Wien - Es sind nur zwei Themen von vielen, die die 14 VerfassungsrichterInnen in ihrer am Donnerstag startenden Beratungssession beraten werden. Die Rechte von Lesben und Schwulen sind aber schon eine Art Dauerbrenner bei den Höchstrichtern geworden.

Niederländer wollen Ehepaar sein

Diesmal haben zwei in Tirol lebende niederländische Männer die Frage vor das Höchstgericht gebracht, ob sie ihre im Herkunftsland vorgenommene Eheschließung in Österreich wiederholen dürfen. Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) hat dies - als letzte Instanz - abgelehnt. Die beiden Holländer sehen sich dadurch in ihren Grundrechten auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung verletzt.

Künstliche Befruchtung nur in Ehen

Mit dem Verbot medizinisch unterstützter Befruchtung für homosexuelle Paare steht ein zweiter OGH-Antrag auf dem Programm der VfGH-Session. Der Oberste Gerichtshof erachtet es als verfassungswidrig, dass das Fortpflanzungsmedizingesetz künstliche Befruchtung nur in Ehen und heterosexuellen Lebensgemeinschaften erlaubt. (APA, red, 20.11.2013)