Begründung der US-Bischöfe: Katholischer Politiker befürwortet die Abtreibung
Redaktion
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Washington - Die US-Bischofskonferenz hält es für legitim,
PolitikerInnen, die für die Abtreibung sind, die Kommunion zu verweigern.
Mit dieser Entscheidung reagierten die Bischöfe auf die Debatte um
den demokratischen US-Präsidentschaftskandidaten John Kerry, der
katholisch ist und den Schwangerschaftsabbruch propagiert. Wie
Kathpress meldete, hat die Konferenz in einer Erklärung aber
festgehalten, dass die Vorgangsweise im Individualfall dem
Ortsbischof obliege und "in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht und
nach pastoralen Prinzipien erfolgen" müsse.
Katholische Interventionen
Mehrere katholische Bischöfe hatten in jüngster Zeit erklärt, sie
würden Kerry von der Kommunion ausschließen. Ein Bischof forderte
sogar, dies solle auch für KatholikInnen gelten, die PolitikerInnen wie Kerry
wählen. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Washingtoner
Erzbischofs, Kardinal Theodore McCarrick, hatte sich seit längerem
mit dem Problem beschäftigt und hat nun ihren Bericht vorgelegt. An
alle katholischen PolitikerInnen appellieren die Bischöfe eindringlich,
"moralisch verwerfliche Gesetze zu korrigieren". Dazu gehöre auch der
Einsatz für den Schutz des ungeborenen Lebens und damit der Kampf
gegen die Abtreibung. Wer dies nicht tue, mache sich "am Bösen
mitschuldig".
KirchenjuristInnen haben darauf hingewiesen, dass ein Priester nach
dem Kirchenrecht (Canon 912) jeden katholisch Getauften zur Kommunion
zulassen muss, sofern der Betroffene nicht rechtlich davon
ausgeschlossen sei - zum Beispiel durch Exkommunizierung, zweite
Heirat oder "offenkundigen Verharrens in schwerer Sünde". Wenn dies
bei Kerry nicht zutrifft, könnte der zuständige Ortsbischof dennoch
eine Kirchenstrafe gegen den Politiker verhängen, weil er öffentlich
den Gehorsam gegenüber einer wichtigen Lehre des Papstes in Glaubens-
und Sittenfragen verweigert (Canones 752 und 1371). Allerdings ist
dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen der Strafe und
dem Ausmaß des öffentlichen Ärgernisses zu beachten. (APA)
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