonds und ein Drittel von den Krankenversicherungen getragen.

Berufsverband: Hebammen vermitteln Selbstsicherheit

Beim Österreichischen Hebammengremium freute man sich über die Einigung. "Hebammenarbeit kann den Frauen die nötige Sicherheit im Umgang mit der neuen Lebenssituation und mit eventuell auftretenden Problemen geben. Das beugt größeren Problemen vor und macht diese wichtige Lebensphase für alle Beteiligten freudiger", so Präsidentin Petra Welskop in einer Aussendung.

Der Bundesobmann der Fachgruppe Frauenheilkunde und Geburtshilfe in der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Thomas Fiedler, zeigte sich dagegen über den Beschluss verwundert. Er stieß sich an der Festlegung auf die 18. bis 22. Schwangerschaftswoche. Dieser Konsultationszeitraum sollte aus medizinischer Sicht näher Richtung Geburt verlegt werden. Außerdem sei die Ärzteschaft nicht in ausreichendem Maß in die Verhandlungen eingeschlossen worden. (APA, 4.6.2013)