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Soll bald ohne Kommunion auskommen müssen: John Kerry
Foto: AP/JEFF CHIU
Washington - Die US-Bischofskonferenz hält es für legitim, PolitikerInnen, die für die Abtreibung sind, die Kommunion zu verweigern. Mit dieser Entscheidung reagierten die Bischöfe auf die Debatte um den demokratischen US-Präsidentschaftskandidaten John Kerry, der katholisch ist und den Schwangerschaftsabbruch propagiert. Wie Kathpress meldete, hat die Konferenz in einer Erklärung aber festgehalten, dass die Vorgangsweise im Individualfall dem Ortsbischof obliege und "in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht und nach pastoralen Prinzipien erfolgen" müsse.

Katholische Interventionen

Mehrere katholische Bischöfe hatten in jüngster Zeit erklärt, sie würden Kerry von der Kommunion ausschließen. Ein Bischof forderte sogar, dies solle auch für KatholikInnen gelten, die PolitikerInnen wie Kerry wählen. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Washingtoner Erzbischofs, Kardinal Theodore McCarrick, hatte sich seit längerem mit dem Problem beschäftigt und hat nun ihren Bericht vorgelegt. An alle katholischen PolitikerInnen appellieren die Bischöfe eindringlich, "moralisch verwerfliche Gesetze zu korrigieren". Dazu gehöre auch der Einsatz für den Schutz des ungeborenen Lebens und damit der Kampf gegen die Abtreibung. Wer dies nicht tue, mache sich "am Bösen mitschuldig".

KirchenjuristInnen haben darauf hingewiesen, dass ein Priester nach dem Kirchenrecht (Canon 912) jeden katholisch Getauften zur Kommunion zulassen muss, sofern der Betroffene nicht rechtlich davon ausgeschlossen sei - zum Beispiel durch Exkommunizierung, zweite Heirat oder "offenkundigen Verharrens in schwerer Sünde". Wenn dies bei Kerry nicht zutrifft, könnte der zuständige Ortsbischof dennoch eine Kirchenstrafe gegen den Politiker verhängen, weil er öffentlich den Gehorsam gegenüber einer wichtigen Lehre des Papstes in Glaubens- und Sittenfragen verweigert (Canones 752 und 1371). Allerdings ist dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen der Strafe und dem Ausmaß des öffentlichen Ärgernisses zu beachten. (APA)