Bild nicht mehr verfügbar.

Familienministerin Karmasin will den Zugang zur Elternteilzeit erleichtern.

Foto: apa/hochmuth

Wien - Hinter vorgehaltener Hand bestätigen es sogar Sachbearbeiter diverser Sozialversicherungen: Das Regelwerk zum Kinderbetreuungsgeld, aber auch die Bestimmungen zur Elternteilzeit sind schwer zu durchschauen. Mit der Elternteilzeit dürfte auch Familienministerin Sophie Karmasin noch nicht ganz vertraut sein. In einem Interview mit der Kleinen Zeitung forderte sie, dass beide Eltern "gleichzeitig Anspruch auf Teilzeitarbeit haben" sollen.

De facto ist genau das schon seit fast zehn Jahren möglich. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass kein Elternteil in Elternkarenz ist. Darüber hinaus müssen noch andere Kriterien erfüllt werden: Das Arbeitsverhältnis muss bereits mindestens drei Jahre aufrecht sein, im Betrieb müssen mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt sein. Außerdem soll man mit dem Kind im gleichen Haushalt leben oder obsorgeberechtigt sein.

Kürzerer Rechtsanspruch

Im Gespräch mit dem Standard präzisiert Karmasins Sprecher: Die Ministerin habe vielmehr gemeint, dass ein Elternteil auch dann Anspruch auf Elternteilzeit haben soll, wenn der andere noch in Karenz ist. Insgesamt sollen die Hürden zur Elternteilzeit verringert werden. Im Gegenzug forciert Karmasin die Herabsetzung des Anspruchs auf Elternteilzeit. Während derzeit bis zum siebenten Lebensjahr des Kindes ein Rechtsanspruch besteht, soll die Grenze auf das fünfte - und bei einem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung - auf das vierte Lebensjahr herabgesetzt werden. Im Regierungsprogramm heißt es, die Verkürzung wird geprüft.

"Als Familienministerin sollte man die Begrifflichkeiten schon kennen", kritisiert Renate Anderl, Frauenvorsitzende der Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafterinnen im ÖGB. Sie fordert eine Vereinfachung der genannten Regelwerke. Ein besonders großer Stolperstein sei die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld. Diese zu berechnen sei für viele Eltern kaum möglich. Statt des finanziellen Zuverdienstlimits fordert Anderl deshalb eine Arbeitszeitobergrenze.

Wer Kinderbetreuungsgeld bezieht, soll künftig höchstens 22 Stunden pro Woche Arbeiten dürfen. "Erzielt man ein hohes Einkommen, hätte man eine entsprechend höhere Zuverdienstgrenze", sagt Anderl. Laut Regierungsprogramm wird eine Expertengruppe beauftragt, genau darüber zu beraten. Über entsprechende Änderungen wird schon seit Jahren debattiert, forciert vor allem von SPÖ und Arbeiterkammer. Karmasins Sprecher zur Zeitgrenze: "Darüber muss man diskutieren." (burg, DER STANDARD, 11.2.2014)