Moskau - Russland weitet das Adoptionsverbot für AusländerInnen weiter aus. War bisher nur US-BürgerInnen die Adoption russischer Kinder untersagt, so betrifft die verschärfte neue Regelung nun auch Personen, die in Ländern leben, in denen gleichgeschlechtliche Ehen legal sind.

Das am Donnerstag auf der Webseite der russischen Regierung veröffentlichte Dekret verbietet die Adoption für "Personen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen stehen, die von einem Staat als Ehe anerkannt und registriert wurden, sowie Personen, die Bürger eines solchen Staates sind und nicht verheiratet sind". Mit dieser Regelung schließt Russland nicht nur offen homosexuell lebende Paare, sondern auch Alleinstehende von der Adoption aus. Die Verordnung diene dem Schutz der Kinderrechte und -interessen, heißt es in dem Dokument.

Abgrenzung zu Europa

Russland grenzt sich damit bewusst von den westeuropäischen Ländern ab, in denen die Gesetzgebung beim Thema Homoehe in den vergangenen Jahren liberalisiert wurde. Konkrete Auswirkungen hat das für BürgerInnen aus Spanien, Großbritannien und Frankreich, aus denen bisher viele Pflegefamilien russische Kinder aufgenommen haben. Ob sich das Adoptionsverbot auf Österreich erstreckt, ist noch unklar, da in Österreich ebenfalls Restriktionen für die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare existieren.

Laut Pawel Astachow, dem russischen Beauftragten für Kinderrechte, sind in Russland 106.000 Waisen in Kinderheimen untergebracht. Das sei ein Rückgang von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr, erklärte Astachow. Die Zahl der Kinder, die von ihren Eltern vernachlässigt werden (sogenannte Sozialwaisen), ist allerdings wesentlich höher: Offiziellen Angaben nach sind davon mindestens weitere 550.000 Kinder betroffen. (André Ballin, DER STANDARD, 14.2.2014)