Riad/Istanbul - Um die Rechte der Frau ist es in Saudi-Arabien schlecht bestellt. Ihr Status gleicht dem von Minderjährigen.

Jede saudische Frau hat einen männlichen "Vormund", der für sie verantwortlich ist. Ohne seine Einwilligung kann sie weder studieren noch arbeiten oder reisen. Er entscheidet nicht nur darüber, wen sie heiratet, sondern auch darüber, ob sie ein Mobiltelefon anmelden darf. Bei unverheirateten Frauen ist der Vormund in der Regel der Vater, in Ausnahmefällen auch ein Bruder. Nach der Heirat geht diese Aufgabe an den Ehemann über, der bis zu vier Ehefrauen gleichzeitig haben darf. Das Scheidungsrecht, das sich, wie alle Vorschriften und Gesetze in Saudi-Arabien, am islamischen Recht ("Scharia") orientiert, benachteiligt die Frauen.

In der Öffentlichkeit müssen saudische Frauen ein weites, schwarzes Gewand ("Abaya") und ein gleichfarbiges Kopftuch tragen. Sie dürfen nur in Bereichen arbeiten, in denen sie nicht mit Männern in Kontakt kommen. Ausgenommen von dieser Regel sind einzig die Krankenhäuser.

Teilnahme an Kommunalwahlen

Wenn das Weltwirtschaftsforum (WEF) alljährlich die Gleichberechtigung in verschiedenen Staaten der Welt misst, landet Saudi-Arabien stets auf einem untersten Plätze. Heuer hat sich die Monarchie immerhin auf Platz 127 von 136 hochgearbeitet, nachdem König Abdullah im vergangenen Jänner erstmalig Frauen in den "Shura"-Rat (eine Art Parlament) ernannt hat. Außerdem kündigte der Monarch vor zwei Jahren an, die Frauen dürften 2015 auch an den Kommunalwahlen teilnehmen, von denen sie bisher ausgeschlossen gewesen waren.

Fortschritte gab es in den vergangenen Jahren zwar auch im Bildungssektor. Doch mit ihren Universitätsabschlüssen wissen die jungen Frauen oft wenig anzufangen, da sie nur wenige Berufe ausüben dürfen. Es gibt beispielsweise weder Richterinnen noch Polizistinnen. Auch im Hotelgewerbe oder in Reisebüros arbeiten keine Frauen. (APA, 28.10.2013)