Berlin - Die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen wird in Deutschland in Zukunft mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft. Der Bundesrat (Länderkammer) billigte am Freitag die Einführung eines eigenen Straftatbestands.

Bisher wurde die Verstümmelung weiblicher Genitalien lediglich als schwere Körperverletzung mit einer Haft von maximal zehn Jahren geahndet. Bei dem weltweit in mehr als 30 Ländern praktizierten Ritual wird die Klitoris teilweise oder vollständig entfernt.

Zirka 30.000 Betroffene in Deutschland

Die Genitalverstümmelung ist vor allem in Ländern Afrikas, im Süden der arabischen Halbinsel und in Teilen Asiens verbreitet. Der Gesetzgeber sah aber auch in Deutschland Handlungsbedarf: Schätzungen zufolge leben in Deutschland 30.000 Mädchen und Frauen, die bereits verstümmelt wurden oder von dem Eingriff bedroht sind.