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Bisher wollte der ÖVP-Bürgermeister der Stadt Graz keine Lesben und Schwule im Trauungssaal des Grazer Rathauses sehen. Nun lässt Nagl einen VfGH-Spruch prüfen.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Graz - Und er bewegt sich doch: Der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl von der ÖVP weicht nun von seinem strikten "Nein" zur Öffnung des Grazer Trauungssaals für Zeremonien lesbischer und schwuler Paare ab. Zumindest kündigt er ein Überdenken seines bisherigen Standpunktes an. Von seinem Sprecher heißt es, dass Nagl ab kommender Woche, nach Beendigung seines Urlaubs, die neuesten Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes prüfen wolle. 

Nagl ließ während der Diskussion rund um die Einführung der Eingetragenen Partnerschaft mit einigen Aussagen aufhorchen: So begründete er sein "Nein" zur Öffnung des Trauungssaals auch damit, dass Lesben und Schwule heterosexuellen Paaren begegnen und somit stören könnten. Nun sagt sein Sprecher jedoch, dass die Öffnung des Trauungssaals nicht mehr ausgeschlossen sei, man werde sich an den Rechtsstaat halten und beruft sich dabei auf das jüngste Urteil der österreichischen HöchstrichterInnen.

Seit Jahren ist die Nutzung des Saals im Rathaus Zankapfel zwischen Nagl, Mitgliedern des Grazer Gemeinderates sowie Interessensvertretungen - zwei seiner größten Kritikerinnen sind die ehemalige Vizebürgermeisterin Lisa Rücker und die Grüne Gemeinderätin Daniela Grabe. Ende Juli wurde daher auch eine Petition von VertreterInnen der SPÖ, Grünen, KPÖ und Piratenpartei sowie Organisationen wie den "Rosalila PantherInnen" gestartet, die bisher gut 1.100 UnterstützerInnen gefunden hat.

Reaktion auf VfGH-Urteil

Die Grazer Grünen reagierten auf die Ankündigung erfreut: "Graz ist die einzige Landeshauptstadt in Österreich mit einer solchen diskriminierenden Regelung. Es ist höchst an der Zeit, dass Nagl diesen Zustand ändert", sagte der stellvertretende Bezirksvorsteher Bernd Pekari.

Lesbische und schwule Paare dürfen eine Eingetragene Partnerschaft seit kurzem auch außerhalb von Amtsräumen schließen. Die Festlegung, dass diese im Gegensatz zu einer Eheschließung "nur in den Amtsräumen" begründet werden darf, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) als diskriminierend und daher verfassungswidrig aufgehoben. Die entsprechende Passage im Personenstandsgesetz hat das Höchstgericht Anfang Juli aufgehoben. (APA, red, dieStandard.at, 16.8.2013)