Wien - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Klarstellung zur Stiefkindadoption vorgenommen. Die mit 1. August 2013 in Kraft getretene Regelung, dass Lesben und Schwule die leiblichen Kinder ihrer Partner adoptieren dürfen, gilt auch für Adoptionsverträge, die vor diesem Stichtag geschlossen wurden.

Neuer Anlass

Österreich hat die Stiefkindadoption für Homosexuelle ermöglicht, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Februar feststellte, dass Österreich mit seinem Verbot gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens verstößt. Jetzt wandte sich ein anderes lesbisches Paar an den OGH. Es war mit dem Antrag, den im Juli 2012 - also vor Inkrafttreten der Neuregelung - geschlossenen Adoptionsvertrag zu genehmigen, bei den Vorinstanzen gescheitert. (APA, 28.11.2013)