Straffreiheit bei Abtreibung wurde 1974 mit den Stimmen der SPÖ im Parlament beschlossen
Wien - Der Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich seit 30
Jahren straffrei, wenn er - nach ärztlicher Beratung - in den ersten
drei Monaten der Schwangerschaft erfolgt. Dieses Gesetz -
"Fristenregelung" bzw. "Indikationslösung" - ist 1974 nach harten
Kontroversen letztlich nur mit den Stimmen der SPÖ beschlossen worden
und am 1. Jänner 1975 in Kraft getreten. Der Ton der Debatte hat zwar
an Schärfe und Aggressivität im Laufe der Jahre abgenommen, das Thema
ist aber nach wie vor aktuell. Vor knapp drei Wochen haben in
Salzburg sowohl BefürworterInnen als auch GegnerInnen demonstriert.
Bedingungen
Laut Paragraf 97 des Strafgesetzbuches besteht Straffreiheit, wenn
der Eingriff in den ersten drei Monaten von einer ÄrztIn vorgenommen
wird, nach "vorhergehender ärztlicher Beratung". Weitere Gründe für
den straflosen Schwangerschaftsabbruch: eine zu befürchtende "ernste
Gefahr" für das Leben von Mutter oder Kind; die Gefahr, dass das Kind
geistig oder körperlich schwer geschädigt sein würde; oder wenn die
Schwangere zur Zeit der Zeugung unmündig war.
Freie Wahl der ÄrztIn
Niemand darf wegen der Durchführung eines straflosen Abbruchs bzw.
der Mitwirkung daran bzw. der entsprechenden Weigerung "in welcher
Art auch immer" benachteiligt werden. Und schließlich ist keine ÄrztIn
verpflichtet, einen Abbruch durchzuführen oder an ihm mitzuwirken -
es sei denn, es geht um unmittelbare Lebensgefahr für die Frau.
Dieser Arzt-Passus hat in den ersten Jahren nach Bestehen des
Gesetzes zu großen Problemen für die Frauen geführt. Gerade im
ländlichen Bereich fanden sich kaum Abtreibungsmöglichkeiten, die
Frauen waren nicht nur der gesellschaftlichen Kritik ausgesetzt, sie
mussten auch tief in die Tasche greifen, um einen teuren Abbruch in
einer anderen Stadt, einem anderen Bundesland durchführen zu lassen.
"Flankierende Maßnahmen"
Die erste Frauenministerin Österreichs, Johanna Dohnal (S), hatte
die Fristenlösung als Erfolg der Frauenpolitik in der Ära Kreisky
gesehen, obwohl dieser kein Verfechter der Fristenlösung gewesen ist.
Seine persönliche Meinung tendierte gegen den
Schwangerschaftsabbruch, am ehesten noch hätte er - ohne Gesetz -
diese Frage den ÄrztInnen überlassen. Die Haltung in seiner Partei, der
SPÖ, war aber vollkommen klar pro Fristenlösung. Der Kirche,
naturgemäß stärkste Gegnerin, ist es nur gelungen, "flankierende
Maßnahmen" durchzusetzen, also verstärkte Aufklärung über
Empfängnisverhütung in den Schulen, erleichterte
Adoptionsmöglichkeiten, höhere Geburtenbeihilfe.
Anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Fristenlösung forderte der steirische Diözesanrat und der Pastoralrat der Erzdiözese Wien
die gesetzliche Verankerung und finanzielle
Absicherung der "flankierenden
Maßnahmen".
Beharrungsbeschluss
Ein Entschließungsantrag mit diesen Forderungen wurde am 29.
November 1973 vom Nationalrat einstimmig beschlossen. Die
Fristenregelung selbst wurde mit den 93 SPÖ-Stimmen gegen die 88
Nein-Stimmen von ÖVP und FPÖ an diesem Tag verabschiedet. Am 6.
Dezember erhob die ÖVP im Bundesrat gegen die Fristenregelung
Einspruch. Mittels Beharrungsbeschluss wurde das Gesetz schließlich
am 21. Jänner 1974 vom Nationalrat - ebenfalls nur mit der absoluten
SPÖ-Mehrheit - definitiv abgesegnet. Für die Kirche war das Thema
fortan eine "offene Wunde in der Geschichte der Zweiten Republik",
wie Kardinal Franz König damals formulierte.
Nach dem Gesetzesbeschluss ging die öffentliche Debatte mit
Kundgebungen Pro und Contra weiter. BefürworterInnen verwiesen auf das
Selbstbestimmungsrecht der Frauen, GegnerInnen sprachen von Mord. Im
November 1975 erreichte ein Volksbegehren zum "Schutz des
menschlichen Lebens", also gegen die Fristenlösung, nur 18 Prozent
Zustimmung.
ÖVP-Meinung
Besonders die Nationalratswahlkämpfe 1986 und 1990 waren geprägt
von einschlägigen Diskussionen. AbtreibungsgegnerInnen aus Kirchenkreisen
und dem bürgerlichen Lager thematisierten die Fristenlösung immer
wieder, etwa 1988, als in den Schulen der "Medienkoffer
Sexualerziehung" eingeführt wurde; besonders aber 1990, als die
Diskussion um die "Pille danach", die RU 486", einsetzte. Aus der SPÖ
kam aber immer das klare Signal: Hände weg von der Fristenlösung.
1999 betonte schließlich auch die damalige ÖVP-Generalsekretärin
Maria Rauch-Kallat klar, dass es für die ÖVP kein Zurück zur
Bestrafung gebe. Und 2000 bekräftigten die damaligen Klubchefs der
beiden Regierungsparteien ÖVP und FPÖ, es stehe keine neue Diskussion
zur Fristenlösung an - auch wenn Bundeskanzler Wolfgang Schüssel
zuvor in einem Brief ab Abtreibungsgegner gemeint hatte, die ÖVP
strebe eine gesetzliche Änderung an. "Unglücklich formuliert", meinte
daraufhin Schüssel-Sprecherin Heidi Glück: es gebe "weder ein
Bestreben in diese Richtung, noch eine absehbare Mehrheit im
Parlament". (APA)