Bild nicht mehr verfügbar.

Die Osterferien stehen vor der Tür - und wieder einmal stellt sich demnächst für alle Berufstätigen die Vereinbarkeitsfrage.

Foto: apa/Angelika Warmuth

Wer bringt die Ostereier? Na, natürlich der Osterhase. Und wer kümmert sich um die Kinder während der Osterferien? Wieder einmal stellt sich demnächst für alle Berufstätigen die Vereinbarkeitsfrage. Betriebliche Rahmenbedingungen aus Sicht berufstätiger Eltern hat dazu kürzlich die L&R Sozialforschung für die Arbeiterkammer Wien erhoben.

Abgesehen von der Tatsache, dass sich Eltern mehr Ganztagsbetreuung wünschen (dieStandard berichtete), weist Nadja Bergmann, die Projektleiterin der Studie, für die 570 Beschäftigte aus der Privatwirtschaft befragt wurden, auf einige branchenspezifische Unterschiede hin: "Väter in Produktionsbranchen haben im Vergleich zu anderen Branchen die größten Wünsche hinsichtlich familienfreundlicheren Arbeitszeiten", so Bergmann. Die Gewerkschaften kümmerten sich traditionell eher um die Löhne und Gehälter. "Es gibt Zuschläge, also es wird monetär anerkannt, wenn jemand Vater wird, nicht aber, was die Arbeitszeiten betrifft."

Unterschiedliche Vereinbarkeitsbedingungen

Frauen und Männer seien nach wie vor auf unterschiedliche Branchen konzentriert, die mit unterschiedlichen Vereinbarkeitsbedingungen verbunden sind. 20 Prozent der befragten Mütter arbeiten im Handel, was mit Betreuungspflichten und der damit verbundenen notwendigen Wohnortnähe zu tun hat. Dies trage zu großen Einkommensunterschieden bei: Vier Prozent der Väter und 44 Prozent der befragten Mütter weisen ein Einkommen von unter 1.301 Euro auf.

Gibt es zwei Erwerbseinkommen in einer elterlichen Partnerschaft, beruht dies zu 71 Prozent auf einem Vollzeit- und einem Teilzeiterwerbsverhältnis. Dies, so Bergmann, perpetuiere die bestehenden Verhältnisse. Es gelte, die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung nicht als individuelle, sondern als sozioökonomische Entwicklung zu betrachten: "Die Aufteilung der Löhne und Gehälter in der Paarbeziehung setzt sich auf betrieblicher Ebene fort“, so Bergmann. Fast alle der in der Studie befragten Väter leben in partnerschaftlichen Kontexten, 13 Prozent der Mütter sind alleinerziehend und können die Betreuungspflichten nicht mit einem Partner oder einer Partnerin teilen.

Arbeitszeitreduktion für Betreuungsarbeit

Das Ergebnis der Studie verdeutliche aber auch, dass "je schiefer die intrapartnerschaftliche Verteilung der Normalarbeitszeit ist, desto höher der Druck auf die Person, die im besser bezahlten Erwerbsarbeitsleben verankert ist (also in der Regel der Mann) nicht nur Vollzeit zu arbeiten, sondern zusätzlich Mehr- und/oder Überstunden zu leisten." Das wiederum geht aber nur, weil die Frau zu Hause die Betreuungspflichten übernimmt und so weiter und so fort.

Ein Ansatz für eine Veränderung dieser Situation ist für Bergmann "eine betreuungspflichtbedingte Arbeitszeitreduktion beider PartnerInnen". So erhielten Eltern, die den übertragbaren Teil der Elternzeit untereinander aufteilten, wie z.B. in Schweden, einen Bonus. "Es gibt da einen Wandel in den letzten Jahren", so Bergmann, "eine unserer EU-weiten Studien zeigt, dass es in den nordischen Ländern einen enge Verbindung gibt zwischen Vereinbarkeitswunsch und Arbeitszufriedenheit. Es gibt auch viele Männer, die sich das wünschen."

Arbeitszeit unbekannt

Die Realität in Österreich sieht (noch) anders aus: Rund die Hälfte der Beschäftigten arbeitet auch zu nicht-klassischen Arbeitszeiten: an Tagesrandzeiten (34 Prozent), In Samstagsarbeit (27 Prozent), in Sonntagsarbeit (19 Prozent), in Nachtdienst (15 Prozent) sowie in Schicht-, Wechsel- und/oder Turnusdiensten (elf Prozent), für immerhin 34 Prozent der Befragten sind die Arbeitszeiten nicht immer fix bekannt.

"Mütter in Vollzeitbeschäftigungen arbeiten öfter in Gleitzeit, das mag damit zu tun haben, dass sie in Vollzeit öfter in besseren Positionen arbeiten und so eine größere Arbeitszeitsouveränität haben", erklärt Bergmann. Und verweist nochmals auf die EU-Studie: "Faktum ist: je egalitärer die bezahlte Arbeitszeit in einer Partnerschaft verteilt ist, desto eher werden auch die Kinderbetreuungszeiten gleicher verteilt.“ (Tanja Paar, dieStandard.at, 25.3.2014)