Wien - Frauen in homosexuellen Lebensgemeinschaften muss die Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Fortpflanzung mittels Samenspende ermöglicht werden, diese Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag mitgeteilt. Justizminister Wolfgang Brandstätter (ÖVP) erklärte dazu am Dienstag nach dem Ministerrat, man werde das Gesetz innerhalb der Frist reparieren.

Brandstätter: Viele Zusammenhänge zu berücksichtigen

Das VfGH-Urteil zur Zulassung von Samenspenden für lesbische Paare wird im Justizministerium derzeit geprüft. "Ich weiß um die Problematik", es handle sich um einen "heiklen Bereich", räumte Brandstetter ein. Legistische Reformen verglich er aufgrund der vielen Zusammenhänge daher mit einem "Mikadospiel".

"Jetzt haben wir eine relativ knappe Reparaturfrist bis Ende 2014. Das ist nicht viel. Das was notwendig ist, werden wir bis Jahresende schaffen", zeigte sich der neue Justizminister aber überzeugt. Ihm ist bewusst, dass es über die Reparatur hinaus Reformen brauche und er will daher "auf breiter Basis" einen Konsens suchen. Einen Zeitrahmen hierfür konnte Brandstetter noch nicht nennen. (APA, 21.1.2014)